| das Bundeszentralamt für Steuern hat es möglich gemacht: Es gibt seit dem Jahresanfang 2024 ein bundesweit geltendes Register, das sicherlich in 1–2 Jahren auch unser geltendes Spendenrecht verändern wird. Lesen Sie hierzu mehr in unserem aktuellen Newsletter! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
|
| |
|
| | |
Das neue Zuwendungsregister im Vereinsjahr 2024 steht schon online!
In der Endstufe soll das Zuwendungsregister sämtliche Organisationen (rechtsformunabhängig) erfassen, die Spendenbescheinigungen ausstellen. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Kann die Amtszeit des Vorstands unbegrenzt weiterlaufen?
Die Dauer der Amtszeit des Vorstands ist im BGB-Vereinsrecht nicht geregelt. In der Praxis ist es aber üblich, dass die Amtszeit in der Satzung begrenzt wird. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Abmahnung: Wie lang muss die Beseitigungsfrist bemessen sein?
Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverstöße sind auch in der Vereins- und Verbandsarbeit ein leidiges Thema und kommen immer wieder vor. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Arbeitgeber sind gesetzlich zur Einführung einer Zeiterfassung verpflichtet
Das Thema Arbeitszeit ist immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. Nunmehr liegt eine weitere Grundsatzentscheidung des BAG zum Thema der generellen Erfassung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber vor, die auch von Vereinen und Verbänden zu beachten ist, wenn diese Arbeitnehmer beschäftigen. Zum Beitrag >
|
|
| | | | | | |
Schützen Sie sich vor folgenschweren Fehlern | Was müssen Vereine wissen, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen? Dieses Buch verschafft Ihnen einen kompakten und sicheren Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. So sind Personalverantwortliche im Verein bestens gerüstet.
|
|
|
| |
| | | | |
|
| |
|
| | |
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse [email protected]. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier. | |
|
| |
| |
Impressum Redaktion Lexware verein aktuell Annette Ziegler (inhaltlich verantwortlich) Verlags-/Redaktionsanschrift: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 D-79111 Freiburg Telefon: 0761/898-0 E-Mail: [email protected] |
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Iris Bode, Jörg Frey, Matthias Schätzle, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Link zur Datenschutzerklärung |
|
|
|
|