Freisprüche bei zwei ärztlich assistierten Selbsttötungen rechtsgültig +++ Negative Reaktionen aus der Ärzteschaft und Erwiderung +++ Das letzte Wort des Angeklagten Dr. Turowski

Newsletter 4/2019

Selbstbestimmt und gut informiert

Liebe Lesende,

wir hoffen, dass Sie bislang gut durch den Sommer gekommen sind. Unser Thema dieses Newsletters ist das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli zur Suizidhilfe mit Hintergrundinformationen: Unsere Autorin Gita Neumann war beim Prozess in Leipzig vor Ort.

Die Richter bestätigten die Freisprüche von zwei Ärzten aus Hamburg und Berlin erwartungsgemäß. Dass die Mediziner sich somit rechtsgültig nicht strafbar gemacht haben, wurde jedoch von Ärztekammervertretern mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Einer der Angeklagten, der Berliner Arzt Christoph Turowski, reagierte in einem Brief auf die Kritiker des Urteils. Diesen Brief können Sie hier exklusiv nachlesen, wie auch sein „letztes Wort“ vor Gericht.

Wir wünschen Ihnen wie immer eine erkenntnisreiche Lektüre.

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© Bundesverfassungsgericht │ bild_raum stephan baumann, Karlsruhe

Freisprüche bei zwei ärztlich assistierten Selbsttötungen rechtsgültig

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am 3. Juli letztinstanzlich die Freisprüche von zwei Ärzten in den jeweiligen Suizidhilfe-Prozessen in Hamburg und Berlin. Dass die Mediziner sich somit rechtsgültig nicht strafbar gemacht haben, rief unterschiedliche Reaktionen hervor. Weiterlesen...

Uwe Christian Arnold, Foto: Evelin Frerk

Negative Reaktionen aus der Ärzteschaft und Erwiderung

Am Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten der Suizidbegleitung von Dr. Turowski und Dr. Spittler gab es teils harsche öffentliche Kritik seitens ärztlicher Standesvertreter. Dr. Turowski widersprach den Kritikern aus der Ärzteschaft in einem persönlichen Brief und kritisiert, dass diese auf den Kern des Urteils gar nicht eingehen.Weiterlesen...

Kartenspender der Stiftung ÜBERLEBEN, Foto: Universitätsmedizin

Das letzte Wort des Angeklagten Dr. Turowski

Warum kann unsere Justiz nicht ein Alt-Urteil, das in keiner Weise mehr zeitgemäß ist, auf einem kurzen Wege revidieren?! Warum mussten hier zwei Prozesse über alle Instanzen geführt werden, trotz der allzu bekannten Überlastungssituation der Ermittlungsbehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften?Weiterlesen...

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