Newsletter für Betriebsräte: Steuerfreie Inflationsprämie für Beschäftigte
|
Liebe Leserinnen und Leser,
| | bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro zahlen. Beschäftigte sollen damit von den stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen entlastet werden. Die Inflationsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets. Gerade für neu gewählte Betriebsräte ist das Arbeitsrecht nur schwer verständlich. Hier hilft unser neuer Ratgeber »Arbeitsrecht leicht erklärt«. Was darf der Arbeitgeber bei einer Einstellung fragen? Was ist eine Abmahnung? 5 Fragen beantwortet die Autorin Marion Müller im Interview.
| |
Bleibt gesund! Herzliche Grüße Leslie Schilling REDAKTION
|
|
| |
Inflationsausgleichsprämie Steuerfreie Inflationsprämie für Beschäftigte Seit Ende Oktober 2022 können Unternehmen ihren Beschäftigten eine steuerfreie Prämie zum Inflationsausgleich zahlen. Bis zu 3.000 Euro sind bis Ende 2024 steuer- und abgabenfrei möglich. Zahlt der Arbeitgeber, müssen alle Beschäftigten eine Prämie erhalten. Das fordert der Gleichbehandlungsgrundsatz.
| Interview 5 Fragen zum Arbeitsrecht Was ist eine Abmahnung? Was versteht man unter einer Versetzung? Hat der Betriebsrat dabei ein Mitbestimmungsrecht? Für viele frisch gewählte Betriebsräte ist das Arbeitsrecht nur schwer verständlich. Marion Müller, Autorin unseres neuen Ratgebers »Arbeitsrecht leicht erklärt« hilft hierbei und beantwortet 5 Fragen.
|
| |
Leiharbeit BAG: Urlaub darf keine Lohnnachteile bringen Für Mehrarbeitszuschläge nach dem Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit sind neben Arbeitsstunden auch die Urlaubstage anzurechnen, die der Arbeitnehmer im fraglichen Monat genommen hat. Sonst würde ein Anreiz für Leiharbeitnehmer geschaffen, auf ihren Urlaub zu verzichten – so das BAG.
| Erwerbsminderung BSG: Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner Wer schon seit 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat keinen Anspruch auf eine Neuberechnung seiner Rente nach den heute geltenden günstigeren Regelungen – so das Bundessozialgericht (BSG). Allerdings können Bestandsrentner ab 2024 mit einem Rentenzuschlag rechnen.
|
| |
Aus »Arbeitsrecht im Betrieb« Das neue Nachweisgesetz: Chancen und Risiken Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Nun sind die Informationspflichten des Arbeitgebers erweitert worden – oft kommt es zu Änderungsverträgen. Warum Betriebsräte das im Blick haben sollten, erfahrt Ihr von Christian Lunow und Benedikt Pilgermayer in »Arbeitsrecht im Betrieb« 10/2022.
| Podcast AiB-Audio Hartnäckig und erfolgreich Beschäftigung sichern Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht es Betriebsräte, die sich nicht einfach dem Schicksal ergeben, sondern kühlen Kopf bewahren und kritisch hinterfragen. Eva Maria Stoppkotte, verantwortliche Redakteurin der Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb«, im Gespräch mit zwei Betriebsratsvorsitzenden.
|
| |
| | | |
Simone Breyer, Anja Reinke, Michael D. Wirlitsch
|
|
|
| | Fragen und Antworten mit Fritz und Franzi
|
|
| Die 100 wichtigsten Fragen an Betriebs- und Personalräte
|
|
|
| | |
| |
Marion Müller
| |
Arbeitsrecht leicht erklärt
| |
Fragen und Antworten mit Fritz und Franzi
| |
| |
|
|
| |
|
| |
Simone Breyer, Anja Reinke, Michael D. Wirlitsch
| |
Arbeitszeit in Frage und Antwort
| |
Die 100 wichtigsten Fragen an Betriebs- und Personalräte
| |
| |
|
|
| |
| |
|
|
| |
| |
Impressum: Bund-Verlag GmbH Emil-von-Behring-Str. 14 60439 Frankfurt/Main Postanschrift: Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main Web: w w w. bund-verlag. de E-Mail: kontakt@bund-verlag.de Tel.: +49 69 79 50 10-0 Geschäftssitz: Frankfurt/M. HR B 29521 AG Frankfurt/M. DE 811884906 Redaktion: Leslie Schilling Verantwortlich für den Inhalt: Bettina Frowein Geschäftsführer: Rainer Jöde
|
| |
Copyright © 2022 Bund-Verlag GmbH Newsletter abbestellen | |
|
|