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Newsletter für Wohn- und Gewerbeimmobilien | Ausgabe 03/2020 |
| | Wentzel Dr. und Corona Digitalisierung sichert die Geschäftstätigkeit - Einschränkungen beim Vertrieb von Wohneigentum möglich Die in den letzten Jahren umgesetzte Digitalisierung der Geschäftsprozesse sorgt bei Wentzel Dr. auch in Corona-Zeiten für eine weiterhin reibungslose Geschäftstätigkeit â überwiegend vom Homeoffice aus. Während Claas KieÃling für die Immobilienverwaltung wenig Beeinträchtigungen sieht, erwartet der geschäftsführende Gesellschafter beim Vertrieb von Wohneigentum durchaus (temporäre) Beeinträchtigungen. â¦mehr | Editorial die Corona-Pandemie verändert unseren privaten wie beruflichen Alltag mit einer nie erlebten Wucht. Sofern sich das überhaupt überblicken lässt, ist das deutsche Gesundheitssystem und der Staatshaushalt auf diese Krise relativ gut vorbereitet. Die Politik handelt inzwischen rasch und einmütig, zeigt ein hohes Verantwortungsbewusstsein abseits des Parteiengeplänkels. Und auch die Mehrheit der Menschen in unserem Lande nehmen ihren Teil der Verantwortung offensichtlich ernst. Neben der Begrenzung der gesundheitlichen Risiken ist die Stabilisierung unseres wirtschaftlichen Systems die zweite bedeutende Aufgabe. Die Immobilienwirtschaft schafft und erhält den baulichen Rahmen für unser Leben. Die in nur einer Woche auf den Weg gebrachten und beschlossenen Hilfspakete und Gesetzesinitiativen zeigen die Entschlossenheit der politisch Handelnden, das Nötige zu tun. Es werden kaum vorstellbare Summen zur Stabilisierung der teils stillstehenden Ãkonomie angeboten. Doch der Staat alleine wird es nicht richten können, es ist auch unternehmerisches Handeln geboten, um sich der neuen Situation anzupassen. Dies wird länger dauern und uns nachhaltig verändern. Mietern wurde im Rahmen des am Freitag verabschiedeten âGesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechtâ ein Mietmoratorium vom 1. April bis zum 30. Juni eingeräumt, sofern eine Zahlungsunfähigkeit infolge der COVID-19-Pandemie vorliegt. Die Inanspruchnahme dieser Mietstundung sollte von allen Mietern sorgsam abgewogen werden, denn es handelt sich zwar um ein gesetzlich fixiertes, gleichwohl seitens der Vermieter solidarisch begründetes Angebot. Dass nun Global Player in der ersten Reihe stehen und Zahlungsunfähigkeit für ihre Mietflächen reklamieren, zeugt in dieser Zeit von einer unangemessenen Orientierung ausschlieÃlich an der Shareholder Value. Gerade für kleinere und mittelständische Vermieter können ad hoc ausbleibende Mieteinnahmen zu existenzbedrohenden Liquiditätskrisen führen. Es wird nicht vergessen, wer auch in der Krise die Prinzipien des ehrbaren Kaufmanns hoch hält. Bleiben Sie gesund! Ihr Dr. Claas KieÃling
| | Mietrecht Bundestag und Bundesrat beschlieÃen Mietmoratorium für 1. April bis 30. Juni 2020 - Zahlungsunfähigkeit muss direkten Corona-Bezug haben Sind gewerbliche oder Wohnungsmieter aufgrund von wirtschaftlichen EinbuÃen mit unmittelbarem Bezug zur Corona-Pandemie nicht in der Lage, zwischen dem 1. April und 20. Juni 2020 ihre Mieten zu zahlen, so darf der Vermieter ihnen trotz Fälligkeit nicht kündigen. Das Mietmoratorium enthebt den Mieter jedoch nicht von der Pflicht, seine Miete für diesen Zeitraum zu zahlen... â¦mehr | | | WEG & Corona Wohnungseigentum in Zeiten des Virus Unsere Gesellschaft erlebt gerade Verwerfungen, wie wir sie seit dem zweiten Weltkrieg nicht erlebt haben. Sicherlich gab es immer mal âKrisenâ, z.B. den Deutschen Herbst 1977, 9/11 und die Wirtschaftskrise 2008/2009. Oder die Sonntagsfahrverbote Anfang der siebziger Jahre. â¦mehr |
| | | Rettungsschirm Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche MaÃnahmen zur Linderung der Auswirkungen Durch das Coronavirus und die zu seiner Bekämpfung ergriffenen MaÃnahmen sind beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden und werden noch entstehen. Das Bundesfinanzministerium und die obersten Behörden der Länder haben daher eine Reihe von MaÃnahmen beschlossen: â¦mehr |
| Unsere Objekte des Monats |
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| | Letzte 2 Zimmer Eigentumswohnung in beliebter und zentraler Lage, unmittelbar zum Forellenbach in Oststeinbek. 75,72 m2 Wohnfläche, Balkon, Duschbad, FuÃbodenheizung, Bezug 2. Quartal 2020, EUR 325.000. Bedarfsausweis 26 kWh/m²-a | |
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| Einzelbesichtigungen unter Einhaltung der Hygienestandards und SchutzmaÃnahmen sind weiterhin möglich. | |
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| Die Wohnungen verfügen über mindestens eine AuÃenfläche und voll ausgestattete Einbauküchen sowie Vollbäder meist mit Tageslicht. | | Einen grandiosen Blick auf den Harburger Hafen bietet diese ca. 311 m2 groÃe und lichtdurchflutete Bürofläche im 10. OG eines ehemaligen Getreidesilos. | | Das wunderschöne Rotklinkergebäude in guter Wohnlage verfügt über 9 Wohneinheiten und eine gröÃere Gewerbefläche. | |
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| Mediation in der Immobilienwirtschaft Konflikte zwischen Vertragspartnern oder Eigentümern in der Immobilienwirtschaft sind komplex, mit hohen finanziellen Risiken verbunden und meist rechtlich nicht hundertprozentig eindeutig. Ein auÃergerichtliches Mediationsverfahren. â¦mehr | Online Mieterservice Viele Ihrer Anliegen können Sie nun kurz und knapp, 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche bearbeiten. Einfach Formular öffnen, ausfüllen und â je nach Anliegen â per E-Mail oder Post an uns schicken. â¦mehr |
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| Wohnungssuche Unserer aktuellen Angebote für Mietwohnungen, Wohneigentum, Neubauprojekte finden Sie auf unserer Website. â¦mehr | Neubauprojekte Attraktive Neubauwohnungen zur Miete oder zum Kauf finden Sie in unseren aktuellen Neubauprojekten. â¦mehr |
| Wentzel Dr. GmbH Amtsgericht Hamburg, HRA 158899 Stresemannallee 102-104, 22529 Hamburg Telefon: 040 - 56 191-0 Telefax: 040 - 56 191-110 newsletter@wentzel-dr.de www.wentzel-dr.de |  | vertreten durch die Geschäftsführer: Dr. Claas KieÃling Tim Ladehof Nico Richter Philip Schulze Ust.-ID-Nr.: DE 118948183 Finanzamt Hamburg Eimsbüttel |  | |
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