Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, die Rechtslage im Bereich der Suizidhilfe wird immer konfuser. In Berlin steht aktuell ein Arzt vor Gericht, der seiner schwer leidenden Patienten geholfen hat, zu sterben, nachdem sie dies eindringlich von ihm erbeten hat. In diesem wie auch in anderen Fällen nimmt die Gegenseite immer wieder Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1987, das wir für Sie noch einmal beleuchten. Wie man die Suizidhilfe vernünftig regeln könnte, hat der Humanistische Verband bereits vor Jahren definiert. In diesem Newsletter führen wir die wichtigsten Aspekte der humanistischen Vorschläge noch einmal auf. Wir wünschen eine anregende und erhellende Lektüre. Ihre Zentralstelle Patientenverfügung Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an [email protected] formlos anmelden können. |