Wie helfen,­ wenn jemand ­eher sterben möchte? + Patientenklage­ zum Erhalt­ eines tödlichen­ Betäubungsmittels + Alptraum Pflege­notstand – wer heute­ um was zu­ betteln hat

Newsletter 6/2019

Selbstbestimmt und gut informiert

Liebe Lesende,

wir wünschen Ihnen im Namen unserer Newsletter-Redaktion angenehme Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Die Aussichten für 2020 sind, was unser Themenspektrum betrifft, bezüglich des Pflegenotstands katastrophal, wie Sie hier nachlesen können. Aber sie sind bezüglich unausweichlicher Neuregelungen zur Suizidhilfe recht gut. Der Grund ist, dass sich die Wertewidersprüche in Gesetzgebung und höchster Rechtsprechung immer mehr zugespitzt haben. Den vorläufigen Höhepunkt bildet das jüngste Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, worüber wir hier berichten. Darin wird die verfassungsrechtliche Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes angeregt - doch soll diese dann wieder Jahre auf sich warten lassen?

Das müsste gar nicht sein, wenn die Politik einmal von sich aus dringende Gesetzesänderungen vornehmen würde - ohne erst vom Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen zu werden. Letzteres wird aller Voraussicht nach Anfang 2020 bezüglich des § 217 Strafgesetzbuch ("Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf") der Fall sein. Wenn dieser dann - zumindest in Teilen - für verfassungswidrig erklärt wird, wäre es eine nie da gewesene "Klatsche" für den Gesetzgeber - was schon jetzt zu Grübeleien bei Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen geführt hat.

Herzliche Grüße

Ihre Zentralstelle Patientenverfügung

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Foto: Andreas Bohnenstengel (CC BY-SA 3.0 DE)

 

Wie helfen,­ wenn jemand ­eher sterben möchte?

Der 2015 eingeführte „Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf“ 217 StGB (Strafgesetzbuch) dürfte bald keinen Bestand mehr haben. Dann wären ohne diese Kriminalisierung wieder verschiedene humanistische und ärztliche Angebote zur Suizidhilfe, -beratung und -begleitung möglich. Doch welche Auflagen könnte das Bundesverfassungsgericht damit verbinden und wem soll geholfen werden dürfen?Weiterlesen…

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2017 die Erlaubnis in extremen Ausnahmefällen für rechtens erklärt, das Verwaltungsgericht Köln verwies einen aktuellen Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: Polarlys (CC BY-SA 3.0)

Patientenklage­ zum Erhalt­ eines tödlichen­ Betäubungsmittels

Geklagt hatte unter anderem der an MS (Multiple Sklerose) erkrankte und inzwischen vollständig gelähmte Harald Mayer (49). Ihm sollte das tödlich wirkende Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital von einem Bundesinstitut, welches Gesundheitsminister Jens Spahn untersteht, versagt bleiben. Dabei hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht im März 2017 die Erlaubnis in extremen Ausnahmefällen für rechtens erklärt. Weiterlesen...

Foto: Andreas Bohnenstengel (CC BY-SA 3.0 DE)

Alptraum Pflege­notstand – wer heute­ um was zu­ betteln hat

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kämpft verzweifelt – auch weltweit werbend und „bettelnd“ – um Pflegekräfte für Deutschland. Heimbewohner_innen betteln darum, begleitet auf die Toilette gehen zu dürfen. Pflegenotstand in Deutschland: in den siebziger Jahren, immer noch, schon wieder, absehbar ohne Ende. Weiterlesen…

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