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20. April 2018 / Markus Schmitz / 0228 - 77 24 64
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 werden in diesem Jahr die Haupt-, Hilfs- und Jugendschöffen für das Amts- und das Landgericht Bonn gewählt. Die Stadt Bonn sucht noch Bewerberinnen und Bewerber für dieses Ehrenamt, das von juristischen Laien bekleidet wird.
Haupt- und Hilfsschöffen
Für die Bundesstadt Bonn werden insgesamt 366 Frauen und Männer gesucht, die am Amts- und Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Bonner Stadtrat schlägt jedoch 712 Kandidatinnen und Kandidaten vor, also doppelt so viele, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und die Hilfsschöffen. Personen, die bereits als Schöffe tätig waren oder sind, können für eine weitere Amtszeit gewählt werden.
Bislang sind 644 Bewerbungen eingegangen. Deshalb sucht die Stadt weiterhin Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Sie müssen am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt und mit Wohnsitz in Bonn gemeldet sein. Bewerbungen nehmen die Bürgerdienste der Bundesstadt Bonn, Ordnungsangelegenheiten, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn entgegen. Bewerbungsformulare stehen unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist auch telefonisch unter den Rufnummern 77 25 46 oder 77 20 93 möglich. Dort gibt es auch nähere Auskünfte zum Schöffenamt. Bewerbungsschluss ist Montag, 30. April 2018.
Jugendschöffen mit erzieherischer Erfahrung gesucht
Auch für das Jugendschöffenamt sind noch nicht genügend Bewerbungen eingegangen. Hier sind ebenfalls doppelt so viele Bewerbungen für die Vorschlagsliste, nämlich 354, nötig als Schöffenämter für die Strafkammern beim Landgericht Bonn und das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn zu vergeben sind (177). Bislang sind aber erst 172 Bewerbungen eingegangen. Die Vorschlagsliste soll alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigen.
Interessierte können sich bis Donnerstag, 31. Mai 2018, beim Amt für Kinder, Jugend und Familie bewerben. Bewerbungen müssen schriftlich, mit dem auf der Homepage der Stadt hinterlegten Formular eingereicht werden. Informationen erteilt Birgit Schallenberg, Telefon 77 31 29, E-Mail: [email protected].
Bewerberinnen und Bewerber müssen am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Wohnsitz in Bonn haben. Die Schöffinnen und Schöffen nehmen an maximal zwölf Terminen im Jahr teil. Sie werden von ihrem Arbeitgeber freigestellt und erhalten gegebenenfalls ihren Verdienstausfall ersetzt. Für dieses Amt sind nicht die juristischen Vorkenntnisse, sondern vor allem erzieherische Fähigkeiten notwendig.
Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare gibt es unter www.bonn.de/@schoeffenwahl.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: [email protected]
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm
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