Liebe Leserin, lieber Leser |
Verwehrter Familiennachzug: Er hat einen Vollzeitjob, ist hier integriert, wurde nie straffällig. Dennoch darf ein Afghane seine Familie nicht zu sich ins Thal holen, wo er wohnt. Der Grund: Er verdient als Logistiker zu wenig, 187 Franken um genau zu sein. Warum es dem Kanton Solothurn gut anstünde, im Umgang mit Flüchtlingen etwas mehr Menschlichkeit zu zeigen, schreibt mein Kollege Raphael Karpf in seinem Kommentar. |
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Verunreinigtes Trinkwasser: Ein Stromausfall, ein nicht ausgelöster Alarm, Starkregen und schliesslich mit Fäkalien versetztes Trinkwasser bescherten im Juli 2018 den Gemeinden Lostorf, Obergösgen und Dulliken negative Presse. Weil bis heute niemand dafür verantwortlich gemacht werden kann, muss nun der Kanton dafür geradestehen – und die aufgelaufene Rechnung bezahlen. |
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Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den Tag! |
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Christof Ramser und das Team von SZ, OT und GT |
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