Newsletter für Betriebsräte: WM-Fieber am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | die Fußball-WM hat begonnen – leider für uns nicht zum Guten. Daumendrücken heißt es daher für die nächsten Anpfiffe. Viele Fans fiebern mit – zuhause und am Arbeitsplatz. Doch darf Fußball bei der Arbeit nebenher laufen? Was ist zu beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist nun in Kraft, die Verunsicherung ist riesig. Unser ganz neuer Kompaktkommentar zur DSGVO und zum BDSG-neu schafft Klarheit.
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Ihnen eine schöne WM-Zeit! Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Arbeitsverhältnis WM-Fieber am Arbeitsplatz – was ist erlaubt? Bis zum 15. Juli dreht sich in Russland alles um das runde Leder – und auch in Deutschland fiebern Millionen Fußball-Fans mit, wenn die DFB-Nationalelf die Mission »Titelverteidigung« angeht. Wer während der Spiele arbeitet, sollte allerdings einige Regeln beachten, damit der Chef nicht die rote Karte zeigt. Wir zeigen Ihnen, welche das sind.
| Datenschutz Dashcam-Aufahmen vor Gericht zulässig Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwertet werden – so eine aktuelle Entscheidung des BGH. Das gilt selbst dann, wenn die Aufnahme gegen das Datenschutzrecht verstößt. Wie sich diese Entscheidung auf das Arbeitsrecht und die Betriebsratsarbeit auswirkt, sagt Ihnen Prof. Dr. Peter Wedde im Interview.
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Arbeitszeit Fußballschauen während der Arbeitszeit ist verboten Wer während der Arbeitszeit auf seinem dienstlichen Computer ein Fußballspiel anschaut, muss mit einer Abmahnung rechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer nur 30 Sekunden das Spiel verfolgt – so das Arbeitsgericht Köln. Denn in diesem Zeitraum erbringt der Beschäftigte nicht seine Arbeitsleistung.
| Befristungsrecht Verfassungsrichter stärken Schutz vor Kettenbefristungen Paukenschlag aus Karlsruhe: Vor einigen Jahren hatte das BAG erlaubt, Arbeitsverträge ohne Sachgrund erneut zu befristen, wenn die vorherige Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt. Diese umstrittene Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt verworfen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Entscheidung und sieht jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht.
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Betriebsratsarbeit So gelingt das Monatsgespräch Das Monatsgespräch mit der Geschäftsführung ist eine Quelle wertvoller Information. Es ist wichtig, das Gespräch bewusst zu steuern, genau hinzuhören und durch gezieltes Fragen Themen von allen Seiten zu beleuchten und gute Lösungen zu finden. Wie das gelingt, erläutert Ute Jeß-Desaever in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 6/2018.
| Datenschutz Nach der DSGVO ist vor der E-Privacy-Verordnung Das Thema Datenschutz kommt nicht zur Ruhe. Kaum ist das Wehklagen über das aufwendige Umsetzen der Datenschutz-Grundverordnung abgeklungen, betritt schon das nächste EU-Datenschutzprojekt die Bühne: die E-Privacy-Verordnung. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 6/2018 hat bei dem Datenschutzexperten Dr. Thilo Weichert nachgefragt, was uns damit wieder erwartet.
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Däubler, Wedde, Weichert, Sommer
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| | | Internet, Arbeit 4.0 und Crowdwork
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Däubler, Wedde, Weichert, Sommer
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EU-Datenschutz-Grundverordnung und BDSG-neu
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Kompaktkommentar
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Däubler
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Digitalisierung und Arbeitsrecht
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Internet, Arbeit 4.0 und Crowdwork
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Steiner, Mittländer, Fischer
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Steiner, Mittländer, Fischer
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| | Grundwissen für Betriebsratsmitglieder, Band 1
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| Grundwissen für Betriebsratsmitglieder, Band 2
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Steiner, Mittländer, Fischer
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Grundlagen der Mitbestimmung
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Grundwissen für Betriebsratsmitglieder, Band 1
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Steiner, Mittländer, Fischer
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Betriebsratssitzung und Beschlussfassung
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Grundwissen für Betriebsratsmitglieder, Band 2
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