Historisches Urteil: Schmerzensgeld für erlittene Lebensverlängerung gewährt + Fehlende Patientenverfügung: Die Geschichte eines langen Leidensweges + Willensbekundung: "Nicht Wiederbeleben"-Tattoo nicht ausreichend

Newsletter 
1/2018

Selbstbestimmt und gut informiert

Liebe Lesende,

wir hoffen, dass Sie ein paar erholsame Feiertage verbringen konnten und guter Dinge ins neue Jahr gestartet sind. Wir wünschen Ihnen für 2018 alles erdenklich Gute.

Wir werden Sie in diesem Jahr wieder regelmäßig mit Aktuellem und Wissenswertem zu Fragen der Würde am Lebensende und der Medizinethik versorgen. Den Anfang machen wir mit einem Urteil, das im Dezember 2017 Rechtsgeschichte geschrieben hat. Denn erstmals wurde ein Schmerzensgeldanspruch aufgrund pflichtwidriger jahrelanger künstlicher Ernährung zuerkannt. Eine Patientenverfügung lag in diesem Fall nicht vor, der tatsächliche oder mutmaßliche Wille konnte nicht ermittelt werden.

Viele Menschen wollen hingegen sichergehen, dass ihr Wille befolgt wird. Einige setzen dabei sogar auf ein Tattoo. Dieses Vorgehen schafft jedoch nicht die Klarheit hinsichtlich der mutmaßlichen Überzeugung eines Patienten, wie das bei einer Patientenverfügung der Fall ist. Erfahren Sie mehr in unserer aktuellen Ausgabe. Wir wünschen eine anregende Lektüre,

Ihre Zentralstelle Patientenverfügung

Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiter empfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an [email protected] formlos anmelden können.

 

Schmerzensgeld für erlittene Lebens-verlängerung gewährt

Das Oberlandesgericht München hat am 21. Dezember 2017 Rechtsgeschichte geschrieben. Erstmals wurde ein Schmerzensgeldanspruch aufgrund pflichtwidriger ärztlicher Verlängerung schwersten Leidens zuerkannt – ohne dass der Patientenwille ermittelbar war. Weiterlesen...

 
 

Geschichte eines langen Leidens – ohne Patientenverfügung

Der schwer demenzkranke Heinrich S. starb nach einem langen, hier aufgezeichneten Leidensweg. Unverzichtbar ist ein ärztliches Umdenken sowie Aufklärung, welche individuelle Patientenverfügung zu welchem gewünschten Zeitpunkt ein Sterben ermöglicht hätte. Weiterlesen...

"Nicht Wiederbeleben"-Tattoo als Willenserklärung

Menschen lassen sich einiges einfallen, um nach einem Herzstillstand nicht wiederbelebt zu werden. Spektakulär sind Tätowierungen im Brustbereich mit der Direktive „Nicht reanimieren!“ Doch sind diese tatsächlich wirksam? In Florida hat ein solches Tattoo für mehr Verwirrung als für Klarheit gesorgt. Weiterlesen...

 

Jährlich beraten wir mehr als 2.000 Menschen kostenfrei in unserer Zentralstelle Patientenverfügung. Um diese individuellen und vertraulichen Gespräche anbieten zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass der Gedanke der Patientenautonomie in unserem Land weiter gestärkt wird.

Jetzt spenden!

Kontakt

Zentralstelle Patientenverfügung Wallstraße 65
10179 Berlin
Tel: 030 613904–11
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10–17 Uhr

E-Mail: [email protected]
Web: patientenverfuegung.de

Folgen Sie uns: 

facebook
twitter
google
instagram

Spendenkonto

Zentralstelle Patientenverfügung 
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE30 1002 0500 0003 1364 03
BIC: BFSWDE33BER
Stichwort: Patientenverfügung

 

 

Hier können Sie direkt online spenden. Vielen Dank.

Herausgeber

Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR, vertreten durch den Vorstand Katrin Raczynski, Wallstraße 61-65, 10179 Berlin

Steuernummer: 27/667/50591 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 159967409

Inhaltlich Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV: Thomas Hummitzsch, E-Mail: [email protected]

Diese E-Mail wurde an [email protected] verschickt. Wenn Sie keine weiteren E-Mails erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.