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03. April 2017 / Stefanie Zießnitz / 0228 - 77 22 18
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März 2017, zugestimmt, die Elternbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen in Bonn zu ändern. Zudem hat der Rat die Weichen gestellt für mehrere Kitagruppen in einem Baugebiet in Bonn-Endenich.
Nachdem die Verwaltung bereits Ende des vergangenen Jahres Familien mit einem Vorschulkind und weiteren Kindern im Kindergarten oder in Tagespflege auf der Grundlage eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Köln Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2014/15 erstattet hat, können jetzt auf Basis des Ratsbeschlusses weitergehende Erstattungen erfolgen. Für den Zeitraum August 2014 bis Juli 2016 erhalten nun auch die Familien, die bisher für ein Kind in der OGS-Betreuung Beiträge gezahlt haben, obwohl es in der Familie ein Vorschulkind gab, Elternbeiträge erstattet.
Damit werden Familien mit einem Vorschulkind und weiteren Kindern in Tagespflege, Kindergarten oder OGS-Betreuung für diesen Zeitraum komplett beitragsfrei gestellt. Die Stadt verzichtet mit der Anpassung auf Einnahmen in Höhe von 1,8 bis zwei Millionen Euro pro Jahr. Ab August 2016 müssen Familien mit Vorschulkindern und einem weiteren Kind in OGS Betreuung für dieses Kind einen Elternbeitrag in Höhe von 50 Prozent des regulären OGS Beitrags zahlen.
Die Satzungsänderungen treten nach Veröffentlichung rückwirkend für die Zeit ab August 2014 in Kraft. Im April werden alle betroffenen Familien – ohne dass es eines Antrags bedarf – geänderte Elternbeitragsbescheide für die entsprechenden Zeiträume erhalten. Die neue Elternbeitragssatzung für Kindergärten, Tagespflege und die offene Ganztagsbetreuung in Grundschulen (OGS) wird Eltern von mehreren zeitgleich betreuten Kindern finanziell entlasten, wenn eines dieser Kinder ein Vorschulkind ist.
Hintergrund der Satzungsänderung
Die Stadt hatte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr die ab August 2015 geltende Elternbeitragssatzung eingehend geprüft und ist in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die darin formulierte Beitragspflicht für Geschwister von Vorschulkindern nicht mit dem Kinderbildungsgesetz und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Köln und des Oberverwaltungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr in Einklang steht. Daher hat das Jugendamt dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat vorgeschlagen, auch über das Kindergartenjahr 2014/2015 hinaus Familien mit einem Vorschulkind und weiteren Kindern in Tagespflege oder Kindergarten komplett beitragsfrei zu stellen.
Neubau für Kitagruppen
Der Rat hat die Verwaltung zudem beauftragt, Gespräche mit dem Investor eines Neubaugebietes in Bonn-Endenich zu führen und einen Träger für eine Kita zu finden, die vor Ort in angesiedelt werden soll. Das Baugebiet liegt zwischen der Siemensstraße und der Straße am Probsthof. Um eine bedarfsgerechte Entwicklung des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten für das Plangebiet zu gewährleisten, verpflichtet sich die Vorhabenträgerin im städtebaulichen Vertrag zeitgleich mit Fertigstellung von 250 Wohneinheiten eine öffentlich geförderte viergruppige Kindertagesstätte mit einem Außenspielgelände zu errichten. Vor Ort könnten bis zu 650 Wohneinheiten entstehen. Die Anzahl der Kitagruppen würde dann um weitere 4 Gruppen steigen.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
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