Newsletter für Betriebsräte: Hitzefrei für Eltern - Wärmeentlastung im Betrieb - Arbeitsschutz voranbringen
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | wer eine Auszeit vom Job nimmt, um seine Kinder zu betreuen, riskiert finanzielle Einbußen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun entschieden, dass für das Elterngeld auch Arbeitslohn anzurechnen ist, der im Bemessungszeitraum nachgezahlt wurde - eine wichtige Klarstellung! Hilfreiche Erläuterungen zu Ihren Ansprüchen auf Elterngeld und Elternzeit finden Sie auch in unserem Basiskommentar zum BEEG. Was Sie im Job beachten müssen, wenn Schule oder Kita Ihrer Kinder spontan »Hitzefrei« geben, empfiehlt Ihnen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
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Ihnen und Ihren Familien einen schönen Sommerurlaub! Herzliche Grüße Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Sommer Kinderbetreuung bei »Hitzefrei« Was die Kinder freut, bringt berufstätige Eltern ins Schwitzen: Denn wenn die Schule oder Kindertagesstätte spontan »Hitzefrei« gibt, bekommen Eltern ja nicht automatisch Urlaub. Müssen Kinder kurzfristig betreut werden, dürfen Beschäftigte dafür die Arbeit verlassen- darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin.
| Arbeitsrecht Hugo Sinzheimer Institut unter neuer Leitung Dr. Johanna Wenckebach übernimmt zum 1. Juli 2019 als Nachfolgerin von Dr. Thomas Klebe die wissenschaftliche Leitung des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.
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Mitbestimmung BAG: Betriebsrat verliert Unterlassungsanspruch Stellt der Arbeitgeber Dienstpläne ohne den Betriebsrat auf, kann dieser Unterlassung verlangen. Dies ist ausnahmsweise unzulässig, wenn der Betriebsrat zuvor das Verhandeln über die Dienstpläne und sogar eine Einigungsstelle verweigert hat – so das BAG.
| Kündigung BAG zur Verdachtskündigung nach Zufallsfund Der Arbeitgeber darf die dienstlichen Rechner seiner Angestellten durchsuchen, wenn er kontrollieren will, ob sie ihre Pflichten erfüllen. Stößt er dabei zufällig auf sachliche Anhaltspunkte für eine schwere Pflichtverletzung, kann er darauf eine Verdachtskündigung stützen - so das Bundesarbeitsgericht.
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Aus »Arbeitsrecht im Betrieb« Trotz Hitze gut arbeiten Die heißen Tage sind da. Mit einer Betriebsvereinbarung »Wärmeentlastung« kann der Betriebsrat für alle Beschäftigten die Arbeitsbedingungen bei Hitze verbessern und Maßnahmen für ein angenehmes Raumklima vereinbaren. Wie das funktioniert und was er dabei beachten muss, erklärt Jens Gäbert in »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2019 im Beitrag »Hitze am Arbeitsplatz«.
| Aus »Gute Arbeit« 7 Tipps für Initiativen der Interessenvertretung Von der Idee bis zur betrieblichen Regelung: Für die Durchsetzung ihrer Vorstellungen und einen mitbestimmten Arbeitsschutz brauchen Interessenvertretungen Kompetenzen und eine Strategie. Der Beitrag von Rechtsanwalt Manfred Wulff in »Gute Arbeit« 6/2019 informiert über Etappenziele und Erfolgsfaktoren.
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| | | | | Basiskommentar Neu im Juli
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Mandalka, Graue
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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
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Basiskommentar zum BEEG
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Kossens
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Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
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Basiskommentar Neu im Juli
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