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30. April 2018 / Dr. Monika Hörig / (02 28) 77 21 12
Presseamt der Stadt Bonn
BN Das Bürgerbegehren Zentralbad stoppen! ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Prüfung des Vorgangs durch das städtische Rechtsamt. Der Rat soll nun auf Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am 3. Mai diese Feststellung bestätigen und zugleich entscheiden, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen. Damit käme als nächstes ein Bürgerentscheid, dessen letzter Abstimmungstag der 3. August sein würde.
Ebenfalls Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die überplanmäßige Bereitstellung von 300.000 Euro, die voraussichtlich benötigt werden, um den Bürgerentscheid durchzuführen.
Mit 10.808 gültigen Unterschriften haben die Bürgerinitiativen das Quorum von 9929 mehr als erfüllt und sie auch fristgerecht bis zum 26. April vorgelegt. Auch alle anderen Bedingungen, die die Gemeindeordnung an die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens stellt sind erfüllt.
Informationen rings um den geplanten Bau des Wasserlandbades stehen unter www.bonn.de/@wasserlandbad.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm
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