Newsletter für Betriebsräte: Dürfen Beschäftigte Weihnachtsgeschenke annehmen?
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | »Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft«, heißt es. Aber gilt das auch für Weihnachtsgeschenke von Kunden oder Geschäftspartnern? Dürfen Beschäftigte diese annehmen? Was ist bei unangemessenen Geschenken? Antworten gibt Rechtsanwältin Maike Koll. Die Arbeitszeiterfassung spielt eine zentrale Rolle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie stärkt die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, täglichen Mindestruhezeiten und Pausen. So das Ergebnis der Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Mehr dazu erfahrt Ihr von Dr. Nils Backhaus in »Gute Arbeit« 11/2024. Jetzt zwei Ausgaben gratis testen!
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Euch eine gute Lektüre und eine schöne Adventszeit! Herzliche Grüße Leslie Apelt REDAKTION
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Gesetzgebung Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz Das Bundeskabinett hat das Tariftreuegesetz beschlossen. Damit sollen Nachteile tarif­gebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und die Tarifbindung gestärkt werden. Außerdem soll im Rahmen einer Erprobung bei den 2026 stattfindenden Betriebsrats­wahlen eine elektronische Stimmabgabe möglich sein.
| Zuwendungen Dürfen Beschäftigte Weihnachtsgeschenke annehmen? In der Vorweihnachtszeit erhalten viele Beschäftigte Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern. Ob Präsentkorb, Eintrittskarte, Kalender oder auch mal ein zugesteckter Geldschein. Vieles ist möglich. Aber dürfen Beschäftigte die Geschenke annehmen? Antworten gibt Rechtsanwältin Maike Koll.
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Betriebsratsvergütung BAG: Keine Beteiligung beim Anpassen der Vergütung von freigestellten Mitgliedern Dem Betriebsrat steht bei der Erhöhung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf der Grundlage der Anpassungsvorschriften im BetrVG kein Mitbeurteilungsrecht nach § 99 BetrVG zu – so das BAG.
| Betriebsratsvergütung Gehaltskürzung für Betriebsräte unzulässig Betriebsräte dürfen wegen ihres Amtes weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Dies gilt auch für ihre Vergütung. Sie haben Anspruch auf die Bezahlung, die sie ohne ihre Betriebsratstätigkeit durch beruflichen Aufstieg erhalten hätten – so das LAG Niedersachsen.
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Aus »Gute Arbeit« Arbeitszeiterfassung stärkt zeitliche Flexibilität Die Gesundheit der Beschäftigten profitiert von der Arbeitszeiterfassung. Die letzte Arbeitszeit­befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bestätigt: Werden Arbeitszeiten vom Arbeitgeber erfasst, stärkt das die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, täglichen Mindest­ruhezeiten und Pausen. Dr. Nils Backhaus stellt wichtige Ergebnisse in »Gute Arbeit« 11/2024 vor.
| Aus »Betriebsrat und Mitbestimmung« Mobbing im Betrieb – Das kann der Betriebsrat tun Wenn Menschen im Betrieb zusammenarbeiten, bleiben Konflikte nicht aus. Doch Mobbing, psychische Gewalt oder Schikane sind insbesondere für Betriebsräte ernstzunehmende Anzeichen für dringenden Handlungsbedarf. Was Betriebsräte tun können, erfahrt Ihr von Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 12/2024.
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| | | | Kommentar zum BetrVG 5. Auflage 2024
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| Basiskommentar zur ArbStättV 5. Auflage 2024
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Michael Bachner
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BetrVG für den Betriebsrat
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Kommentar zum BetrVG 5. Auflage 2024
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Ralf Pieper
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Arbeitsstättenverordnung
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Basiskommentar zur ArbStättV 5. Auflage 2024
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