Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, wir hoffen, dass Sie ein paar erholsame Feiertage verbringen konnten und guter Dinge ins neue Jahr gestartet sind. Wir wünschen Ihnen für 2018 alles erdenklich Gute. Wir werden Sie in diesem Jahr wieder regelmäßig mit Aktuellem und Wissenswertem zu Fragen der Würde am Lebensende und der Medizinethik versorgen. Den Anfang machen wir mit einem Urteil, das im Dezember 2017 Rechtsgeschichte geschrieben hat. Denn erstmals wurde ein Schmerzensgeldanspruch aufgrund pflichtwidriger jahrelanger künstlicher Ernährung zuerkannt. Eine Patientenverfügung lag in diesem Fall nicht vor, der tatsächliche oder mutmaßliche Wille konnte nicht ermittelt werden. Viele Menschen wollen hingegen sichergehen, dass ihr Wille befolgt wird. Einige setzen dabei sogar auf ein Tattoo. Dieses Vorgehen schafft jedoch nicht die Klarheit hinsichtlich der mutmaßlichen Überzeugung eines Patienten, wie das bei einer Patientenverfügung der Fall ist. Erfahren Sie mehr in unserer aktuellen Ausgabe. Wir wünschen eine anregende Lektüre, Ihre Zentralstelle Patientenverfügung Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiter empfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an [email protected] formlos anmelden können. |