Sehr geehrte Damen und Herren, #DSGVO kann auch Spaß machen. Ehrlich? Ja, ehrlich! Ok, der größere Teil der Angelegenheit Datenschutzgrundverordnung ist eher spaßbefreit. Das gilt zum einen und vor allem für den bunten Strauß an Verzeichnissen, Vereinbarungen usw. usw., den man selbst erledigen muss, um wenigstens so einigermaßen auf der der sicheren Seite zu sein (Knowhow dafür bietet übrigens der W&V-Report Praxis-Check DSGVO). Das gilt aber genauso für nicht mehr zählbaren Mails, Betreff: Lassen Sie uns in Kontakt bleiben!, die darum bitten, den Bezug von diversen Newslettern zu bestätigen. Auch wenn gar nicht mal sicher ist, ob es eine solche Form der Einwilligung überhaupt braucht, Stichwort berechtigtes Interesse, werden die Postfächer aktuell damit geflutet. Und ganz sicher versucht der ein oder andere Newsletter-Produzent bei der Gelegenheit auch, seine bisher eher aus dem Graubereich stammenden Adressen doch noch zu legalisieren. Aber wir waren ja eigentlich beim Thema Spaß. Dafür gibt es unser heiteres Messenger-Quiz rund um DSGVO, jetzt sogar in der zweiten Runde. Viel Freude damit! Holger Schellkopf |