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28. September 2017 / Markus Schmitz / 0228 - 77 24 64
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Immer wieder kommt es zu tödlichen Unfällen mit Kohlenmonoxid, oft aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit. Das geruchs- und geschmacklose Gas entsteht durch Fehler bei der Verbrennung, zum Beispiel in Gasthermen, und ist hochgiftig. Zu Beginn der Heizperiode informiert die Bonner Feuerwehr deshalb über die Gefahren durch Kohlenmonoxid, vorbeugende Maßnahmen und richtiges Verhalten im Verdachtsfall.
Häufigste Unfallursache mit Kohlenmonoxid ist laut Jochen Stein, Leiter der Bonner Berufsfeuerwehr, eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen. Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Diese sind ausschließlich für den Gebrauch im Freien gedacht!
Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren das Gas frei: Benzin-Rasenmäher oder Benzin-Kettensägen sollten deshalb nie in der geschlossenen Garage repariert und dann ausprobiert werden. Auch beim Grillen mit dem Holzkohlegrill entstehen mit dem Rauch gefährliche Mengen Kohlenmonoxid. Daher ist die Verwendung von Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen nicht nur leichtsinnig, sondern auch lebensgefährlich.
"Kohlenmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist", erklärt der Bonner Feuerwehrchef. Das Gas mit der chemischen Formel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. "Schon im Verdachtsfall einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren", appelliert Stein.
Handlungsempfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes
Die Bonner Feuerwehr schließt sich den vom Deutschen Feuerwehrverband herausgegebenen Handlungshinweisen an:
Regelmäßige die Heizung warten lassen
Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge kann dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:
Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb. Die Prüfung der Heizung und des Abzuges durch den Schornsteinfeger ist je nach Art und Alter der Anlage alle ein bis drei Jahre Pflicht. Hausbesitzer finden die festgelegten Überwachungs- und Wartungsintervalle für ihre Heizung im Feuerstättenbescheid. Den Bescheid erstellt der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau, in der er die Betriebs- und Brandsicherheit der Heizungsanlage prüft.
Bei der Prüfung kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Außerdem sollte man darauf achten, die Anlagen sachgemäß zu verwenden. Bei Etagenheizungen muss man die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen zu Räumen, in denen sich Gasthermen befinden, unbedingt frei halten und nicht verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
Kohlenmonoxid-Melder schützen
Neben den mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern gibt es mittlerweile auch Gasmelder, die vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Diese CO-Melder kann man im Fachhandel kaufen. Ein solches Gerät in der Nähe einer Gastherme zu installieren, ist sinnvoll. Auch die Bonner Feuerwehr hat neben den immer schon auf Lösch- und Sonderfahrzeugen vorhandenen Kohlenmonoxid-Messgeräten seit einigen Jahren einfache Warngeräte für die Besatzungen der Rettungs- und Notarztwagen im Einsatz. Denn gerade die Besatzungen dieser Fahrzeuge könnten sonst unbemerkt in gefährliche Situationen kommen.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: [email protected]
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm
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