Sehr geehrte Damen und Herren, beraten Sie Geschädigte von Verkehrsunfällen? Hat hierbei schon mal eine Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Zahlung verweigert, weil sie von einem fingierten Unfall ausging? Ein Fall vor dem Landgericht Lübeck zeigt: Ein solcher Verdacht kann Ihre Mandanten schnell mal zu Unrecht treffen. Der Argwohn der Versicherung wird z.B. geweckt, wenn sich Unfallbeteiligte kennen. Das Urteil verdeutlicht, wann die nötigen Indizien und Beweise vorliegen - und wann nicht. Mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |