Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, wir hoffen, dass Sie bislang gut durch den Sommer gekommen sind. Unser Thema dieses Newsletters ist das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli zur Suizidhilfe mit Hintergrundinformationen: Unsere Autorin Gita Neumann war beim Prozess in Leipzig vor Ort. Die Richter bestätigten die Freisprüche von zwei Ärzten aus Hamburg und Berlin erwartungsgemäß. Dass die Mediziner sich somit rechtsgültig nicht strafbar gemacht haben, wurde jedoch von Ärztekammervertretern mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Einer der Angeklagten, der Berliner Arzt Christoph Turowski, reagierte in einem Brief auf die Kritiker des Urteils. Diesen Brief können Sie hier exklusiv nachlesen, wie auch sein „letztes Wort“ vor Gericht. Wir wünschen Ihnen wie immer eine erkenntnisreiche Lektüre. Ihre Zentralstelle Patientenverfügung Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an [email protected] formlos anmelden können. |