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21. Juli 2016 / Dr. Monika Hörig / (02 28) 77 21 12
Presseamt der Stadt Bonn
ib - Die erste Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2017 bringt für Bonn Schlüsselzuweisungen von 63 Mio Euro und damit rund 7,3 Mio Euro weniger als im Entwurf des städtischen Haushaltsplans 2017/18 ausgewiesen. Über diese vorläufige Erkenntnis hat Stadtkämmerer Professor Dr. Ludger Sander jetzt die Ratsmitglieder informiert.
Die Landesregierung hatte am 5. Juli 2016 die Eckpunkte für das GFG 2017 beraten. Auf dieser Basis hat der "Arbeitskreis-Rechnung GFG" am 20. Juli 2016 seine Modellrechnung 2017 veröffentlicht. Bei der Ermittlung der Bedarfsansätze gibt es keine Veränderungen der Berechnungsgrundlagen gegenüber dem GFG 2016.
Ausgegangen wird von einer in NRW verteilbaren Finanzausgleichsmasse von 10,56 Mrd. Euro und damit 1,71 Prozent mehr als bisher. Allerdings plant das Land einen Vorwegabzug in Höhe von 185 Mio. Euro zur Ausfinanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspakts Stadtfinanzen. "Dieser Vorwegabzug ist nicht akzeptabel", schreibt Sander, "denn hierbei ist zu berücksichtigen, dass die zweite Stufe des Stärkungspakts schon jetzt ganz überwiegend aus kommunalen Komplementärmitteln finanziert wird."
Durch den beabsichtigten Vorwegabzug beträgt der kommunale Anteil an der Finanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspakts 280 Mio. Euro/jährlich. Die jährliche kommunale Beteiligung an der Finanzierung des Stärkungspaktes des Landes erhöht sich auf diesem Weg deutlich und wird somit faktisch aus kommunalen Finanzausgleichsmitteln und damit vorwiegend von den finanzschwächeren bzw. -bedürftigeren Kommunen finanziert. Sander: "Hier muss gegengesteuert werden, und das Land muss seine Verantwortung für eine ausreichende kommunale Finanzausstattung wahrnehmen, bevor in die kommunalen Kassen gegriffen wird."
Bei den unveränderten Ansätzen der Bedarfe bringt vor allem die Gewichtung der Einwohnerzahlen Nachteile für Bonn. Sie soll zwischen 100 Prozent für Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern und 142 Prozent für Gemeinden mit mehr als 615.500 Einwohnern betragen, ein historisch einmalig niedriges Niveau. Durch die niedrigere Spreizung kommt es zu deutlichen Umverteilungen zwischen den Kommunen. Sander: "Das bedeutet gerade für die Zentren in NRW, die als Wachstumsträger eine zentrale Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Bundesgebietes haben, erhebliche finanzielle Einbußen." Angesichts der parallel erfolgenden Anhebung des Soziallastenansatzes in den letzten Jahren sind insbesondere diejenigen Städte negativ betroffen, die eine relativ niedrige Zahl an SGB II-Bedarfsgemeinschaften aufweisen.
Auch das Gewicht des Ansatzes der Soziallasten innerhalb der Parameter ist aus Sicht der Stadt Bonn unbefriedigend. Bonns Stadtkämmerer. "Es kann nicht sein, dass der Zentralitätsansatz als ein wichtiger Faktor für die prosperierenden Städte immer mehr an Gewicht im Verhältnis zum Soziallastenansatz verliert."
Auswirkungen der ersten Modellrechnung auf den Bonner Haushaltplanentwurf 2017
Für die Stadt Bonn ergeben sich folgende Veränderungen:
Bezeichnung | Ansatz im Entwurf HPL 2017 | 1. Modell-rechnung | Delta |
Schlüsselzuweisung | 71.020.494 | 63.682.755 | - 7.337.739 |
Schulpauschale | 11.356.789 | 11.398.908 | + 42.119 |
Sportpauschale | 863.517 | 865.876 | + 2.359 |
Investitionspauschalen | 10.955.472 | 11.324.341 | + 368.868 |
Gesamtbetrag GFG | 94.196.272 | 87.271.880 | - 6.924.393 |
Damit erhält die Stadt per Saldo rund 6,9 Mio. Euro geringere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (konsumtiv -7,2 Mio. Euro, investiv +0,36 Mio. Euro), als bisher im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagt.
Für das Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Bonn hat dies zunächst keine Konsequenzen, da der Haushaltsausgleich in 2021 weiterhin erreicht wird. Dennoch bleibt es dabei, dass die im HSK aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.
Positiv wirkt sich ab dem Jahr 2018 aus, dass der Bund zusätzliche Mittel über die Kostenbeteiligung an den sozialen Aufwendungen in Höhe von 5 Mrd. Euro bereitstellt. Für das Haushaltsjahr 2018 kann Bonn einen Betrag von rd. 22 Mio. Euro einplanen, davon 13,3 Mio. über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und 8,7 Mio. über die Kosten der Unterkunft. Hinzu kommen noch Mittel, die unmittelbar und vollständig über die Schlüsselmasse des GFG an die Kommunen verteilt werden sollen, deren Höhe allerdings erst mit der Datenerhebung zum GFG 2018 abgeschätzt werden kann. Derzeit lässt sich durch den entsprechenden Planungserlass des Landes somit gegenüber der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2018 eine Verbesserung von insgesamt rd. 8 Mio. Euro (+ 5 Mio. Gemeindeanteil Umsatzsteuer, +3 Mio. Kosten der Unterkunft) verzeichnen.
Ob es in der zweiten Modellrechnung zum GFG 2017, die im Oktober oder November vorliegen wird, Veränderungen geben wird, bleibt abzuwarten. Auch bei der endgültigen Modellrechnung des Vorjahres ergaben sich Verbesserungen gegenüber der ersten Modellrechnung.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228/77 3000, Telefax: 0228/77 2468, E-Mail: [email protected]
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