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Guten Tag Herr Do,
Satzungsänderungen kommen immer wieder vor und müssen sehr sorgfältig behandelt und durchgeführt werden. Ein besonderer Fall ist dabei, wenn eine Änderung des Vereinszwecks geplant ist.
Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter.
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Satzungsänderungen und der Vereinszweck
 
Satzungsänderungen werden beim Vereinsregister vom Verein, egal ob gemeinnützig oder nicht, vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung angemeldet
 
 
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Elterngeld und Übungsleitertätigkeiten
 
Erhalten Elternteile Elterngeld, so kann man dennoch auch während des Bezugs von Elterngeld die steuerfreien Übungsleitervergütungen erhalten, wenn die Gesamtvergütung jährlich noch die 3.000.-Euro als Freibetragsgrenze nicht übersteigt.
 
 
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Umfang und Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes
 
In seiner Entscheidung hat das OLG klargestellt, dass der vereinsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz einen Verein nicht daran hindert, seine Grundsätze, zum Beispiel für Leistungen an die Mitglieder, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ändern und von da an alle Mitglieder gleich zu behandeln.
 
 
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Umsatzsteuer: Sportkurse und Überlassung von Sportgeräten stellen eine einheitliche Leistung dar
 
Nach deutschem Umsatzsteuerrecht gibt es keine separate Steuerermäßigung für die Überlassung von Sportanlagen, obwohl dies nach EU-Recht möglich wäre.
 
 
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