Selbstbestimmt in Verantwortung Liebe Lesende, immer noch hat der Gesetzgeber nicht entschieden, wie die Hilfe zur Selbsttötung zukünftig geregelt werden soll. Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nun die drei vorliegenden parlamentarischen Entwürfe debattiert. Wir berichten über die Debatte aus humanistischer Sicht. Zudem befassen wir uns in diesem Newsletter mit der Neuregelung der Vorsorge-Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch: Seit 1. Januar werden Ehegatt_innen hier bessergestellt und erhalten unter gewissen Voraussetzungen das Recht, ihre_n Partner_in automatisch vertreten zu können. Wir fassen die Neuerungen zusammen und ordnen diese ein. Auf der Website der Zentralstelle Patientenverfügung bieten wir seit Kurzem Zugriff auf die Publikation "Mit Sterbefasten selbstbestimmt das Leben beenden", das Menschen über die Methode aufklärt und neutral zu Vor- und Nachteilen informiert. Auch dieses Thema greift der Newsletter in dieser Ausgabe auf. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre! Bleiben Sie uns treu Ihr Team des Newsletters Selbstbestimmt in Verantwortung |