Deutsche Sängerin wehrt sich gegen Berichterstattung Eine bekannte deutsche Sängerin, die mit der Verbreitung von Intim-Fotos erpresst worden war, konnte sich vor dem Bundesgerichtshof gegen die Berichterstattung einer großen Boulevard-Zeitung erwehren. Ein unbekannter Täter hatte den Laptop des Ex-Freundes der Sängerin entwendet und daraufhin versucht sie mit der Veröffentlichung von Nacktbildern zu erpressen. Als diese darauf jedoch nicht einging, stellte der Täter einige pikante Bilder online. In der anschließenden Berichterstattung wurden mehrere Eintragungen des mutmaßlichen Erpressers in einem Internetforum vollständig abgebildet wiedergegeben und darauf hingewiesen, dass die Bilder mit nur wenigen Klicks auffindbar seien. Dagegen wehrte sich die Sängerin - bis zum BGH. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über die Entscheidung in seinem Beitrag. Unzulässige Verdachtsberichterstattung über Ex-Fußball-Star Das Landgericht Köln hatte über eine Verdachtsberichterstattung eines ehemaligen Fußballnationalspielers zu entscheiden. Gegen diesen wurde wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt. In den Artikeln wurde der Spieler namentlich genannt. Das Gericht untersagte eine Berichterstattung über das Verfahren, insbesondere weil kein ausreichender Mindestbestand an Beweistatsachen vorlag, um identifzierend zu berichten. Eine Strafanzeige gegen den Spieler reiche ebenso wenig aus wie staatsanwaltlichen Ermittlungen. Auch aus dem Umstand, dass Durchsuchungsmaßnahmen bei dem Sportler stattgefunden haben, sei nicht ersichtlich, dass sich der Anfangsverdacht weiter erhärtet haben könnte. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über den Fall und die Grundlagen der Verdachtsberichterstattung in seinem Beitrag. Affiliate-Links: Ist eine Werbekennzeichnung erforderlich? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden sorgt derzeit für Aufregung im Bereich des Affiliate-Marketings. Das Gericht hat einem Portal, welches Verbraucherinformationen zu verschiedenen Finanzthemen anbietet, einige Werbeaussagen untersagt bzw. diesem einige Aufklärungspflichten auferlegt (OLG Dresden, Urteil vom 5. Juli 2019, Az. 14 U 207/19). Schnell machte sich in Fachkreisen eine gewisse Panik breit. Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz versuchen, etwas Aufklärung zu leisten - hier lesen Sie ihren Beitrag. |
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