Bonn Live Online, Montag, 21. März 2016 |
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21.03. 2016 |
Unsere Themen heute: |
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Mit dem Selbst-Geschraubten fährt man besser: 20 junge zugewanderte Menschen arbeiten im Projekt der Stadt Bonn und des Bonner Caritasverbandes eine Woche lang gemeinsam mit Teilnehmern und Fahrradmechanikern des Bike-House gebrauchte Fahrräder auf. | |
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Die Stadt Bonn bietet ab sofort - speziell für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets - über die Internetseite https://m.bonn.de aktuelle und kompakte Verwaltungsinformationen an.
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Im Wiener Auktionshaus Dorotheum konnte das Beethoven-Haus mit Sitz in Bonn jüngst einen bedeutenden Beethoven-Brief erwerben. Die Neuerwerbung wurde durch die Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, sowie durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und durch die Kulturstiftung der Länder ermöglicht. | |
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Die Verwaltung hat den Mitgliedern des zuständigen Projektbeirates am 17. März die aktuellen Planzahlen für die anstehende Sanierung der Beethovenhalle vorgestellt. Gegenüber den Schätzkosten in Höhe von insgesamt 59,8 Millionen Euro, die dem Stadtrat in seiner Sitzung im Dezember 2015 vorgestellt worden waren (Schwankungsbreite von +/- 25 Prozent), liegt nun die wesentlich detailliertere Entwurfsplanung vor. Demnach hat die Stadtverwaltung die Kosten auf etwa 62,75 Millionen Euro angepasst; die Schwankungsbreite beträgt nun noch +/- 20 Prozent.
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Für die Bonner Brunnen geht die Winterpause zu Ende: Als erste der rund 100 Wasserspiele im Stadtgebiet werden an Ostern die Brunnen in der Innenstadt eingeschaltet, etwa am Kaiserplatz oder am Bonner Markt. | |
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Der Integrationsrat der Stadt Bonn schreibt den Integrationspreis aus. Mit ihm erkennt er das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern oder Gruppen und Organisationen an, die sich aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Vorschläge sind bis 15. April möglich. | |
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Auf besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen macht die Stadt Bonn aufmerksam. Am Karfreitag, 25. März, dürfen keine heiteren Veranstaltungen stattfinden. Das Landesgesetz über Sonn- und Feiertage verbietet an diesem Tag öffentlichen Tanz sowie musikalische und andere unterhaltende Aufführungen. Das gilt bis Samstagmorgen um 6 Uhr.
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