| Satzungsänderungen kommen immer wieder vor und müssen sehr sorgfältig behandelt und durchgeführt werden. Ein besonderer Fall ist dabei, wenn eine Änderung des Vereinszwecks geplant ist. Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Satzungsänderungen und der Vereinszweck
Satzungsänderungen werden beim Vereinsregister vom Verein, egal ob gemeinnützig oder nicht, vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung angemeldet Zum Beitrag >
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Elterngeld und Übungsleitertätigkeiten
Erhalten Elternteile Elterngeld, so kann man dennoch auch während des Bezugs von Elterngeld die steuerfreien Übungsleitervergütungen erhalten, wenn die Gesamtvergütung jährlich noch die 3.000.-Euro als Freibetragsgrenze nicht übersteigt. Zum Beitrag >
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Schützen Sie sich vor folgenschweren Fehlern | Was müssen Vereine wissen, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen? Dieses Buch verschafft Ihnen einen kompakten und sicheren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. So sind Personalverantwortliche im Verein bestens gerüstet.
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Umfang und Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes
In seiner Entscheidung hat das OLG klargestellt, dass der vereinsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz einen Verein nicht daran hindert, seine Grundsätze, zum Beispiel für Leistungen an die Mitglieder, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ändern und von da an alle Mitglieder gleich zu behandeln. Zum Beitrag >
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Umsatzsteuer: Sportkurse und Überlassung von Sportgeräten stellen eine einheitliche Leistung dar
Nach deutschem Umsatzsteuerrecht gibt es keine separate Steuerermäßigung für die Überlassung von Sportanlagen, obwohl dies nach EU-Recht möglich wäre. Zum Beitrag >
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