Arbeitszeit im Fokus – Umsetzung im Detail – Wiedereingliederung im BAG-Check
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | lange hat ein Urteil des EuGH nicht mehr solche Wellen geschlagen wie die am 14. Mai 2019 ergangene Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung. Torsten Walter, Referent für Arbeitsrecht beim DGB Bundesvorstand, erläutert Details und Hintergründe und zeigt mögliche Folgen auf. Um die Wiedereingliederung schwerbehinderter Menschen nach einer Krankheit in den Arbeitsprozess geht es in einem wichtigen BAG-Urteil. Die Umsetzung von Beamten darf nicht ohne Grund erfolgen. Mit diesem wichtigen Thema beschäftigt sich Fachanwalt für Arbeitsrecht Horst Welkoborsky in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift in »Der Personalrat« 5/2019.
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Herzliche Grüße Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Freizeit Mehr Urlaub durch Brückentage Ende Mai beginnen mit Christi Himmelfahrt wieder die Feiertage des Frühsommers. Wer es geschickt anstellt, kann durch das Kombinieren von Feiertag und Brückentag seinen Urlaub deutlich verlängern. Doch manchmal ordnet der Arbeitgeber den Brückentag zwangsweise an. So einfach geht das jedoch nicht.
| Ausbildung Azubis kriegen Mindestlohn Die Bundesregierung hat eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Eckpunkte der Reform, die 2020 in Kraft treten soll: International anerkannte Berufsbezeichnungen, flexible Möglichkeiten für die Teilzeit und eine Mindestvergütung ab dem ersten Lehrjahr.
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Wiedereingliederung Arbeitgeber darf Rückkehr nicht verzögern Der Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen verpflichtet den Arbeitgeber auch, sie nach einer Krankheit wieder zügig ins Erwerbsleben einzugliedern. Ablehnen kann der Arbeitgeber nur bei begründetem Zweifel an der Arbeitsfähigkeit - so das Bundesarbeitsgericht.
| Arbeitszeit EuGH-Arbeitszeiturteil – Hintergrund und Folgen Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zum Erfassen der Regelarbeitszeit verpflichten müssen, löst ein gewaltiges Echo in Medien und Politik aus. Zu Recht, denn das Urteil bedeutet einen Umbruch. Dies sind die Hintergründe des Verfahrens. Von Torsten Walter.
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Aus »Der Personalrat« Die Umsetzung und ihre Folgen Es ist nicht ungewöhnlich, dass Beschäftigen in ihrer Dienststelle neue Tätigkeiten zugewiesen werden – dann ist von einer Umsetzung die Rede. Horst Welkoborsky, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt in der Fachzeitschrift »Der Personalrat« 5/2019, was Beschäftigte und Personalräte wissen müssen.
| Aus »Computer und Arbeit« Was heißt schon »freiwillig«? Die freiwillige Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis ist längst nicht immer freiwillig. Die Einwilligung im Arbeitsverhältnis bleibt trotz des klaren Gesetzeswortlauts weiterhin heftig umstritten. Dabei lassen sich Datenerhebungen in Vereinbarungen sauber regeln. Die »Computer und Arbeit« 5/2019 erklärt die Herangehensweise an einem praktischen Fall
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Altvater, Baden, Baunack, Berg, Dierßen, Herget, Kröll, Lenders, Noll
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| | Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA)
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| Kommentar für die Praxis mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften
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Görg, Guth
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
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Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA)
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Altvater, Baden, Baunack, Berg, Dierßen, Herget, Kröll, Lenders, Noll
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BPersVG
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Kommentar für die Praxis mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften
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