Worauf es bei der beruflichen E-Mail-Kommunikation ankommt
Wenn diese Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte
hier.
| | | | Die 10 besten Tipps für professionelle E-Mails Liebe Leserin, lieber Leser, E-Mails sind in Ihrem beruflichen Alltag das Haupt-Korrespondenzmittel geworden? Dann sollten Sie die Etikette für Business-E-Mails aus dem Effeff beherrschen. Damit Sie hier up to date sind, habe ich hier die 10 wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt: | |
|
|
|
Anzeige Achtung Mindestlohnfalle: Auch ohne Kontrolle drohen jetzt 16.000 Euro Strafe (und mehr!) Wer als Arbeitgeber dachte: „Das Thema Mindestlohn betrifft uns nicht“, wird spätestens ab Juni eines „Besseren“ belehrt: Denn der Grundsatz beim Mindestlohn heißt: Jeder haftet für jeden! Und das heißt: Wenn Ihr Unternehmen auch nur einen einzigen Dienstleister beauftragt oder generell Aufträge vergibt, sind Sie im Fall der Fälle dran. Und das kann richtig teuer werden! Und der Ausweg? Den haben wir für Sie im neuen Praxis-Ratgeber „Arbeitgeber-Handbuch Mindestlohn“ und im Blitz-Ratgeber „Mindestlohn klipp und klar“ für Sie zusammengestellt. Gesamtwert 319,80 Euro – und HEUTE GRATIS für Sie. Aber nur, wenn Sie jetzt hier klicken!
|
|
|
| Die besten Tipps für Ihre berufliche E-Mail-Kommunikation Tipp 1: Für E-Mails gilt derselbe Qualitätsanspruch wie für Briefe Nur weil eine E-Mail den Empfänger schneller erreicht als ein Brief, heißt das nicht, dass Sie auch bei der Erstellung des Schreibens schneller und damit weniger sorgfältig sein sollen. Beachten Sie auch bei E-Mails alle Regeln, die für jeden Geschäftsbrief gelten. Tipp 2: Formulieren Sie eine aussagekräftige Betreffzeile Wie viele E-Mails erhalten Sie am Tag? 20, 30? Das geht noch. Einige erhalten über 100 E-Mails. Da muss der Betreff aussagekräftig sein, sonst besteht die Gefahr, dass die E-Mail ungelesen in den Papierkorb wandert Größter Fauxpas: Ihre E-Mail hat gar keinen Betreff. Passen Sie den Betreff an, wenn sich Inhalte verändern oder neue dazukommen. So wird aus dem Betreff „Terminvorschläge“ beispielsweise dann „Terminbestätigung 20. Juni 20..“. Tipp 3: Keine Emoticons in Business-E-Mails Was für private E-Mails gilt, gilt noch lange nicht für geschäftliche. Peppen Sie Ihre privaten E-Mails ruhig mit Smileys auf. Aber bitte verzichten Sie darauf in Geschäfts-E-Mails. Smileys sind ein Gag und haben deshalb nichts in den Business-E-Mails zu suchen. Tipp 4: Fassen Sie sich kurz und formulieren Sie verständlich Reden Sie nicht drum herum, sondern kommen Sie zum Punkt. Füllwörter, endlos lange Sätze und Floskeln haben in Ihren E-Mails nichts zu suchen. Sie schreiben E-Mails, weil es schnell gehen soll. Genauso schnell sollte der Empfänger Ihre Nachricht lesen können. Tipp: Auch für E-Mails gilt, dass sie übersichtlich gestaltet sein sollten. Machen Sie zirka alle fünf Zeilen eine Absatzschaltung. Damit erleichtern Sie dem Empfänger die Lektüre. Tipp 5: Nicht alle Empfängernamen sichtbar machen Wenn Sie eine E-Mail an mehrere Empfänger versenden, achten Sie darauf, dass nicht alle E-Mail- Adressen zu sehen sind, wenn der Verteiler nicht allen Empfängern bekannt sein soll. Das bedeutet, dass die Adressen weder im Feld „An“ noch im Feld „CC“ auftauchen dürfen. Packen Sie alle Adressen in „BCC“ (Blind Carbon Copy), dann kann niemand sehen, wer die E-Mail noch alles erhalten hat. Ihre eigene E-Mail- Adresse tragen Sie in „An“ ein. Beachten Sie: Die Funktion „Antwort an alle“ sendet die Antwort nur an die sichtbaren Empfänger. Tipp 6: Vermeiden Sie eine Inflation der Prioritäten In Outlook haben Sie die Möglichkeit, ein Ausrufezeichen mit Ihrer E-Mail zu verschicken. Sie signalisieren damit dem Empfänger, dass es sich um eine besonders dringende Nachricht handelt. Wenn dem nicht so ist, setzen Sie bitte kein Ausrufezeichen. Verwenden Sie das Ausrufezeichen nur für wirklich dringende E-Mails. Tipp 7: Die Signatur ist ein Muss Zu einer Geschäfts-E-Mail gehört, dass Sie an deren Ende Ihre vollständigen Kontaktdaten nennen: Name, Position, Firmenname, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Homepage. Um rechtlich immer auf Nummer sicher zu gehen, gehören die Pflichtangaben, wie Sie sie von normalen Geschäftsbriefen kennen, mit in die Signatur, zum Beispiel Handelsregister- Nummer und Name des Geschäftsführers. Tipp 8: Nicht alles kleinschreiben Immer mal wieder tauchen E-Mails auf, in denen alles kleingeschrieben ist. Die deutsche Sprache unterscheidet zwischen Groß- und Kleinschreibung. Und die Regeln dafür werden mit einer E-Mail nicht ungültig. Also schreiben Sie nach den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung. Mit der Taste F7 schalten Sie unter Outlook die Rechtschreibprüfung ein. Tipp 9: Reagieren Sie schnell Wer sich für die Kommunikation per E-Mail entschieden hat, rechnet mit einer schnellen Antwort. Deshalb gilt: Versuchen Sie immer, innerhalb von 24 Stunden zu rea reagieren, zumindest mit einem kurzen Zwischenbescheid, dass Sie sich um die Angelegenheit kümmern. Tipp 10: Verwenden Sie die Funktion „Lesebestätigung anfordern“ nur in besonderen Fällen Wenn Sie diese Funktion für jede E-Mail automatisch eingestellt haben, wird der Empfänger die Frage, ob eine Bestätigung gesendet werden soll, immer nur genervt ablehnen. Dann erhalten Sie auch keine Bestätigung, wenn es einmal wichtig gewesen wäre. Dieser Tipp stammt aus Der neue Briefberater, Ausgabe BBN_AK_2016_04 | |
|
|
|
| Ihre Astrid Engel Redaktion Unternehmer-Wissen | |
|
|
|
|
|
|
Die 10 besten Tipps für professionelle E-Mails
Liebe Leserin, lieber Leser,
E-Mails sind in Ihrem beruflichen Alltag das Haupt-Korrespondenzmittel geworden? Dann sollten Sie die Etikette für Business-E-Mails aus dem Effeff beherrschen. Damit Sie hier up to date sind, habe ich hier die 10 wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt:
Anzeige
Achtung Mindestlohnfalle: Auch ohne Kontrolle drohen jetzt 16.000 Euro Strafe (und mehr!)
Wer als Arbeitgeber dachte: „Das Thema Mindestlohn betrifft uns nicht“, wird spätestens ab Juni eines „Besseren“ belehrt: Denn der Grundsatz beim Mindestlohn heißt: Jeder haftet für jeden! Und das heißt:
Wenn Ihr Unternehmen auch nur einen einzigen Dienstleister beauftragt oder generell Aufträge vergibt, sind Sie im Fall der Fälle dran. Und das kann richtig teuer werden!
Und der Ausweg?
Den haben wir für Sie im neuen Praxis-Ratgeber „Arbeitgeber-Handbuch Mindestlohn“ und im Blitz-Ratgeber „Mindestlohn klipp und klar“ für Sie zusammengestellt. Gesamtwert 319,80 Euro – und HEUTE GRATIS für Sie. Aber nur, wenn Sie jetzt hier klicken!
Die besten Tipps für Ihre berufliche E-Mail-Kommunikation
Tipp 1: Für E-Mails gilt derselbe Qualitätsanspruch wie für BriefeNur weil eine E-Mail den Empfänger schneller erreicht als ein Brief, heißt das nicht, dass Sie auch bei der Erstellung des Schreibens schneller und damit weniger sorgfältig sein sollen. Beachten Sie auch bei E-Mails alle Regeln, die für jeden Geschäftsbrief gelten.
Tipp 2: Formulieren Sie eine aussagekräftige BetreffzeileWie viele E-Mails erhalten Sie am Tag? 20, 30? Das geht noch. Einige erhalten über 100 E-Mails. Da muss der Betreff aussagekräftig sein, sonst besteht die Gefahr, dass die E-Mail ungelesen in den Papierkorb wandert
Größter Fauxpas: Ihre E-Mail hat gar keinen Betreff. Passen Sie den Betreff an, wenn sich Inhalte verändern oder neue dazukommen. So wird aus dem Betreff „Terminvorschläge“ beispielsweise dann „Terminbestätigung 20. Juni 20..“.
Tipp 3: Keine Emoticons in Business-E-MailsWas für private E-Mails gilt, gilt noch lange nicht für geschäftliche. Peppen Sie Ihre privaten E-Mails ruhig mit Smileys auf. Aber bitte verzichten Sie darauf in Geschäfts-E-Mails. Smileys sind ein Gag und haben deshalb nichts in den Business-E-Mails zu suchen.
Tipp 4: Fassen Sie sich kurz und formulieren Sie verständlichReden Sie nicht drum herum, sondern kommen Sie zum Punkt. Füllwörter, endlos lange Sätze und Floskeln haben in Ihren E-Mails nichts zu suchen. Sie schreiben E-Mails, weil es schnell gehen soll. Genauso schnell sollte der Empfänger Ihre Nachricht lesen können.
Tipp: Auch für E-Mails gilt, dass sie übersichtlich gestaltet sein sollten. Machen Sie zirka alle fünf Zeilen eine Absatzschaltung. Damit erleichtern Sie dem Empfänger die Lektüre.
Tipp 5: Nicht alle Empfängernamen sichtbar machenWenn Sie eine E-Mail an mehrere Empfänger versenden, achten Sie darauf, dass nicht alle E-Mail- Adressen zu sehen sind, wenn der Verteiler nicht allen Empfängern bekannt sein soll.
Das bedeutet, dass die Adressen weder im Feld „An“ noch im Feld „CC“ auftauchen dürfen. Packen Sie alle Adressen in „BCC“ (Blind Carbon Copy), dann kann niemand sehen, wer die E-Mail noch alles erhalten hat. Ihre eigene E-Mail- Adresse tragen Sie in „An“ ein.
Beachten Sie: Die Funktion „Antwort an alle“ sendet die Antwort nur an die sichtbaren Empfänger.
Tipp 6: Vermeiden Sie eine Inflation der PrioritätenIn Outlook haben Sie die Möglichkeit, ein Ausrufezeichen mit Ihrer E-Mail zu verschicken. Sie signalisieren damit dem Empfänger, dass es sich um eine besonders dringende Nachricht handelt. Wenn dem nicht so ist, setzen Sie bitte kein Ausrufezeichen. Verwenden Sie das Ausrufezeichen nur für wirklich dringende E-Mails.
Tipp 7: Die Signatur ist ein MussZu einer Geschäfts-E-Mail gehört, dass Sie an deren Ende Ihre vollständigen Kontaktdaten nennen: Name, Position, Firmenname, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Homepage.
Um rechtlich immer auf Nummer sicher zu gehen, gehören die Pflichtangaben, wie Sie sie von normalen Geschäftsbriefen kennen, mit in die Signatur, zum Beispiel Handelsregister- Nummer und Name des Geschäftsführers.
Tipp 8: Nicht alles kleinschreibenImmer mal wieder tauchen E-Mails auf, in denen alles kleingeschrieben ist. Die deutsche Sprache unterscheidet zwischen Groß- und Kleinschreibung. Und die Regeln dafür werden mit einer E-Mail nicht ungültig. Also schreiben Sie nach den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung. Mit der Taste F7 schalten Sie unter Outlook die Rechtschreibprüfung ein.
Tipp 9: Reagieren Sie schnellWer sich für die Kommunikation per E-Mail entschieden hat, rechnet mit einer schnellen Antwort. Deshalb gilt: Versuchen Sie immer, innerhalb von 24 Stunden zu rea reagieren, zumindest mit einem kurzen Zwischenbescheid, dass Sie sich um die Angelegenheit kümmern.
Tipp 10: Verwenden Sie die Funktion „Lesebestätigung anfordern“ nur in besonderen FällenWenn Sie diese Funktion für jede E-Mail automatisch eingestellt haben, wird der Empfänger die Frage, ob eine Bestätigung gesendet werden soll, immer nur genervt ablehnen. Dann erhalten Sie auch keine Bestätigung, wenn es einmal wichtig gewesen wäre.
Dieser Tipp stammt aus Der neue Briefberater, Ausgabe BBN_AK_2016_04Ihre
Astrid Engel
Redaktion Unternehmer-Wissen Anzeige
Topseller
mehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahrenImpressumVerlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Theodor-Heuss-Straße 2-4
D-53177 Bonn
Tel.: 0228 - 9 55 01 20 (Kundendienst)
Fax: 0228 - 36 96 480
USt.-ID: DE 812639372 Amtsgericht Bonn, HRB 8165
http://www.vnrag.de/
E-Mail: [email protected]
Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems
Newsletter abbestellen: Sollten Sie keine weiteren Tipps per E-Mail wünschen, klicken Sie bitte hier.
Haftungsausschluss:
Sämtliche Beiträge und Inhalte des Newsletters sind sorgfältig recherchiert. Dennoch ist eine Haftung ausgeschlossen.
Alle Rechte liegen bei der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Nachdruck und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nicht gestattet.
Ausführliche Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie hier.
Sicherheit ist für uns oberstes Gebot. Unsere Systeme werden daher regelmäßig auf den aktuellsten Sicherheitsstandard gebracht. Wir versprechen, Ihre Daten vertraulich zu behandeln.
Copyright © 2016 Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG