Die aktuellen Themen der Woche auf wirtschaftswissen.de
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Themenbereiche:
 
 
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
 
PERSONAL UND ARBEITSRECHT
 
FINANZEN UND STEUERN
 
MARKETING UND VERTRIEB
 
ARBEITSSICHERHEIT
 
EINKAUF, PRODUKTION UND LOGISTIK
 
 
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Zeit sparen – Geld sparen – Kontrolle gewinnen

Jeder kann Buchhaltung – auch Sie!
Hier ist Ihr Sofort-Einstieg!

Hier kostenlos anfordern: Die geniale neue Hilfe, mit der Sie Ihre Buchhaltung ab sofort selbst machen!

Hatten Sie bisher immer Respekt vor der Buchhaltung? Und haben Sie deshalb alles an den Steuerberater gegeben und viel Geld dafür gezahlt?

Dann ist hier die gute Nachricht:

Auch Sie können Ihre Buchhaltung selbst erledigen. Ab sofort. Denn Buchhaltung ist in den meisten Fällen viel einfacher als die meisten denken. Dafür gibt es einen wichtigen Grund:

Bei den meisten Selbstständigen und Unternehmen gibt es immer wieder die gleichen Buchungen, die stets wiederholt werden. Wenn Sie diese überschaubare Zahl von Buchungen kennen, wird die Buchhaltung zu Kinderspiel.

Und dafür können Sie jetzt die geniale Hilfe kostenlos anfordern: Den Spezialreport „Die 29 häufigsten Buchungssätze“.

Darin finden Sie auf einen Blick alle Buchungen mit genauer Vorlage, die mindestens 90% aller Geschäftsvorfälle darstellen – meist sogar mehr.
Sie bekommen die genaue Schritt-für Schritt-Ableitung für jede Buchung, damit von Anfang an nichts schieflaufen kann.
Sie brauchen dann nur noch eines der handelsüblichen Buchhaltungsprogramme – und schon kann es losgehen!

Testen Sie diese kostenlose Arbeitshilfe und entdecken Sie, wie einfach Buchhaltung ist!

Stellen Sie fest, wie viel Kontrolle Sie gewinnen, wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst in die Hand nehmen: Sie können Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen selbst machen. Sie sparen Zeit und Geld. Sie haben jederzeit alle Zahlen im Blick. Sie setzen lukrative Steuer-Spar-Ideen sofort selbst um …

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UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
 
Schnuppertag: Stellen Sie Ihre Bewerber auf die Probe
01.08.2017
Wer kauft die Katze schon gern im Sack? Das gilt fr Sie als Selbststndigen und Unternehmer beim Einstellen erster Mitarbeiter erst recht. Haben Sie sich fr einen neuen Mitarbeiter entschieden, mchten Sie schlielich erst einmal ausprobieren, ob dieser wirklich zu Ihrem Unternehmen und Ihnen passt. Und manchmal mchten Sie vielleicht auch einen Bewerber erst testen, bevor es zur Einstellung kommt. Doch gerade da lauert eine wenig bekannte Falle.
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Datenschutzbeauftragter: Das sind Ihre Rechte ab 25.5.2018
31.07.2017
Datenschutzbeauftragter zu sein, ist eine ziemlich groe Herausforderung diese Aussage knnen Sie bestimmt aus eigener Erfahrung voll und ganz unterschreiben. Weil man in vielen Fllen auch gegen Widerstnde ankmpfen muss, ist es besonders wichtig, dass Sie wissen, wie es um Sie steht und welche Rechte das zuknftige Datenschutzrecht, sprich: Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), fr Sie vorsieht.
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500 Arbeitszeugnisvorlagen und der Zeugnis-Generator für persönliche Zeugnisse GRATIS!

Das gibt es wirklich nur heute: Alles auf einem USB-Stick, den wir Ihnen schenken. Damit wird das Zeugnis-Formulieren zum Kinderspiel. Ihre Zeugnisse glänzen durch perfekten Aufbau, rechtssichere Formulierungen und anwalt-geprüfte Aussagen. Besser geht es nicht. Und wie versprochen:

Der USB-Stick „Arbeitszeugnisse“ kommt GRATIS zu Ihnen. Aber nur heute. Und das heißt: Klicken Sie unbedingt jetzt hier!

 
 
 
 
 
 
PERSONAL UND ARBEITSRECHT
 
So verbessern Sie Ihre Fhrungsqualitten
28.07.2017
Fhren und Anleiten das kann ganz schn anstrengend sein. Und wenn Sie dabei Fehler machen, so steht Ihnen jede Menge rger ins Haus. Doch wenn Sie einige Tipps beherzigen, machen Sie sich das Leben als Fhrungskraft leichter und bekommen eine gesteigerte Performance Ihrer Mitarbeiter gratis dazu.
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Betriebsrente: Krzung bei frherer Beanspruchung wirksam
25.07.2017
Viele Arbeitnehmer haben Angst, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Hier knnen Sie gegensteuern und Ihren Mitarbeitern ber eine betriebliche Altersversorgung eine zustzliche Absicherung verschaffen. Allerdings muss das Ganze bezahlbar bleiben, sodass auch Krzungsmglichkeiten bei vorzeitiger Inanspruchnahme blich und zulssig sind.
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FINANZEN UND STEUERN
 
Nutzen Sie diese Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Grundstckspreises
29.07.2017
Fr die Abschreibung von Gebuden, 7 Abs. 4 bis 5a EStG, ist es in der Praxis hufig erforderlich, dass Sie den Gesamtkaufpreis fr ein bebautes Grundstck auf das Gebude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufteilen. Nach der hchst richterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis fr ein bebautes Grundstck nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhltnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebude andererseits aufzuteilen.
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Entgeltminderungen oder nicht? 8 Beispiele wie Sie nichts anbrennen lassen
26.07.2017
Es ist lngst nicht die Regel, dass Lieferungen im Betriebsalltag so ber die Bhne gehen, wie sie eigentlich gedacht oder sogar vertraglich vereinbart waren. Ob der Hersteller nicht vollstndig liefert, eine Dienstleistung Mngel aufweist oder der Kaufpreis bzw. die vereinbarte Vergtung aus sonstigen Grnden angepasst wird: In diesen Fllen wirkt sich die Entgeltminderung immer auch auf die Umsatzsteuer aus ( 17 UStG).
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Der Spezialreport „Mehrfachbeschäftigung“ sorgt für 23,5 % Zeitersparnis – und 100 % Ärgerschutz!

Wenn ein Mitarbeiter mehreren Beschäftigungen nachgeht, heißt es aufpassen. Vor allem dann, wenn es sich um eine 450-Euro-Kraft handelt. Denn sonst schwebt das Damoklesschwert „teure Nachzahlungen“ über Ihnen. In der Praxis ist das Thema „Mehrfachbeschäftigung von Mitarbeitern" manchmal ganz schön aufwändig. Aber nicht mehr für Sie.

Denn dieser Klick hier bringt Ihnen den neuen Spezialreport „Mehrfachbeschäftigungen rechtssicher entscheiden“ sofort und kostenlos auf Ihren Rechner. Und nicht nur das!

Lesen Sie in unserem Spezialreport, wie Sie im Fall der Mehrfachbeschäftigung zusammen mit Ihren Beschäftigten dafür sorgen können, dass alles reibungslos funktioniert:

Nur ein Arbeitgeber: Vorsicht: Mehrere Beschäftigungen in Ihrem Unternehmen müssen Sie immer zusammenrechnen
Arbeitgeberrechte: Wann Sie Nebentätigkeiten verbieten dürfen
Arbeitnehmerrechte: Beachten Sie diese Besonderheiten für Mehrfachbeschäftigte
Beiträge: So rechnen Sie bei Mehrfachbeschäftigung
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Wichtige Auswirkungen & Sonderfälle
GKV-Monatsmeldung: Was Sie bei zu viel gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen beachten müssen
Rechenbeispiele & Musterklausel: So stehen Sie auf der rechtssicheren Seite

Meine Empfehlung:
Mit dem Spezialreport „Mehrfachbeschäftigungen rechtssicher entscheiden“ stellen Sie sicher, dass Sie bei der Mehrfachbeschäftigung Ihrer Minijobber, Teilzeit- und Vollzeitkräfte wirklich alles 100%ig korrekt machen. Sie schalten Ärger, Prüfungsstress und lange Diskussionen mit den Betriebsprüfern aus – und gewinnen Zeit und Sicherheit. Besser geht es nicht. Deshalb:

Klicken Sie zum kostenlosen Download des Spezialreports „Mehrfachbeschäftigungen" gleich hier – und er kommt kostenlos zu Ihnen!

 
 
 
 
 
 
MARKETING UND VERTRIEB
 
Warum Sie auch als B2B-Unternehmen von Facebook profitieren knnen
02.08.2017
Erfolgreich Verkaufen im Business-to-Business-Bereich und dabei Facebook nutzen? Ich kenne zahlreiche Vertriebler, die dieser Idee immer noch skeptisch gegenberstehen. Facebook, das sei doch nur etwas fr Konsumenten, sagen sie. Hier mchte ich widersprechen, denn mittlerweile sind weltweit mehr als eine Milliarde Menschen bei Facebook aktiv, darunter auch die von B2B-Unternehmen gesuchten Entscheider.
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Stichwort: Digitale Transformation. Was sie leisten kann
01.08.2017
Die Digitale Transformation macht heute vor kaum einem Unternehmen mehr halt, denn: Die Digitale Transformation beschreibt einen Prozess, in dem sich digitale Technologien kontinuierlich und stetig schneller weiterentwickeln. Motivator und Motor fr die Entwicklungsrichtung ist stets der Kundenwunsch. Welche Rolle sogenannte Enabler und das Pendant dazu die Akteure spielen und wie das theoretische Konstrukt in der Praxis aussieht, soll dieser Beitrag zeigen.
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ARBEITSSICHERHEIT
 
Expertise im Blitzschutz: Reicht Ihre Qualifikation aus?
31.07.2017
Blitzschlge und Blitzberspannungen hinterlassen oft teure Schden an technischen Anlagen, obwohl man diese mit professionellen Blitzschutzsystemen verhindern knnte. Das liegt auch daran, dass es in Deutschland keine grundstndige Ausbildung zum Blitzschutzspezialisten gibt. Inzwischen wird eine qualifizierte Weiterbildung angeboten, die das erforderliche Spezialwissen vermittelt.
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Darum gehrt der Brandschutz zum Arbeitsschutz
27.07.2017
Dass die Entstehung und Ausbreitung von Feuer ein groes Risiko fr Unternehmen und Betrieb darstellen, ist unbestritten. Die Zahlen und Fakten belegen, dass trotz aller Vorschriften zum baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz nach wie vor Brandrisiken bestehen. Als Arbeitsschtzer sind Sie stets auch Brandschtzer. Das heit, Sie mssen nicht nur Ihre Brandrisiken erfassen, sondern auch vorbeugende Manahmen ergreifen und Ihre Mitarbeiter unterweisen. Die Grundlagen dazu finden Sie im folgenden Beitrag.
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Nur für 99 Leser, die heute als erste antworten

Gratis-USB-Stick mit 129 fulminanten Mustertexten

Haben Sie schon einmal darüber gegrübelt, wie Sie eine E-Mail richtig formulieren?
Haben Sie manchmal Schwierigkeiten, schnell den richtigen Ton zu treffen?
Wollen Sie, dass alle Mails und Briefe, die Ihr Haus verlassen, noch sympathischer und professioneller klingen?

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EINKAUF, PRODUKTION UND LOGISTIK
 
Alles vernetzt: Das bringt Ihnen Industrie 4.0
31.07.2017
Kaum ein Begriff geistert in der letzten Zeit so intensiv durch die Medien wie das Schlagwort Industrie 4.0. Doch wenn Sie gezielt nachfragen: Was ist das berhaupt?, dann wird Ihnen kaum jemand eine wirklich konkrete Antwort geben.
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Vorsicht, Falle: Bei der Ladungssicherung mssen Ihre Fahrer aufpassen
27.07.2017
Verldt ein Versender Waren auf einen Lastwagen und kommt es beim Transport zu einem Schaden, weil die Waren nicht richtig gesichert wurden, so haftet nach 412 Handelsgesetzbuch (HGB) prinzipiell der Verlader. Doch Vorsicht, hier lauern Fallen!
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Ladungssicherung ist Sache der Spediteure und Frachtführer?
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