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Vereinsinfobrief Nr. 369 Ausgabe 11/2019 28.08.2019 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Inhalt | |||||||||||||||||||||||||||||||
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3. Kein Klagerecht eines Mitglieds wegen nicht ordnungsgemer Geschftsfhrung Die Zustndigkeit fr die Einhaltung einer ordnungsgemen Geschftsfhrung liegt grundstzlich bei der Mitgliederversammlung. Ein einzelnes Mitglied kann Ansprche hier nur in Sonderfllen gerichtlich durchsetzen. Das entschied das Landgericht (LG) Kln Fall eines Hundezuchtvereins. Ein Mitglied wollte den Verein gerichtlich verpflichten, einen Hund, den es nicht fr zuchttauglich hielt, nach-untersuchen zu lassen und gegebenenfalls fr die Zucht zu sperren. Das LG wies die Klage als unzulssig ab. Ein einzelnes Mitglied sei in einem solchen Fall nicht prozessfhrungsbefugt. Die Entscheidung darber, ob ein Anspruch gegen den Vorstand eines Vereins durchgesetzt werden soll, liege grundstzlich bei der Mitglieder-versammlung. Ein Klagerecht eines einzelnen Vereinsmitglieds besteht hier nur im Ausnahmefall. Anderenfalls wrde der auf Mehrheitsentscheidungen angelegte Verein handlungsunfhig. Wegen der Entscheidungs- und Zustndigkeitsstrukturen in Vereinen - so das LG - kann allenfalls in auerordentlichen Ausnahmefllen ein einzelnes Vereinsmitglied Ansprche gegen den Verein geltend machen. Eine gegen den Verein gerichtete Klage des Mitglieds kommt etwa bei Grundsatzfragen des Vereins in Frage oder in dem Fall, dass der Vorstand ber Fragen, ber die laut Satzung von der Mitgliederversammlung zu entscheiden ist, eigenmchtig entscheidet. Ein solcher Ausnahmefall lag hier aber nicht vor. Die Verhngung einer Zuchtsperre fiel laut Satzung ausdrcklich in die Zustndigkeit des Vorstands. Die Zuchtzulassung eines einzelnen Rden sei auch bei einem Rassehunde-Zuchtverein keine Frage von grund-stzlicher Bedeutung. Landgericht Kln, 28 O 438/18, Urteil vom 10.07.2019, 28 O 438/18 | |||||||||||||||||||||||||||||||
4. Unfallversicherung im Sportverein - Neuauflage der VBG Broschre Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat ihre Broschre "Sportvereine bei der VBG" komplett berarbeitet. VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung, Sportvereine bei der VBG, April 201 Download als PDF unter: www.vbg.de/fachwissen-sportvereine | |||||||||||||||||||||||||||||||
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