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| Dienstag 7. Mai 2019 |
Sehr geehrter Herr Do, | Alles neu macht der Mai. Der Mai ist die Zeit von Aufbruch und Erneuerung. Auch STLB-Bau als DVD- oder Online-Version geht im Mai aktualisiert an den Start. Verjngt und erneuert sozusagen, um beim Liedtext zu bleiben. Auerdem gibt es zur Feier des Wonnemonats bei baupreislexikon.de und baunormenlexikon.de kurzzeitig Rabatte. Nheres finden Sie in diesem Newsletter. | Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Volker Bechinger bauprofessor.nachrichten | |
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| | Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung. |
DIN EN 13501-1 | Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten... Änderungen » | [2019-05] | DIN EN 1793-2 | Lrmschutzvorrichtungen an Straen - Prfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften - Teil 2: Produktspezifische Merkmale der Luftschalldmmung in diffusen Schallfeldern ... Änderungen » | [2019-05] | DIN EN 14516 | Badewannen fr den Hausgebrauch... Änderungen » | [2019-05] | DIN EN 1176-4 | Spielplatzgerte und Spielplatzbden - Teil 4: Zustzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prfverfahren fr Seilbahnen... Änderungen » | [2019-05] | DIN EN 1176-6 | Spielplatzgerte und Spielplatzbden - Teil 6: Zustzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prfverfahren fr Wippgerte... Änderungen » | [2019-05] |
| Komplette Liste der Änderungen in DIN-Normen » | Mai-Aktion bis 11.05. | Holen Sie sich Baupreislexikon und Baunormenlexikon mit 15% Rabatt* | | Ihr Gutscheincode: WON353L |
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| Die Kehrseite des Rechts zur zweiten Andienung hierzu mein Fachartikel vom 05.10.2017 auf bauprofessor.de ist die Pflicht des Werkunternehmers bzw. Auftragnehmers zur Nacherfllung bei vorhandenen Mngeln nach Abnahme, prziser auch Nachleistungspflicht genannt. Nicht selten kommt es dabei vor, dass die von mir mehr und mehr vertretenen ehrlichen Handwerker Dachdecker, Maurer, Elektroniker, Bauzeichner, Betonbauer, Estrichleger, Fliesenleger, Maler, Tischler und viele mehr zu Unrecht von Bestellern bzw. Auftraggebern in Anspruch genommen werden. | | So meldet sich beispielsweise ein Besteller und macht sogar gerichtlich gegenber dem Elektroinstallateur geltend, dass ein defekter FI-Schalter unbemerkt zum Verderben seiner Lebensmittel im Gefrierschrank gefhrt habe, mit weiteren Folgeschden. Der Elektroniker wendet Fahrt- und Arbeitszeiten auf, wechselt sogar den beschdigten FI-Schalter aus, stellt dabei aber fest, dass der fragliche Gefrierschrank ber 30 Jahre alt ist und den urschlichen Fehlerstrom selbst verursacht hat. Warum sollte der Elektroniker die Kosten der Untersuchung tragen, obwohl seine Verantwortung ausgeschlossen werden kann?... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann, https://immoanwalt.nrw Mitbegrnder und Partner der Kanzlei Port7 Rechtsanwlte am Stadthafen von Mnster in Westfalen. |
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| Die exemplarischen Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) wurden zum Stand: 1. Mrz 2019 sowohl zur den Lohnzusatzkosten der gewerblichen Arbeitnehmer als auch den Gehaltszusatzkosten der Angestellten und Poliere im Baugewerbe (vorrangig des Bauhauptgewerbes) - differenziert fr die Tarifgebiete Ost- und Westdeutschland gegenber 2018 - aktualisiert. Die Werte weisen fr 2019 Erhhungen zu den Lohnzusatzkosten sowohl in Ost als auch West sowie zu den Gehaltszusatzkosten eine geringe Erhhung in Ost auf, demgegenber eine geringe Senkung in West. | | Fr die Lohnzusatzkosten 2019 der gewerblichen Arbeitnehmer liegen zum Stand 1. Mrz folgende durchschnittliche Zuschlagstze ermittelt vor... Weiterlesen » |
| DIN EN 1991-1-3/NA enthlt nationale Festlegungen fr die Grundstze zur Bestimmung der Werte von Schneelasten fr die Berechnung und Bemessung von Hoch- und Ingenieurbauten, die bei der Anwendung von DIN EN 1991-1-3 in Deutschland zu bercksichtigen sind. | | Formbeiwerte fr groe Dcher sowie fr aufgestnderte Solarthermie- und Photovoltaikanlagen wurden im Abschnitt 5.3 ergnzt... Weiterlesen » |
| Der AVA Softwarehersteller COSOBA aus dem hessischen Darmstadt stellt mit der Verbindung zu STLB-Bau online rund eine Million Ausschreibungstexte zum professionellen Ausschreiben in der Premium AVA Software AVA.relax zur Verfgung. | | Der Vorteil: Die Texte sind immer aktuell, VOB-/DIN konform und technisch stimmig. Mit der integrierten Prf- und nderungsfunktion behalten ltere Ausschreibungen ebenso die VOB/ DIN Konformitt und knnen jederzeit wiederverwendet werden... Weiterlesen » |
Jetzt neuer Stand 2019-04 | |
Veranstaltungshinweise | | | | | NEU | Kostenlose Webinare zu nextbau |
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| +++ Verpassen Sie nicht die Vortrge zu DBD-BIM und nextbau fr die BIM-Ausschreibung +++ |
Der Schillernde Blick auf die Baubranche | | ArchiCAD ist eine CAD/BIM Software fr Architekten, mit der laut Wikipedia weltweit ber 200.000 Planer arbeiten. Aus der Sicht der Anwender von Dynamischen BauDaten (DBD) kann man besttigen, dass sehr viele Architekten in Deutschland ArchiCAD benutzen. So ist auch das starke Verlangen nach einem DBD-BIM Plug-in dafr begrndbar. In der Analogie zur DBD-BIM Applikation in Revit haben wir auf der BAU 2019 die baldige Markteinfhrung fr ArchiCAD angekndigt. Nunmehr ist es soweit. Ab Mai ist DBD-BIM in ArchiCAD nutzbar... Weiterlesen » | |
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Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe: | | Bereits mehrfach haben verschiedene Oberlandesgerichte und auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Abnahmeklausel im Bautrgervertrag, der zu Folge die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bautrger und/oder vom Erstverwalter beauftragten (ffentlich bestellten und vereidigten) Sachverstndigen erfolgt, unwirksam ist. Dennoch sind in Bautrgervertrgen immer noch solche unwirksamen Klauseln zu finden, wie zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Mnchen aus April 2018 zeigen... Weiterlesen » |
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f:data GmbH Bauhausstrae 7c, 99423 Weimar Tel. 03643 778140-0, Fax. 03643 778140-1 E-Mail [email protected] Internet www.fdata.de Geschäftsführer: Dr. Klaus Schiller, Frank von der Weth Amtsgericht Jena HRB 100813 St-Nr. 162/108/03479 USt.-IdNr. DE 150109650 Verantwortlich für den Inhalt: Volker Bechinger Redaktion: Cornelia Schidlo Layout und Gestaltung: Martina Schultze
| Redaktionelle Beiträge dieser Ausgabe: Dr. Andreas Neumann Prof. Dr. habil. Siegmar Klo Dr. Klaus Schiller Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. |
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