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PERSONAL UND ARBEITSRECHT |
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UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGSchnuppertag: Stellen Sie Ihre Bewerber auf die Probe01.08.2017Wer kauft die „Katze“ schon gern im Sack? Das gilt für Sie als Selbstständigen und Unternehmer beim Einstellen erster Mitarbeiter erst recht. Haben Sie sich für einen neuen Mitarbeiter entschieden, möchten Sie schließlich erst einmal ausprobieren, ob dieser wirklich zu Ihrem Unternehmen und Ihnen passt. Und manchmal möchten Sie vielleicht auch einen Bewerber erst testen, bevor es zur Einstellung kommt. Doch gerade da lauert eine wenig bekannte Falle.
Datenschutzbeauftragter: Das sind Ihre Rechte ab 25.5.201831.07.2017Datenschutzbeauftragter zu sein, ist eine ziemlich große Herausforderung – diese Aussage können Sie bestimmt aus eigener Erfahrung voll und ganz unterschreiben. Weil man in vielen Fällen auch gegen Widerstände ankämpfen muss, ist es besonders wichtig, dass Sie wissen, wie es um Sie steht und welche Rechte das zukünftige Datenschutzrecht, sprich: Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), für Sie vorsieht.
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PERSONAL UND ARBEITSRECHTSo verbessern Sie Ihre Führungsqualitäten28.07.2017Führen und Anleiten – das kann ganz schön anstrengend sein. Und wenn Sie dabei Fehler machen, so steht Ihnen jede Menge Ärger ins Haus. Doch wenn Sie einige Tipps beherzigen, machen Sie sich das Leben als Führungskraft leichter und bekommen eine gesteigerte Performance Ihrer Mitarbeiter gratis dazu.
Betriebsrente: Kürzung bei früherer Beanspruchung wirksam25.07.2017Viele Arbeitnehmer haben Angst, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Hier können Sie gegensteuern und Ihren Mitarbeitern über eine betriebliche Altersversorgung eine zusätzliche Absicherung verschaffen. Allerdings muss das Ganze bezahlbar bleiben, sodass auch Kürzungsmöglichkeiten bei vorzeitiger Inanspruchnahme üblich und zulässig sind.
FINANZEN UND STEUERNNutzen Sie diese Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Grundstückspreises29.07.2017Für die Abschreibung von Gebäuden, § 7 Abs. 4 bis 5a EStG, ist es in der Praxis häufig erforderlich, dass Sie den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufteilen. Nach der höchst richterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen.
Entgeltminderungen oder nicht? 8 Beispiele wie Sie nichts anbrennen lassen26.07.2017Es ist längst nicht die Regel, dass Lieferungen im Betriebsalltag so „über die Bühne gehen“, wie sie eigentlich gedacht oder sogar vertraglich vereinbart waren. Ob der Hersteller nicht vollständig liefert, eine Dienstleistung Mängel aufweist oder der Kaufpreis bzw. die vereinbarte Vergütung aus sonstigen Gründen „angepasst“ wird: In diesen Fällen wirkt sich die Entgeltminderung immer auch auf die Umsatzsteuer aus (§ 17 UStG).
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Nur ein Arbeitgeber: Vorsicht: Mehrere Beschäftigungen in Ihrem Unternehmen müssen Sie immer zusammenrechnen Arbeitgeberrechte: Wann Sie Nebentätigkeiten verbieten dürfen Arbeitnehmerrechte: Beachten Sie diese Besonderheiten für Mehrfachbeschäftigte Beiträge: So rechnen Sie bei Mehrfachbeschäftigung Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Wichtige Auswirkungen & Sonderfälle GKV-Monatsmeldung: Was Sie bei zu viel gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen beachten müssen Rechenbeispiele & Musterklausel: So stehen Sie auf der rechtssicheren Seite
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MARKETING UND VERTRIEBWarum Sie auch als B2B-Unternehmen von Facebook profitieren können02.08.2017Erfolgreich Verkaufen im Business-to-Business-Bereich und dabei Facebook nutzen? Ich kenne zahlreiche Vertriebler, die dieser Idee immer noch skeptisch gegenüberstehen. Facebook, das sei doch nur etwas für Konsumenten, sagen sie. Hier möchte ich widersprechen, denn mittlerweile sind weltweit mehr als eine Milliarde Menschen bei Facebook aktiv, darunter auch die von B2B-Unternehmen gesuchten „Entscheider“.
Stichwort: Digitale Transformation. Was sie leisten kann01.08.2017Die Digitale Transformation macht heute vor kaum einem Unternehmen mehr halt, denn: Die Digitale Transformation beschreibt einen Prozess, in dem sich digitale Technologien kontinuierlich und stetig schneller weiterentwickeln. Motivator und Motor für die Entwicklungsrichtung ist stets der Kundenwunsch. Welche Rolle sogenannte „Enabler“ und das Pendant dazu – die „Akteure“ – spielen und wie das theoretische Konstrukt in der Praxis aussieht, soll dieser Beitrag zeigen.
ARBEITSSICHERHEITExpertise im Blitzschutz: Reicht Ihre Qualifikation aus?31.07.2017Blitzschläge und Blitzüberspannungen hinterlassen oft teure Schäden an technischen Anlagen, obwohl man diese mit professionellen Blitzschutzsystemen verhindern könnte. Das liegt auch daran, dass es in Deutschland keine grundständige Ausbildung zum Blitzschutzspezialisten gibt. Inzwischen wird eine qualifizierte Weiterbildung angeboten, die das erforderliche Spezialwissen vermittelt.
Darum gehört der Brandschutz zum Arbeitsschutz27.07.2017Dass die Entstehung und Ausbreitung von Feuer ein großes Risiko für Unternehmen und Betrieb darstellen, ist unbestritten. Die Zahlen und Fakten belegen, dass trotz aller Vorschriften zum baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz nach wie vor Brandrisiken bestehen. Als Arbeitsschützer sind Sie stets auch Brandschützer. Das heißt, Sie müssen nicht nur Ihre Brandrisiken erfassen, sondern auch vorbeugende Maßnahmen ergreifen und Ihre Mitarbeiter unterweisen. Die Grundlagen dazu finden Sie im folgenden Beitrag.
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EINKAUF, PRODUKTION UND LOGISTIKAlles vernetzt: Das bringt Ihnen Industrie 4.031.07.2017Kaum ein Begriff geistert in der letzten Zeit so intensiv durch die Medien wie das Schlagwort „Industrie 4.0“. Doch wenn Sie gezielt nachfragen: „Was ist das überhaupt?“, dann wird Ihnen kaum jemand eine wirklich konkrete Antwort geben.
Vorsicht, Falle: Bei der Ladungssicherung müssen Ihre Fahrer aufpassen27.07.2017Verlädt ein Versender Waren auf einen Lastwagen und kommt es beim Transport zu einem Schaden, weil die Waren nicht richtig gesichert wurden, so haftet nach § 412 Handelsgesetzbuch (HGB) prinzipiell der Verlader. Doch Vorsicht, hier lauern Fallen!
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