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Liebe Leserin, lieber Leser, danke für Ihre Geduld: Nach längerer Unterbrechung gibt es heute endlich wieder einen gruendungszuschuss.de-Newsletter. Haben Sie auch schon eimal mit dem Gedanken gespielt, Ihr bestehendes Unternehmen in eine GmbH oder zumindest UG umzuwandeln? Marcus Mencke-Haan sagt, was aus seiner Sicht dafür und dagegen spricht. Außerdem: Wie Sie – auch als etablierte/r Selbstständige/r – vom Kleinunternehmer-Privileg profitieren können. Wie man eine Gründung zeitlich optimal plant und umsetzt. Wie immer zudem: Die Zahl der geförderten Gründungen im zurück liegenden Monat. Und die Einladung zu einem spannenden Experten-Talk zum Thema ortsunabhängiges Arbeiten. Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps. Herzliche Grüße aus München Ihr Andreas Lutz |
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Inhalt UG/GmbH gründen oder besser nicht? - Marcus Mencke-Haan antwortet Steuer-Tipp: Kleinunternehmer-Privileg – auch etablierte Selbstständige können von ihr profitieren Welche Fristen und zeitlichen Abhängigkeiten sind bei der Gründung zu beachten? – Dr. Michael Trompf antwortet Im Juni 1.988 geförderte Gründungen / Kostenloses Webinar für Interessierte Kostenlose VGSD-Experten-Telko: Ortsunabhängiges Arbeiten – wie geht das? |
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Stefan B. hat sich als IT-Experte einen Namen gemacht und betreut zusammen mit seinen freien Mitarbeitern mehrere große Kunden. Jetzt überlegt er sich eine Kapitalgesellschaft zu gründen: „Die Kunden erwarten das irgendwie und ich kann damit meine Haftungsrisiken begrenzen. Aber der Aufwand soll ganz schön hoch sein. Soll ich eine GmbH (oder UG) gründen oder besser nicht?“ Der Hamburger Gründungs- und Unternehmensberater Marcus Mencke-Haan antwortet:
Das ist auf jeden Fall eine Entscheidung, die Sie sich gut überlegen sollten, denn mit den Auswirkungen müssen Sie viele Jahre leben. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (unter diesen Begriff fallen neben GmbH und UG auch Limited und AG) erfolgt über einen Notar und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Doch auch die Auflösung ist aufwändig und dauert mehr als ein Jahr. Schauen wir uns die wichtigsten Argumente dafür und dagegen an: Kundenerwartungen: Wenn Ihre Kunden es wichtig finden, dass Sie eine GmbH gründen und Ihnen nur dann größere Aufträge erteilen, ist das natürlich ein gewichtiges Argument. Gerade im IT-Bereich verlangen Auftraggeber häufig auch deshalb die Rechtsform einer GmbH, weil sie sich dadurch vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit besser geschützt glauben. Außenwahrnehmung: Tatsächlich werden GmbHs häufig als seriöser wahrgenommen. Wobei Vermieter, Kreditgeber und Lieferanten lieber einen unbegrenzt haftenden solventen Einzelunternehmer zum Schuldner haben. Bei UGs, die immer den Zusatz „haftungsbeschränkt“ angeben müssen, verkehrt sich dieser Vorteil ins Gegenteil, denn natürlich weiß auch der Vermieter, dass für UGs kein so hohes Stammkapital aufgebracht werden muss wie für GmbHs. Eigenes Ego: Häufig geht der Wunsch zur Gründung einer GmbH auch vom Unternehmer selbst aus, weil er glaubt, nur eine GmbH sei eine „richtige Firma“ und weil er gerne den Titel „Geschäftsführer“ tragen möchte. Als IT-Experte sehen Sie das aber sicher ganz nüchtern. Haftungsbeschränkung: Grundsätzlich ist Ihre Haftung auf das Betriebsvermögen begrenzt. Das Betriebsvermögen besteht bei Grüdung aus dem Stammkapital (bei UGs frei wählbar, bei GmbH mindestens 25.000 Euro). Es erhöht sich im Laufe des Geschäftsbetriebs (zum Beispiel durch erzielte Gewinne) und reduziert sich mit Verlusten und Ausschüttungen. Bei der UG müssen Sie 25% der erzielten Gewinne ansparen bis das Betriebsvermögen das Mindest-Stammkapital einer GmbH erreichen und Sie die UG in eine GmbH umwandeln können. Wichtig ist die Haftungsbeschränkung zum Beispiel für den Fall, dass ein großer Auftrag nicht bezahlt und Sie dann wiederum Ihre Lieferanten nicht bezahlen können. Oder stellen Sie sich vor, dass aufgrund von durch Sie zu vertretende Fehlern hohe Schadensersatzforderungen gegen Sie gestellt weden. Teilweise können Sie sich dagegen durch gut verhandelte Verträge (z.B. mit Teilzahlungen und Haftungsausschlüssen) und eine Haftpflichtverischerung schützen. Die Haftungsbeschränkung bietet Ihnen aber zusätzlichen Schutz. Längst nicht alle Lieferanten und Geldgeber lassen sich auf die Haftungsbeschränkung ein. Darlehen werden z.B. in der Praxis regelmäßig nicht an die GmbH, sondern an deren Gesellschafter vergeben bzw. nur mit persönlicher Bürgschaft der Gesellschafter. Auch gilt die Haftungsbeschränkung auf das Betriebsvermögen rechtlich gesehen nur so lange Sie die Geschäfte ordentlich führen und im Falle einer Insolvenz diese zeitnah bemerken und melden. Beteiligung von Dritten: Wenn Sie ehrgeizige Pläne für Ihr Unternehmen haben, sind Kapitalgesellschaften ein gutes Instrument, um weitere Gesellschafter aufzunehmen oder auch für die Aufnahme von Beteiligungs- bzw. Risikokapital von Dritten, denn Sie können Anteile verkaufen ohne dass der Käufer haftet. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter zu beteiligen und so an Ihr Unternehmen zu binden. Wenn das Unternehmen „auch ohne Sie läuft“ können Sie es als GmbH leichter ganz oder teilweise veräußern, denn die Bekannheit, Geschäftsbeziehungen und Verträge beziehen sich auf die GmbH und nicht auf Sie als Person. Gewerbesteuer: Wenn Sie bisher schon Gewerbesteuer bezahlen, (was bei einem gewerbliche Einzelunternehmen oder einer GbR ab 24.500 Euro der Fall ist) kann der folgende Aspekt der GmbH interessant werden: Zwar sind Gewinne der GmbH schon ab dem ersten Euro gewerbesteuerpflichtig, aber Ihr Geschäftsführer-Gehalt reduziert den Gewinn und damit die Gewerbesteuer. Wenn Sie andererseits als Freiberufler bisher keine Gewerbesteuer bezahlen, verlieren Sie diesen Vorteil bei Abwicklung der Umsätze über die GmbH. Gründungskosten (Notar, Eintragung ins Handelsregister): Sie halten sich im Rahmen, insbesondere wenn es keine weiteren Gesellschafter außer Ihnen gibt (bzw. geplant ist) und somit kein komplizierter Gesellschaftsvertrag benötigt wird. Bei einer UG reichen in der Regel unter 500 Euro, bei einer GmbH unter 1.000 Euro. Bei mehreren Gesellschaftern wird es in der Regel deutlich teurer. Stammkapital: Wie bereits erwähnt beträgt das Mindest-Stammkapital einer GmbH 25.000 Euro. Es muss zur Häfte bei Gründung einbezahlt werden. Die verbleibenden 12.500 Euro müssen Sie bei Bedarf später nachschießen. Es handelt sich aber nicht um Kosten. Das Geld steht Ihnen zur Verfügung, um davon Gründungskosten, erste Anschaffungen, Marketingmaßnahmen oder auch Gehälter zu bezahlen. Bei einer UG sollten Sie das Stammkapital so wählen, dass es ausreicht, um die Zeit bis zur Erzielung erster Gewinne zu überbrücken. Buchführungspflichten: Die Anforderungen an Ihre Buchhaltung erhöhen sich. Reichte bisher wahrscheinlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, müssen Sie künftig bilanzieren und die Bilanz veröffentlichen. Steuerberatungskosten: Auch wenn Sie bisher ohne Steuerberater ausgekommen sein sollten, empfehle ich Ihnen bei Gründung einer Kapitalgesellschaft dringend einen Steuerberater. Aus meiner Erfahrung müssen Sie bei einer kleinen GmbH mit jährlichen Beratungskosten von mindestens 1.500 bis 2.000 Euro rechnen gegenüber 500 bis 1.000 Euro bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Rechnen Sie also mit mindestens 100 Euro zusätzlichen Kosten pro Monat. Steuerberater sind aus diesem Grund nicht immer ganz frei von eigenen Interessen, wenn es um die Entscheidung pro/contra GmbH geht. Geschäftsführer-Gehälter: Sie können nicht mehr - wie bisher als Einzelunternehmer - jederzeit nach Bedarf Privateinlagen und –entnahmen vornehmen. Stattdessen können Sie sich ein Gehalt bezahlen und Ausschüttungen vornehmen. Die steuerlich günstigere Variante ist in der Regel das Gehalt. Aber das können Sie nicht nach Belieben variieren, da ansonsten das Finanzamt schnell nach zugrundeliegenden Gesellschafterbeschlüssen und Arbeitsvertrag fragt. Letzterer muss auch den Fremdvergleich mit externen Geschäftsführern aushalten. Sozialversicherung: Als geschäftsführender (Allein-)Gesellschafter sind Sie in der Regel sozialversicherungsfrei angestellt. (Lassen Sie sich zu diesem Thema bitte gesondert beraten – und zwar schon vor der Gründung, denn die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags kann hier von entscheidender Bedeutung sein.) Dann müssen Sie sich um Ihre Sozialversicherung selbst kümmern. Die Lohnsteuer muss die GmbH als ihr Arbeitgeber aber trotzdem monatlich abführen, was Sie bei der Liquiditätsbetrachtung bedenken müssen. Einkommensteuer: Ihr Gehalt unterliegt also der Einkommensteuer, auch wenn das Unternehmen selbst noch gar keine Gewinne erwirtschaftet. Ein Verlust der GmbH kann nicht mit Ihrem Gehalt verrechnet werden, denn der Verlust läuft innerhalb der GmbH auf und diese ist – wie Sie sicher wissen – eine von Ihnen unabhängige juristische Person. Verlustverrechnung: Wenn die GmbH Gewinn erzielt, zahlt sie darauf Gewerbe- und Köperschaftssteuer. Einmal bezahlte Gewerbesteuern werden übrigens nicht im Rahmen einer späteren Verlustverrechnung zurückerstattet – im Gegensatz zu Körperschaftsteuern, bei denen das der Fall ist. Ausschüttungen: Von der Gesellschafterversammlung beschlossene Ausschüttungen sind – wie bereits erwähnt - ein zweiter Weg Geld aus einer GmbH zu ziehen. Ausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer, wobei hier viele weitere Besonderheiten zu beachten sind, die den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden. Umwandlung in eine GmbH: Bedenken Sie bei der Gründung einer GmbH auch, dass alle Verträge, die Sie als Einzelunternehmer geschlossen haben, auf die GmbH übertragen werden müssen. Von Kundenseite stellt dies in der Praxis meist kein großes Problem dar. Allerdings hinterfragt das Finanzamt bei Auflösung des Einzelunternehmens, ob für die Übertragung an die GmbH Veräußerungserlöse bezahlt wurden oder hätten bezahlt werden müssen. Diese müssten dann aus dem Stammkapital an Sie bezahlt und von Ihnen versteuert werden. Mein Fazit Sie sehen schon: Die Gründung einer GmbH ist vor allem unter formalen und steuerlichen Gesichtspunkten eine große Umstellung und mit hohem laufenden Aufwand verbunden. Aufgrund von Kundenwünschen, aus Image- und Haftungsgründen kann eine GmbH-Gründung trotzdem sinnvoll sein. Wenn Ihr Geschäftsvolumen in einem vernünftigen Verhältnis zu dem höheren administrativen Aufwand steht und ihre Firma auf weiteres Wachstum ausgelegt ist, kann eine GmbH die richtige Entscheidung sein. Auch wenn Sie Ihre Haftungsrisiken begrenzen möchten, kann dies für eine GmbH oder auch UG sprechen. Überlegen Sie anhand der aufgezählten Vor- und Nachteile Ihre Entscheidung gut und lassen Sie sich dann fachkundig beraten. Kontakt aufnehmen zu Marcus Mencke-Haan und den anderen Expert(inn)en des gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk Das Kleinunternehmer-Privileg ist in §19 Umsatzsteuer-Gesetz (UStG) geregelt und befreit Selbstständige unterhalb bestimmter Betragsgrenzen davon, Umsatzsteuer erheben zu müssen. Im Gegenzug wird ihnen allerdings auch nicht die in ihren Betriebsausgaben enthaltene Umsatzsteuer (= „Vorsteuer“) erstattet. Wer hohe Ausgaben hat oder viel investiert, wird sich gut überlegen, ob er von dem Privileg wirklich profitiert. Interessant ist die Regelung für alle, deren Kunden selbst nicht Vorsteuer-abzugsfähig sind: Privatkunden und von der Umsatzsteuer befreite Betriebe (Bildungs- und Kultureinrichtungen, Vereine, Stiftungen, steuerbefreite Immobilienbesitzer, Finanzdienstleister usw.). Wenn man solchen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss, sparen sie bares Geld – oder noch besser: man selbst kann im Vergleich zu umsatzsteuerpflichtigen Wettberbern einen um 19% höheren Preis durchsetzen. Die Kleinunternehmerregelung erspart zudem die monatliche Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung und damit einiges an bürokratischem Aufwand. Beantragen kann man das Privileg beim zuständigen Finanzamt mit einem Kreuzchen in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den man bei der Gründung ausfüllen muss. Der Wechsel zurück in die Umsatzsteuerpflicht ist jederzeit zum Jahreswechsel möglich. Wer auf das Privileg verzichtet, ist allerdings fünf Jahre an seine Entscheidung gebunden, kann sich also frühestens fünf Jahre nach der Gründung befreien lassen. Freibeträge: Wider Erwarten doch nicht erhöht Die Freibeträge von 17.500 bzw. 50.000 Euro sollten eigentlich zum 1.1.2017 erhöht werden, dann blieb es aber doch bei der bestehenden Regelung. Als Kleinunternehmer gilt nur, wessen Umsatz (vor Abzug eventueller Betriebsausgaben, ggf. inklusive Umsatzsteuer) im vergangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat. Wenn Sie im Verlauf des letzten Jahres gegründet haben, gilt dieser Betrag zeitanteilig. Bei Gründung zur Jahresmitte (am 1. Juli), darf der Umsatz im Vorjahr maximal 8.750 Euro betragen haben. Zugleich darf Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigen. Bei Gründung im laufenden Jahr gilt dies wiederum zeitanteilig. Achtung: Sollte Ihr Umsatz doch höher ausfallen, müssen Sie nachträglich auf alle Umsätze Umsatzsteuer abführen, auch wenn Sie Ihren Kunden gar keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben. Das können Sie zwar nachträglich noch tun, es ist aber mühsam und wird bei den Kunden auf wenig Begeisterung stoßen. Wichtig: Am Jahresende entscheiden, ob Privileg weiter genutzt werden darf/soll Als Kleinunternehmern sollten Sie sich also am Jahresende unbedingt einen Überblick über Ihren Umsatz verschaffen (was angesichts einer übersichtlichen Zahl von gestellten Rechnungen kein Problem sein sollte) und entscheiden, ob Sie im Folgejahr das Kleinunternehmerprivileg aufrecht erhalten dürfen – und möchten. Neben höheren Umsätzen könnten auch geplante größere Anschaffungen (mit hoher Vorsteuer) für einen Switch zur Umsatzsteuerpflicht sprechen. Freibeträge kann man auch mehrfach in Anspruch nehmen Die Freibeträge kann man übrigens auch mehrfach in Anspruch nehmen. Wenn Sie z.B. für ein Projekt eine GbR mit einem Kollegen gründen, gilt auch für diese ein (gemeinsamer) Freibetrag von 17.500 bzw. 50.000 Euro. Interessant kann die Regelung auch für im Hauptgeschäft umsatzsteuerbefreite Selbstständige sein, die im geringen Umfang umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen. So lange diese unterhalb der Freigrenzen bleiben, können sie für diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Viele weitere Tipps im Buchhaltungs-Seminar Viele weitere Tipps, wie Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen systematisch ablegen, selbst die Umsatzsteuervoranmeldungen und sogar die Gewinnermittlung erstellen können, erhalten Sie in unserem Tagesseminar "Crashkurs Rechnung, Buchhaltung, Steuer". Im Preis von 179 Euro ist eine 180-Tage-Lizenz von "WISO Mein Büro" enthalten, so dass Sie das Gelernte nach dem Seminar direkt in die Praxis umsetzen können. Termine und Anmeldung Miriam A. (34) aus Sindelfingen möchte mit einer Kollegin eine Handelsvertretung aufbauen. Zwei Kunden hat sie schon. Jetzt möchte sie möglichst schnell loslegen, dabei aber Fördermittel in Anspruch nehmen und nichts falsch machen. Ihre Frage: „Welche wichtigen Fristen, Termine und zeitlichen Abhängigkeiten sind bei der Vorbereitung und Umsetzung meines Gründungsvorhabens zu beachten?“ Dr. Michael Trompf (59), Unternehmercoach aus Stuttgart antwortet:
Wenn Sie einfach nur möglichst schnell als Einzelunternehmerin gründen wollen - ohne Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen oder einen Kredit zu beantragen, kann das von heute auf morgen gehen. Allerdings verzichten Sie dann auf viele Vorteile und starten in der Regel mit schlechteren Chancen in die Selbstständigkeit. Etwas Vorbereitungszeit sollten Sie deshalb einplanen. Das ist ähnlich wie beim Heiraten: Theoretisch können Sie sich heute entscheiden und morgen aufs Standesamt gehen. Die meisten Paare nehmen sich aber mehr Zeit, damit die Hochzeitsfeier allen ihren Erwartungen entspricht. Rechnen Sie vom Ende her: Zu welchem Zeitpunkt soll der Start erfolgen? Tragen Sie das Datum in Ihren Kalender ein. Sie können auch eine Excel-Tabelle zur Planung benutzen. Bis zu sechs Prozesse laufen parallel Fragen bzw. erkundigen Sie sich, welche Zulassungen, Bewilligungen und Anträge Sie für Ihr Vorhaben benötigen. Im zweiten Schritt schreiben Sie für jede dieser Voraussetzungen die notwendigen Einzelschritte und deren Zeitdauer auf, zum Beispiel: a. Welchen Zeitaufwand benötigen Sie für die Erstellung des Businessplans? Unterscheiden Sie dabei zwischen der Recherchephase und dem eigentlichen Schreiben. Planen sie mehrere Feedbackrunden ein. b. Wie lange brauchen Sie für das Zusammenstellen der übrigen Unterlagen? c. Falls Sie einen Kredit brauchen: wie lange dauert es von der Beantragung bis zur Bewilligung? – Bei Hausbankkrediten kann das schnell gehen (z. B. 1 bis 2 Wochen). Wenn Sie einen Förderkedit beantragen, rechnen Sie bitte eher mit 4-6 Wochen. d. Falls Sie Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beantragen wollen, dauert die Bearbeitungszeit in der Regel wenige Wochen. e. Das Gutachten der Fachkundigen Stelle dauert eher Tage als Wochen, sofern die eingereichten Unterlagen vollständig sind. f. Für manche Tätigkeiten benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis oder andere Genehmigungen. Dafür müssen Sie ebenfalls mehrere Tage oder manchmal auch Wochen Antragszeit einkalkulieren. Es genügt nicht, den so ermittelten Zeitbedarf zusammenzurechnen, sondern Sie müssen auch die zeitlichen Abhängigkeiten der Einzelschritte beachten. So können aus einzelnen kurzen Schritten, die nacheinander abgearbeitet werden müssen und teils mit Wartezeiten verbunden sind, leicht mehrere Wochen oder sogar Monate Vorbereitungszeit entstehen. Hierzu ein Beispiel: a. Für den Antrag auf Gründungszuschuss brauchen Sie häufig einen Finanzierungsnachweis, im Falle einer Fremdfinanzierung also eine Kreditzusage. Davor müssen Sie natürlich erst einmal den Kreditantrag stellen. Und dazu müssen Sie einen Businessplan und weitere Unterlagen vorlegen … b. Die Fachkundige Stelle erstellt ein positives Gutachen erst dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass Sie bei manchen Vorhaben zunächst die Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, also ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Personenbeförderungsschein oder eine Maklererlaubnis vorlegen müssen. c. Wenn Sie mit Ihrer Geschäftspartnerin eine GmbH gründen wollen, müssen Sie ins Handelsregister eingetragen sein, dazu vorab beim Notar die GmbH gegründet haben, der wiederum den Gesellschaftsvertrag sehen möchte. Der Gesellschaftsvertrag ist mit vielen Fragen verbunden, über die Sie und Ihre Partnerin sich klar werden sollten bevor der Anwalt dann den Vertrag ausformulieren kann. Tragen Sie die einzelnen Fristen mit ihren Abhängigkeiten nacheinander in den Kalender ein. So ermitteln Sie den „kritischen Pfad“ und erkennen, was Sie als erstes in Angriff nehmen sollten und bis wann sie für diese Aktivität Zeit haben, wenn es nicht zu einer Verzögerung der Gründung insgesamt kommen soll. Wenn Sie es eilig haben, kann es sinnvoll sein, mit einem erfahrenen Unternehmensberater zusammenzuarbeiten, der sie auf kürzestem Weg durch diesen Prozess lotst und helfen kann, einzelne Schritte zu beschleunigen bzw. unnötige Schleifen (etwa durch falsch gestellte Anträge) zu vermeiden. Michael Trompf ist in Baden-Württemberg als Berater und Coach in den Bereichen Unternehmensgründung, Geschäftsentwicklung, Förderung & Finanzierung sowie Innovation tätig. Kontakt aufnehmen zu Dr. Michael Trompf und zu dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk. Für den Juni 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit 1.877 Gründungen mit Gründungszuschuss gemeldet. Im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 2.303 Gründungen pro Monat gefördert. Beim Einstiegsgeld ist die Zahl der geförderten Gründer weiterhin spärlich, im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 212 solche Gründungen pro Monat gefördert. Nach den starken Einschnitten im Jahr 2012 sind die Arbeitsagenturen seitdem zu einer großzügigeren Vergabe bei Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zurückgekehrt. Von uns betreute, gut durchdachte und auf die richtigen Argumente setzende Anträge bzw. Businesspläne werden mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt. Aber Vorsicht: Die Arbeitsagenturen haben noch immer viele Fallstricke eingebaut, schon kleine "Fehler" führen zu einer Ablehnung. Viele Gründer werden von den Arbeitsagenturen bereits im Vorfeld abgeschreckt: "Unter diesen Bedingungen haben Sie keinen Anspruch auf Gründungszuschuss" bekommen sie zu hören und verzichten dann auf die Antragstellung und damit auf bis zu 16.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen. Es ist diese (Des-) Informationspraxis, die dazu führt, dass die Zahl der geförderten Gründungen mit Gründungszuschuss nach wie vor 78% unter dem Niveau des Jahres 2011 liegt. Wer sich von solchen Auskünften nicht beirren lässt und bei der Antragstellung unsere maßgeschneiderten Tipps beachtet, bekommt den Zuschuss jedoch in den allermeisten Fällen. Kostenloses Webinar mit vielen Tipps - frühzeitig anmelden! In einem kostenlosen Webinar klären wir über die Fakten zum Gründungszuschuss auf und geben Tipps zur erfolgreichen Antragstellung. Je früher in der Gründungsphase Sie teilnehmen, umso besser. Das nächste Webinar (kostenlos) findet am 12.05.2016 von 16:00 bis 17:00 Uhr statt, das übernächste dann erst wieder am 25.05.2016. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Am besten gleich anmelden. Wenn es schneller gehen soll: Sprechen Sie direkt mit einem der kompetenten gruendungszuschuss.de-Berater in Ihrer Nähe. Er bzw. sie freut sich auf Ihren Anruf. Oder besuchen Sie unsere halbtägigen Gründungszuschuss-Workshops (59 Euro), die wir in Kleingruppen durchführen und in zahlreichen Städten im ganzen Bundesgebiet anbieten. Am Donnerstag nächster Woche (27. Juli 2017, 17:00 Uhr) beantwortet Tim Loose-Chimoy beim VGSD die folgenden Fragen zum Thema „Ortsunabhängiges Arbeiten – wie geht das?“. Loose-Chimoy ist Mitglied des Citizen Circle, der ortsungebundenes Arbeiten vereinfachen möchte. Er lebt und arbeitet von Thailand aus. Wie beim VGSD üblich, duzen wir uns untereinander: Du betrachtest ortsunabhängiges Arbeiten („OA“) als Werkzeug. Für wen kommt das Werkzeug in Frage? Welche Fragen muss ich mir stellen? Ist OA nur etwas für Freelancer oder kann ich so auch ein Unternehmen führen? Welche persönlichen Voraussetzungen sollte ich erfüllen? (z.B. in Sachen Selbstdisziplin, Arbeitsorganisation, routinierter Umgang mit Cloud-Diensten etc) Der eine will halb sesshaft bleiben, der andere wird digitaler Nomade – welche Modelle gibt es noch? Welche Chancen bietet OA, welche Risiken entstehen? Welche praktischen Fragen muss ich klären? (etwa: Steuern, Umgang mit Belegen, Akten etc.) Du praktizierst OA selbst, lebst in Thailand, sitzt aber gerade in Kiel – wie hat man sich deinen Alltag vorzustellen? Wo bekomme ich Antworten auf weitere Fragen? Als Teilnehmer können Sie auch eigene Fragen stellen. Die Teilnahme ist kostenlos und erfordert lediglich eine Registrierung als Community-Mitglied. Jetzt Platz sichern |
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Alle Workshop-Termine bundesweit Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Gründungsförderung in Deutschland. Jedoch herrscht große Verunsicherung, seitdem die Regierung Ende 2011 Einsparungen vorgenommen hat. Mit unserem kostenlosen Webinar wollen wir Gründungswillige über die Fakten aufklären und ihnen Tipps zur Vorgehensweise geben. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Unsere Referenten beantworten in 3 Stunden, 30 Minuten kompetent alle Ihre Fragen zum Gründungszuschuss, sagen Ihnen wie hoch Ihre Chancen auf die Förderung sind und vor allem, wie Sie sie deutlich steigern können. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Egal, ob Sie selber buchen oder die Unterlagen zum Steuerberater geben - dieser Workshop ist für alle, die ihre Buchführungsunterlagen effektiv vorbereiten und dabei noch Geld, Zeit und Nerven sparen wollen. Denn eigentlich ist Buchführung ganz einfach... Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | "WISO Mein Büro" ist mehr als nur ein Buchhaltungsprogramm. Mit ihm lässt sich die gesamte Büroarbeit professionell und arbeitssparend organisieren. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die Möglichkeiten ausreizen, Zeit und Geld sparen und Ihren Umsatz steigern. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Sie haben bereits gegründet? Prima, jetzt muss Ihr Business nur noch bekannt werden. Der günstigste und wirksamste Weg sind Presseberichte. Denn ein Zeitungsartikel oder ein Radiointerview kostet nichts und wird mehr beachtet als jede Anzeige. Doch wie erreichen Sie eine Veröffentlichung? - Erfahrene Journalistinnen zeigen Ihnen, wie Sie oft gemachte Fehler vermeiden und wirkungsvoll Kontakt zur Presse aufbauen. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | | |
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