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Liebe Leserin, lieber Leser, lesen Sie heute, was Sie als Repräsentationsausgaben zu 100% absetzen dürfen und was nur als Bewirtungskosten zu 70%. Dr. Maria Kräuter erklärt Ihnen, unter welchen Umständen der Freiberufler-Status gefährdet ist, wenn man Arbeit an Mitarbeiter delegiert. Und Dr. Stefan Borchert gibt sieben Tipps für alle, die eine Franchise-Gründung erwägen. Haben Sie bereits die VGSD-Petition für faire Krankenversicherungsbeiträge unterschrieben? Sie hat inzwischen eine fünfstellige Zahl von Mitzeichnern! Außerdem: Die Zahl der geförderten Gründungen im August und der Hinweis auf unser kostenloses Gründungszuschuss-Webinar. Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps. Herzliche Grüße aus München Ihr Andreas Lutz |
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Inhalt Was ist Franchising und worauf muss ich achten? – 7 Tipps von Dr. Stefan Borchert Dürfen Freiberufler auch Mitarbeiter haben? – Dr. Maria Kräuter antwortet Steuer-Tipp: Bewirten oder repräsentieren – macht 30% Unterschied! Schon mitgezeichnet? - VGSD-Petition für faire Krankenkassen-Beiträge erhält viel Unterstützung Im August 2.525 geförderte Gründungen / Kostenloses Webinar für Interessierte |
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Kirsten B. (40) aus Hamm ist in der Gründersprechstunde der IHK auf das Franchising als alternative Gründungsmethode aufmerksam gemacht worden. Sie interessiert sich für eine Selbstständigkeit im Fitnesssektor. Ihre Frage: "Was ist Franchising und worauf muß ich achten?"
Dr. Stefan Borchert (47), Unternehmercoach aus Münster antwortet: Franchising ist eine relativ enge, längerfristige Zusammenarbeit rechtlich unabhängiger Unternehmen, dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern. Aus Sicht des Franchisegebers handelt es sich um eine Form des Vertriebs, über die er Waren oder Dienstleistungen vermarktet. Sie als Franchisenehmer müssen Gebühren zahlen und erwarten dafür ein schlüsselfertiges Geschäftskonzept, das Ihnen von A bis Z aufzeigt, welches Marktpotential Sie haben und wie Sie es erfolgreich erschließen. Franchising hat also immer zwei verschiedene Perspektiven: Für Sie als Franchisenehmer ist die Franchise eine Markteintrittsstrategie. Umekehrt können Franchisegeber durch die Multiplikation ihres Geschäftskonzeptes mit geringerem eigenen Risiko schneller expandieren, ihren Heimatmarkt durchdringen und/oder neue geografische Märkte erschließen, bevor andere ihre Idee imitieren. Bevor ein Franchisevertrag abgeschlossen wird, sollten Sie auf folgende Aspekte achten: Hinterfragen Sie die Aktualität der Geschäftsidee und die Größe des Marktpotentials der Franchise. Als Franchisenehmer begeben Sie sich in eine Schicksalsgemeinschaft mit dem Franchisegeber. Wenn sein Geschäftsmodell schwächelt, wird es auch Ihnen als Franchisenehmer wirtschaftlich nicht gut gut gehen. Fragen Sie sich, ob Sie der Typ für ein Franchise sind, denn Sie müssen dabei häufig große Teile ihrer unternehmerischen Souveränität aufgeben und statt dessen den Vorgaben des Franchisegebers hinsichtlich Leistungserbringung, Produktauswahl und Marketing folgen. Hospitieren Sie bei mindestens zwei verschiedenen bestehenden Franchisenehmern (nicht nur beim Franchisegeber!), um praktische Erfahrungen mit dem System und seiner internen Kultur zu sammeln. So können Sie auch das Systemhandbuch, in dem alle Details des Geschäfts beschrieben sind, auf praktische Tauglichkeit überprüfen. Lassen Sie die Vor- und Hauptverträge zur Franchise durch einen im Franchiserecht kundigen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen. Lassen Sie sich dabei nicht unter Zeitdruck setzen. Franchiseverträge sind häufig Gegenstand zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Franchisenehmer und –geber. Nehmen Sie die vom Franchisegeber gestellten Businesspläne und Finanzzahlen nicht für bare Münze, da diese häufig unter sehr optimistischen Annahmen zum Potential eines Franchisestandortes aufgestellt werden. Ziehen Sie einen unabhängigen Unternehmensberater hinzu, der die zur Verfügung gestellten Businesspläne überprüft, ggf. überarbeitet und zusammen mit Ihnen bei Kreditinstituten vertritt, um die nötige Finanzierung für das Vorhabens zu beschaffen. Durch die Vorgaben des Franchisegebers zum Geschäftsaufbau und Marketing besteht bei Franchiseunternehmen vom Start weg ein höherer Kapitalbedarf, der häufig eine Kreditaufnahme nötig macht. Das Marktgebiet ist in der Regel durch den Franchisegeber begrenzt. Dadurch verlängert sich der Amortisationszeitraum. Franchising ist eine gesichertere Form der Gründung: Die Quote derer, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder aufgibt, ist nur rund halb so hoch wie bei nicht assistierten Neugründungen. Jedoch bestehen höhere Aufwendungen: Neben dem „Eintrittsgeld“ auch für laufende Gebühren. Der Unternehmerlohn kann deshalb für einen längeren Zeitraum schmaler ausfallen als bei nicht assistierten Neugründungen. Dipl.-Kfm. Dr. Stefan Borchert ist seit 2004 freiberuflicher Unternehmensberater und begleitet sowohl Gründerinnen und Gründer als auch etablierte Unternehmen. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der strategischen Geschäftsplanung zu Gründungs- und Wachstumsalternativen wie dem Franchising, in der Finanzierung und Mitarbeiterbeteiligung. Kontakt aufnehmen zu Dr. Stefan Borchert und zu dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk. Konrad M. ist Architekt in Roth. Seine Frage: "Darf ich eigentlich als Freiberufler auch Mitarbeiter haben und Arbeiten von ihnen verrichten lassen? Oder begebe ich mich dann in die Gefahr als gewerblich zu gelten und Gewerbesteuer bezahlen zu müssen?"
Die Nürnberger Gründungs- und Unternehmensberaterin Dr. Maria Kräuter antwortet: Das ist eine Frage, die auch in meinen Seminaren zum Thema "Basiswissen zur Selbständigkeit" immer wieder gestellt wird. Die Antwort darauf ist: Grundsätzlich ja! Aber es gibt einige Dinge zu beachten... Prinzipiell dürfen Freiberufler durchaus auf fachlich vorgebildete Mitarbeiter zurückgreifen. Wie viele qualifizierte Mitarbeiter man als Freiberufler beschäftigen darf, ist jedoch branchenabhängig. Denkt man etwa an eine Zahnarztpraxis, dann arbeiten dort in der Regel mehrere Zahnarzthelfer/innen der Praxisinhaberin zu. Die Zahnärztin ist hier persönlich leitend und eigenverantwortlich tätig – und dies aufgrund eigener Fachkenntnisse. Genau das sind wichtige Merkmale, die eine freiberufliche Tätigkeit ausmachen. Freiberufler tragen also immer die volle fachliche Verantwortung für ihre gesamte Tätigkeit. Hier wird dann auch gleich die Grenze zum Gewerbe deutlich. Da ein Freiberufler immer persönlich leitend und eigenverantwortlich tätig sein muss, gibt es hier schlichtweg menschliche Grenzen im Hinblick auf die Projekt- oder Auftragsanzahl. Ein Architekt, der selbst nur noch mit Akquise und Managementaufgaben beschäftigt ist und der zeitlich gar nicht mehr dazu kommt, die zahlreichen Projekte, die seine fachlich gebildeten Mitarbeiter – also alles selbst Architekten – dann umsetzen, fachlich-inhaltlich zu verantworten und zu betreuen, bei dem kann der Freiberuflerstatus durchaus gefährdet sein. Wie immer bei Abgrenzungsfragen zum Thema Freier Beruf/Gewerbe ist aber eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Kontakt aufnehmen zu Dr. Maria Kräuter und den anderen Expert(inn)en des gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk Für die Bewirtung von Geschäftspartnern gelten strenge Regeln: Es ist nicht nur eine detaillierte Rechnung (der "Bewirtungskostenbeleg") nötig, sondern darauf müssen auch zeitnah der Anlass und die Namen der Teilnehmer vermerkt werden. Die enthaltene Vorsteuer ist ganz, der eigentliche Rechnungsbetrag und das Trinkgeld aber nur zu 70 Prozent absetzbar. Und das auch nur, wenn die Bewirtungskosten getrennt von anderen Betriebsausgaben auf ein eigenes Konto verbucht wurden. Ganz anders bei Aufmerksamkeiten (oft spricht man in der Praxis auch von „Repräsentationskosten“), also dem Anbieten von Wasser, Saft, Tee, Kaffee und Gebäck. Diese Art der Bewirtung, z.B. bei Meetings mit Kunden, ist zu 100 Prozent absetzbar und es gibt bezüglich der Teilnehmer keine Aufzeichnungspflichten. Aber Vorsicht: Wenn man eine Bewirtung versehentlich als Aufmerksamkeit verbucht, dann ist sie gar nicht, auch nicht zu 70 Prozent absetzbar. Um so wichtiger ist die Frage: Wo hören Aufmerksamkeiten auf und wo beginnen Bewirtungskosten? Zwei häufige Irrtümer Anders als man das manchmal liest, ist nicht der Ort der Bewirtung entscheidend. Das Essen vom Restaurant in den Betrieb liefern zu lassen und die Geschäftspartner dort zu verköstigen, macht daraus keine zu 100% abzugsfähige Aufmerksamkeit. Auch der Wert der Lebensmittel und Getränke ist nicht entscheidend, sondern vielmehr deren Menge pro Gast: Der teure Champagner, mit dem ein großer Auftrag gefeiert wird, gilt (wahrscheinlich) als Aufmerksamkeit, die Bockwurst mit Kartoffelsalat dagegen (wahrscheinlich) als Bewirtung. Wo hören Aufmerksamkeiten auf? Zweifellos zur Repräsentation zählen die oben bereits genannten Getränke (Kaffee, Tee, Wasser, Säfte und andere Soft drinks) sowie Gebäck. Auch zwei halbe Brötchen als Snack sind unproblematisch, wahrscheinlich auch Finger food. Beim umfangreichen Buffet handelt es sich dagegen um Bewirtung. Der Steuerprüfer wird sich in einem solchen Fall vermutlich auch die Rechnung des Caterers anschauen: Was steht dort über die gelieferte Menge und die Anzahl der Gäste? Auch mit einem Kuchen oder eine Torte kann man unter Umständen bereits die Grenze zur Bewirtung überschreiten. Falls Sie einen Steuerberater haben, kann er Ihnen sicher sagen, wie solche Fälle von Ihrem Finanzamt üblicherweise gesehen werden. Bei alkoholischen Getränken ist auf jeden Fall Vorsicht angebracht. Das Finanzgericht Münster hat 2014 das Ausschenken von Wein und anderen alkoholischen Getränken als Bewirtung beurteilt. Ein Steuerberater hatte – offenbar in größerem Umfang – seinen Kunden Wein kredenzt und wollte das als Betriebsausgabe geltend machen. Im Zweifelsfalls vorsichtshalber wie bei Bewirtung verfahren Das Urteil mag ein Ausreißer sein und widerspricht der üblichen Praxis, sollte aber als Mahnung dienen: Im Zweifel die Ausgaben lieber splitten und größere Ausgaben, die nicht eindeutig Aufmerksamkeit, aber auch nicht zwingend Bewirtung sind, auf ein zweites Bewirtungskonto verbuchen, Anlass und Teilnehmer der Bewirtung notieren und diese Aufzeichnung unterschreiben. Falls die Ausgaben dann nicht als Aufmerksamkeit anerkannt werden sollten, bestehen gute Chancen, dass Sie sie zumindest als Bewirtung geltend machen können. Viele weitere Tipps, wie Sie Ihre Buchhaltung und Finanzen im Griff behalten, erhalten Sie in unserem Tagesseminar "Crashkurs Rechnung, Buchhaltung, Steuer". Im Preis von 179 Euro ist eine 180-Tage-Lizenz von "WISO Mein Büro" enthalten, so dass Sie das Gelernte nach dem Seminar direkt in die Praxis umsetzen können. In unserem letzten Newsletter hatten wir Sie vor zwei Wochen um Ihre Mitzeichnung gebeten: Dem sind inzwischen schon rund 12.000 Selbstständige und ihre Angehörigen gefolgt und haben sich für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgesprochen. Eine Vielzahl von Verbänden unterstützt die Forderungen. Diese müssen schnell umgesetzt werden, denn durch eine zum 1.1.18 in Kraft tretende Gesetzesverschärfung wird die Belastung für Selbstständige sonst noch weiter zunehmen. Die Forderungen der VGSD-Petition hören sich nach einer Selbstverständlichkeit an: Gesetzlich versicherte Selbstständige sollen nicht länger Beiträge zahlen müssen, die deutlich höher sind als die von Angestellten mit entsprechendem Einkommen. Ein Großteil der gesetzlich versicherten Selbstständigen zahlt seit Jahren Beiträge, die deutlich über der Summe aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bei Angestellten liegen. Grund sind hohe Mindestbeiträge und eine breitere Bemessungsgrundlage. Selbstständige mit niedrigem Einkommen zahlen also Beiträge auf ein fiktives Einkommen, das sie gar nicht erzielen. Alle Selbstständige bis ca. 5.200 Euro/Monat zahlen Beiträge auf Einkommen, das bei Angestellten beitragsfrei ist. Könnten die Betroffenen die zu hohen Kassenbeiträge statt dessen in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, ergäben sich für viele von ihnen um mehrere hundert Euro pro Monat höhere Altersrenten. Die Diskussion um eine Renten- bzw. Altersvorsorgepflicht für Selbstständige sowie um das Thema Scheinselbstständigkeit könnte dann sehr viel sachlicher geführt werden. Es gibt also viele gute Gründe, unsere Petition mitzuzeichnen - selbst wenn man selbst nicht persönlich betroffen ist. Jetzt mitzeichnen! Für den August 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit 2.415 Gründungen mit Gründungszuschuss gemeldet. Im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 2.317 Gründungen pro Monat gefördert. Beim Einstiegsgeld ist die Zahl der geförderten Gründer weiterhin spärlich, im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 207 solche Gründungen pro Monat gefördert. Nach den starken Einschnitten im Jahr 2012 sind die Arbeitsagenturen seitdem zu einer großzügigeren Vergabe bei Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zurückgekehrt. Von uns betreute, gut durchdachte und auf die richtigen Argumente setzende Anträge bzw. Businesspläne werden mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt. Aber Vorsicht: Die Arbeitsagenturen haben noch immer viele Fallstricke eingebaut, schon kleine "Fehler" führen zu einer Ablehnung. Viele Gründer werden von den Arbeitsagenturen bereits im Vorfeld abgeschreckt: "Unter diesen Bedingungen haben Sie keinen Anspruch auf Gründungszuschuss" bekommen sie zu hören und verzichten dann auf die Antragstellung und damit auf bis zu 16.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen. Es ist diese (Des-) Informationspraxis, die dazu führt, dass die Zahl der geförderten Gründungen mit Gründungszuschuss nach wie vor 78% unter dem Niveau des Jahres 2011 liegt. Wer sich von solchen Auskünften nicht beirren lässt und bei der Antragstellung unsere maßgeschneiderten Tipps beachtet, bekommt den Zuschuss jedoch in den allermeisten Fällen. Kostenloses Webinar mit vielen Tipps - frühzeitig anmelden! In einem kostenlosen Webinar klären wir über die Fakten zum Gründungszuschuss auf und geben Tipps zur erfolgreichen Antragstellung. Je früher in der Gründungsphase Sie teilnehmen, umso besser. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Am besten gleich anmelden. Wenn es schneller gehen soll: Sprechen Sie direkt mit einem der kompetenten gruendungszuschuss.de-Berater in Ihrer Nähe. Er bzw. sie freut sich auf Ihren Anruf (ca. 90 bis 100 Euro pro Stunde). Oder besuchen Sie unsere halbtägigen Gründungszuschuss-Workshops (59 Euro), die wir in Kleingruppen durchführen und in zahlreichen Städten im ganzen Bundesgebiet anbieten. |
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Alle Workshop-Termine bundesweit Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Gründungsförderung in Deutschland. Jedoch herrscht große Verunsicherung, seitdem die Regierung Ende 2011 Einsparungen vorgenommen hat. Mit unserem kostenlosen Webinar wollen wir Gründungswillige über die Fakten aufklären und ihnen Tipps zur Vorgehensweise geben. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Unsere Referenten beantworten in 3 Stunden, 30 Minuten kompetent alle Ihre Fragen zum Gründungszuschuss, sagen Ihnen wie hoch Ihre Chancen auf die Förderung sind und vor allem, wie Sie sie deutlich steigern können. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Egal, ob Sie selber buchen oder die Unterlagen zum Steuerberater geben - dieser Workshop ist für alle, die ihre Buchführungsunterlagen effektiv vorbereiten und dabei noch Geld, Zeit und Nerven sparen wollen. Denn eigentlich ist Buchführung ganz einfach... Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | "WISO Mein Büro" ist mehr als nur ein Buchhaltungsprogramm. Mit ihm lässt sich die gesamte Büroarbeit professionell und arbeitssparend organisieren. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die Möglichkeiten ausreizen, Zeit und Geld sparen und Ihren Umsatz steigern. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Sie haben bereits gegründet? Prima, jetzt muss Ihr Business nur noch bekannt werden. Der günstigste und wirksamste Weg sind Presseberichte. Denn ein Zeitungsartikel oder ein Radiointerview kostet nichts und wird mehr beachtet als jede Anzeige. Doch wie erreichen Sie eine Veröffentlichung? - Erfahrene Journalistinnen zeigen Ihnen, wie Sie oft gemachte Fehler vermeiden und wirkungsvoll Kontakt zur Presse aufbauen. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | | |
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