| | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes: BGH: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einwilligung in genetische Untersuchung a) Der Anspruch aus § 1598a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die leibliche Abstammung des Kindes nicht bereits durch ein Abstammungsgutachten geklärt ist. b) Ausnahmsweise kann trotz vorliegenden Abstammungsgutachtens ein Bedürfnis nach (weiterer) Klärung und damit ein Anspruch gemäß § 1598 a Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sein. Das kann zum einen bei fehlerhafter Durchführung der Begutachtung und zum anderen dann zu bejahen sein, wenn das frühere Gutachten lediglich zu einem Grad der Gewissheit geführt hat, der dem nach aktuellen wissenschaftlichen Standards zu erreichenden eindeutig unterlegen ist. Letzteres ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn der in dem schon erstellten Gutachten ermittelte Wahrscheinlichkeitsgrad nach wie vor zur höchstmöglichen Wahrscheinlichkeitsstufe führen würde. BGH, Beschl. v. 30.11.2016 - XII ZB 173/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich bei zu Unrecht als nicht ausgleichsreif behandeltem Anrecht Behandelt eine Entscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung zu Unrecht als noch nicht ausgleichsreif, so steht die Rechtskraft der Entscheidung einem späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach der Scheidung nicht entgegen (Fort-führung von Senatsbeschl. v. 24.7.2013 - XII ZB 340/11, BGHZ 198, 91 = FamRZ 2013, 1548 = FamRB 2013, 353). BGH, Beschl. v. 30.11.2016 - XII ZB 167/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung Zum Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 325/16, FamRZ 2016, 2081 = FamRB 2016, 454 und v. 12.10.2016 - XII ZB 372/16, Volltext in Ihrem Berater-Modul Familienrecht). BGH, Beschl. v. 23.11.2016 - XII ZB 323/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Gutachteneinholung im Unterbringungsverfahren a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 2.12.2015 - XII ZB 227/12, FamRZ 2016, 300). b) Im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) ist das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte vollständige Gutachten grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich zur Verfügung zu stellen (Fortführung von Senatsbeschl. v. 16.9.2015 - XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156). c) Die Verpflichtung des Gerichts gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG, einen externen Gutachter zu bestellen, setzt nicht voraus, dass die Unterbringung bereits im Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz vier Jahre vollzogen ist. Ausreichend ist vielmehr, dass der mit der angefochtenen Entscheidung verlängerte Unterbringungszeitraum über das Fristende hinausreicht. BGH, Beschl. v. 23.11.2016 - XII ZB 458/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Gerichtliche Überprüfung der Qualifikation des Sachverständigen Der mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16.12.2015 - XII ZB 381/15, FamRZ 2016, 456 = FamRB 2016, 107). BGH, Beschl. v. 23.11.2016 - XII ZB 385/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Pflegekindrückführung im Rahmen einer Verbleibensanordnung Pflegeeltern können eine Rückführung des Pflegekindes nach § 1632 Abs. 4 BGB nur dann beanspruchen, wenn zwischen der Herausnahme des Kindes aus ihrem Haushalt und der Einleitung des Verfahrens auf Anordnung des Verbleibs ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang besteht. BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - XII ZB 328/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Beschwerdewert bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung (hier: Unterhaltsschuldner) Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung (im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 22.1.2014 - XII ZB 278/13, FamRZ 2014, 644 und v. 14.2.2007 - XII ZB 150/05, FamRZ 2007, 711). BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - XII ZB 550/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Honorarvereinbarung mit "Spezialist für Pflegekindfälle" Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stellen hierbei ein Indiz dar. Die tatsächliche Vermutung, dass ein Honorar unangemessen hoch ist, welches die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt, gilt auch für zivilrechtliche Streitigkeiten. Der Anwalt kann die Vermutung entkräften. BGH, Urt. v. 10.11.2016 - IX ZR 119/14 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: 15-monatige Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands Auf den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache findet die Ausschlussfrist von 15 Monaten nach § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechende Anwendung. BGH, Beschl. v. 5.10.2016 - XII ZB 464/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. FamRB-Abonnenten haben auch über das Berater-Modul Familienrecht Zugriff auf die Volltexte der vorgestellten Entscheidungen und zudem auf die umfassende FamRB-Datenbank mit weiteren Entscheidungen, Gesetzen und hochwertiger Praktikerliteratur sowie das vollständige FamRB-Archiv seit 2002. Gehen Sie hierzu auf die FamRB-Webseite und loggen sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten ein. Klicken Sie hier, um zum Inhaltsverzeichnis der aktuellen Printausgabe zu gelangen. | | |