Anhörung im Rechtsausschuss zu Hilfe zur Selbsttötung + Vorsorge-Paragrafen im BGB erneuert + Publikation zum Sterbefasten verfügbar

Newsletter 1/2023

Selbstbestimmt in Verantwortung
 

Liebe Lesende,

immer noch hat der Gesetzgeber nicht entschieden, wie die Hilfe zur Selbsttötung zukünftig geregelt werden soll. Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nun die drei vorliegenden parlamentarischen Entwürfe debattiert. Wir berichten über die Debatte aus humanistischer Sicht. 

Zudem befassen wir uns in diesem Newsletter mit der Neuregelung der Vorsorge-Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch: Seit 1. Januar werden Ehegatt_innen hier bessergestellt und erhalten unter gewissen Voraussetzungen das Recht, ihre_n Partner_in automatisch vertreten zu können. Wir fassen die Neuerungen zusammen und ordnen diese ein.  

Auf der Website der Zentralstelle Patientenverfügung bieten wir seit Kurzem Zugriff auf die Publikation "Mit Sterbefasten selbstbestimmt das Leben beenden", das Menschen über die Methode aufklärt und neutral zu Vor- und Nachteilen informiert. Auch dieses Thema greift der Newsletter in dieser Ausgabe auf.   

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

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Ihr Team des Newsletters Selbstbestimmt in Verantwortung

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Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen und Interessent_innen mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an [email protected]formlos anmelden können.

Spannende Anhörung im Rechtsausschuss zur Suizidhilfegesetzgebung 2023

Ende November befasste sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit drei parlamentarischen Entwürfen, wie zukünftig die Hilfe zur Selbsttötung zu regeln sei, und mit einem Antrag zur Suizidprävention. Wir ordnen die Debatte ein. 
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Vorsorge-Paragrafen im BGB: Was zum 1.1.2023 anders geworden ist

Mit der Reform des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zum 1. Januar sind auch Änderungen der Gesetzgebung zur Vorsorge in Kraft getreten. Wir fassen diese zusammen. 
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Publikation zum Sterbefasten auf unserer Website verfügbar

Weiterhin sind hierzulande die Möglichkeiten zum Freitod erheblich erschwert. Für manche Menschen bietet sich deshalb ein sogenanntes Sterbefasten an. Wir veröffentlichen eine Expert_innen-Publikation zum Thema. 
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