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Vereinsinfobrief Nr. 380 Ausgabe 6/2020 1.04.2020 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||
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Inhalt | |||||||||||||||
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3. bungsleiterfreibetrag: erhhte Nichtanrechnungsgrenze gilt auch fr selbststndige Ttigkeiten Immer wieder verweigern die Jobcenter die Anerkennung der erhhten Nichtanrechnungsgrenze fr ehrenamtliche Ttigkeiten von Empfngern von Arbeitslosengeld. Das Hessische Landessozialgericht trifft hier erneut Klarstellungen. Fr Vergtungen im Rahmen des bungsleiterfreibetrag ( 3 Nr. 26 EStG) gilt die erhhte Nichtanrechnungsgrenze des 11b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 II Sozialgesetzbuch auch, wenn die Ttigkeit in selbstndiger Form ausbt wird. Es muss lediglich der wchentliche Zeitumfang fr die Nebenberuflichkeit eingehalten werden (durchschnittlich 14 Stunden pro Woche) Es kommt auerdem nicht darauf an, dass die Ttigkeit ein spezifisch ehrenamtliches Geprge hat. Dass das (im Wesentlichen) unentgeltlich oder gegen nur kostendeckende Aufwandsentschdigung geschieht, ist keine Voraussetzung fr die Begnstigung. Ehrenamtlichkeit so das Gericht gehrt nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht zu den Voraussetzungen. Hinweis: Aufwandsentschdigungen nach 3 Nr. 26 und 26a Einkommensteuergesetz (bungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale) gelten beim Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV) nicht als anrechnungsfhiges Einkommen. Die Nichtanrechnungsgrenze erhht sich fr diese Einnahmen auf insgesamt bis zu 200 Euro. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 5.02.2020, L 6 AS 292/18 | |||||||||||||||
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