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Vereinsinfobrief Nr. 458 Ausgabe 14/2023 14.09.2023 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | ||||||||||||||
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Inhalt | ||||||||||||||
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3. Digitales Spendenverfahren und Zuwendungsempfngerregister Die elektronische Spendenbescheinigung steht schon sei vielen Jahren auf der Agenda des Gesetzgebers. Umgesetzt werden soll sie mit dem Aufbau des Zuwendungsempfngerregisters. Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Einfhrung des sogenannten Zuwendungsempfngerregisters ab dem 1.01.2024 beschlossen. Es soll zu diesem Zeitpunkt online gehen. Das Zuwendungsempfngerregister, d.h. ein Online-Register aller Organisationen, die fr erhaltene Zuwendungen (Spenden) Zuwendungsbesttigungen (Spendenquittungen) ausstellen drfen, dient u.a. dazu, die manuelle Ausstellung dieser Besttigungen durch Online-Meldungen an das Bundeszentralamt fr Steuern (BZSt) zu ersetzen. Das Zuwendungsempfngerregister soll die Organisationen in Deutschland und in Europa auflisten, fr die die deutsche Finanzverwaltung den Spendenabzug anerkennt. Dazu gehren neben steuerbegnstigten Krperschaften auch politische Parteien. Die Finanzverwaltung wird das Register selbst aufbauen. Eine Mitwirkung der betroffenen gemeinntzigen Organisationen ist also nicht erforderlich. Das Projekt der digitalen Zuwendungsbesttigung umfasst neben dem Register auch die Entwicklung einer digitalen Spendenanwendung mit Schnittstellen zur Finanzverwaltung. Die Daten ber die geleistete Spende sollen automatisch ans Finanzamt bertragen werden. Das Ausstellen einer eigenen Zuwendungsbesttigung kann damit entfallen. Hinweis: Ein vereinfachtes Verfahren gilt bisher nur fr Kleinspenden bis 300 Euro. Hier gengt der Zahlungsnachweis der Bank (Kontoauszug) fr den Spendenabzug. Daneben gibt es zwar ein automatisiertes Verfahren. Das erlaubt aber lediglich den Verzicht auf eine eigenhndige Unterschrift und den Versand der Zuwendungsbesttigung in digitaler Form (z.B. als PDF). Diese digitalen Belege mssen aber einzeln ausgestellt und verschickt werden. Es wird also nur der Papiervordruck elektronisch abgebildet. Mit dem Zuwendungsempfngerregister und der Spendenanwendung soll sich das ndern. Die automatische bermittlung der Spendeninformationen ber soll zu einer sprbaren Entlastung bei Spendenempfnger und Finanzverwaltung fhren. Weil das Register ffentlich einsehbar ist, kann es auch das Vertrauen in die mit der Spende untersttzten Einrichtungen und die tatschliche gemeinwohlbezogene Verwendung der Spendenmittel erhhen. | ||||||||||||||
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