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12. Mai 2017 / Isabel Klotz / 77 22 36
Presseamt der Stadt Bonn
Das erforderliche Quorum wurde nicht erreicht
BN – Das Bürgerbegehren "Pro Standort Realschule Beuel" stellte der Rat in seiner jüngsten Sitzung als unzulässig fest. Der Grund ist, dass das für ein gesamtstädtisches Bürgerbegehren erforderliche Quorum von 9.886 gültigen Unterschriften nicht erreicht worden ist. Die Auszählung der 504 Unterschriftenlisten ergab, dass insgesamt 4.177 Unterschriften eingereicht wurden. Damit ist das Bürgerbegehren bereits in formaler Hinsicht unzulässig. Da das Quorum bereits mit der Anzahl der insgesamt eingereichten Unterschriften nicht erreicht wurde, verzichtete die Stadt Bonn darauf, auszuwerten, wie viele dieser Unterschriften gültig beziehungsweise ungültig sind.
Das Bürgerbegehren richtete sich gegen den Ratsbeschluss, die Realschule Beuel zum Schuljahresbeginn 2017/18 dauerhaft an den Standort der ehemaligen Gesamthauptschule Anne-Frank-Schule zu verlagern. Der Schulbetrieb der GHS Anne-Frank-Schule wird im Sommer 2017 endgültig eingestellt und das Gebäude wird frei. Am jetzigen Standort der vierzügigen Realschule Beuel besteht am Hauptgebäude ein erheblicher Sanierungsbedarf. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, wie das heutige Gelände der Realschule Beuel nach deren Umzug in die Anne-Frank-Schule auch künftig für schulische Zwecke genutzt werden kann.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: [email protected]
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Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm
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