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17. März 2016 / Marc Hoffmann / (02 28) 77 34 60
Presseamt der Stadt Bonn
ib Alle von der Bundesstadt Bonn gemachten Vorschläge für Straßenbauprojekte des Bundes sind im neuen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030, den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am 16. März vorgestellt hat, enthalten. Allerdings sind die Maßnahmen in unterschiedlichen Kategorien berücksichtigt.
Der BVWP enthält bedeutende Verkehrsprojekte für ganz Deutschland, unterteilt in verschiedene Bedarfe. Maßnahmen beispielsweise im so genannten "vordringlichen Bedarf" und im "vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung" haben in der Finanzplanung des Bundes bis 2030 Berücksichtigung gefunden. Die Kategorie "weiterer Bedarf mit Planungsrecht" wiederum listet Maßnahmen auf, die – für Nordrhein-Westfalen – vom Landesbetrieb Straßen.NRW weiter geplant werden können, jedoch wird der Bund derzeit noch keine Mittel für eine Realisierung bereitstellen.
"Ich freue mich, dass der Ausbau der A59 vom Autobahnkreuz Bonn-Ost bis nach Köln-Porz im vordringlichen Bedarf gelistet ist. Dieser stellt einen wichtigen Teil zur Stärkung der Verkehrsinfrastruktur und damit zur besseren Erreichbarkeit der wachsenden Bundesstadt Bonn dar", sagt Oberbürgermeister Ashok Sridharan. Doch auf der rechtsrheinischen Seite dürfe mit dem Ausbau des Autobahnnetzes nicht Schluss sein.
Auch die A565 linksrheinisch – zwischen der Anschlussstelle Hardtberg und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord - sowie in der Verlängerung der Ausbau bis zum Autobahnkreuz Bonn-Nordost muss nach Auffassung der Stadt Bonn, wie auch von ihr vorgeschlagen, auf sechs Spuren ausgebaut werden. Angesichts der täglichen Überlastung dieses Streckenabschnitts muss dies mit dem seitens Straßen.NRW bis spätestens Ende 2022 angekündigten Neubau des so genannten Tausendfüßlers (der Bereich der A565 zwischen Endenich und Tannenbusch) geschehen.
Vor diesem Hintergrund und da die Möglichkeit besteht, in den nächsten Wochen sich zum BVWP zu äußern, wird die Stadtverwaltung das Thema auf die Sitzung des Stadtrates am 7. April setzen und den Fraktionen vorschlagen, die Aufnahme des A565-Ausbaus in den vordringlichen Bedarf zu fordern. Auch wird es in der gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises am 5. April (Kreishaus Siegburg) auf die Tagesordnung genommen.
Die Fachleute der Stadtverwaltung werden sich in nächster Zeit noch intensiver mit den im BVWP angegebenen Kosten-Nutzen-Relationen befassen, die neben anderen Faktoren maßgeblich die Einstufung in die Dringlichkeitskategorien bestimmt haben. Insbesondere ist von Interesse, ob bei der Bewertung hinreichend berücksichtigt wurde, dass im Planungszeitraum erhebliche Ersatzinvestitionen in die Brückenbauwerke im Verlauf der A565, insbesondere "Tausendfüßler" und Rheinbrücke, auch ohne Ausbau unabdingbar sind. Für eine Bewertung der Zahlen ist es daher noch zu früh.
Unterdessen ist die sogenannte Südtangente – die Verbindung zwischen der A565 und der A3 als vierstreifiger Neubau - wieder im BVWP aufgenommen worden, und zwar im "weiteren Bedarf". Dazu OB Sridharan: "Die Politik aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis muss sich in Ruhe mit diesem – bekanntermaßen seit Jahren umstrittenen - Projekt befassen."
Die Stadt Bonn bedauert, dass die neue Rheinbrücke bei Niederkassel im neuen BVWP nur im "weiteren Bedarf" aufgenommen worden ist. Schließlich hat sich die gesamte Region geschlossen für diese vierte Rheinquerung ausgesprochen.
Der BVWP widmet sich neben Straßenbauprojekten auch Maßnahmen im Schienenverkehr. Aus Sicht der Stadt Bonn ist zu begrüßen, dass der Ausbau des Bahnknotens Köln als vordringlicher Bedarf eingestuft wurde. Dieses Projekt ist für die dringend erforderliche Ausweitung des Nahverkehrs in der Region durch Taktverdichtungen und durch zusätzliche S-Bahnstrecken wie der linksrheinischen Verbindung Bonn-Köln besonders wichtig.
Bürgerinnen und Bürger können vom 21. März bis 2. Mai 2016 Ihre Stellungnahmen beim Bundesverkehrsministerium abgeben. Weitere Informationen gibt es im Internet unter:
Zum Download steht der BVWP unter folgendem Link zur Verfügung:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den BVWP bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, montags bis freitags 9 bis 17 Uhr, einzusehen.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228/77 3000, Telefax: 0228/77 2468, E-Mail: [email protected]
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich) Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-ib
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