Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, wir wünschen Ihnen im Namen unserer Newsletter-Redaktion angenehme Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Die Aussichten für 2020 sind, was unser Themenspektrum betrifft, bezüglich des Pflegenotstands katastrophal, wie Sie hier nachlesen können. Aber sie sind bezüglich unausweichlicher Neuregelungen zur Suizidhilfe recht gut. Der Grund ist, dass sich die Wertewidersprüche in Gesetzgebung und höchster Rechtsprechung immer mehr zugespitzt haben. Den vorläufigen Höhepunkt bildet das jüngste Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, worüber wir hier berichten. Darin wird die verfassungsrechtliche Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes angeregt - doch soll diese dann wieder Jahre auf sich warten lassen? Das müsste gar nicht sein, wenn die Politik einmal von sich aus dringende Gesetzesänderungen vornehmen würde - ohne erst vom Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen zu werden. Letzteres wird aller Voraussicht nach Anfang 2020 bezüglich des § 217 Strafgesetzbuch ("Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf") der Fall sein. Wenn dieser dann - zumindest in Teilen - für verfassungswidrig erklärt wird, wäre es eine nie da gewesene "Klatsche" für den Gesetzgeber - was schon jetzt zu Grübeleien bei Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen geführt hat. Herzliche Grüße Ihre Zentralstelle Patientenverfügung |