Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, zum Ende der aktuellen Legislaturperiode informieren wir Sie über den Stand der Suizidhilfegesetzgebung im Bundestag. Dort gab es eine erste Orientierungsdebatte auf Grundlage von vier teils interfraktionellen Textentwürfen. Es zeichnet sich eine grundsätzliche Kontroverse ab: Soll es wieder einen – diesmal angeblich verfasssungskonformen – Verbotsparagraphen 217 geben? Oder stattdessen ein Sondergesetz mit Regularien für Ärzt_innen und kostenfreier Suizidhilfe(konflikt)beratung? Mit dieser geht der Humanistische Verband innovativ voran – wie es mit unbeschränkten Patientenverfügungen bereits vor 25 Jahren der Fall war. Deren Erfolgsgeschichte hat so viele auch kommerzielle Nachahmer gefunden, dass unsere steuerliche Privilegierung nun nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Doch aus der Not wurde nun ein neues Hinterlegungsmodell gemacht. Der Einsatz für Patientenselbstbestimmung inklusive Suizidhilfe ist unser humanistisches Markenzeichen. Bleiben Sie uns treu Ihre Zentralstelle Patientenverfügung im Humanistischen Verband |