Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Verkehrsrecht Mai 2024 ISSN: 1619-7151 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Abschleppkosten bei mobiler Halteverbotszone Weist die Behörde die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen wie auch deren Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit zu Beginn der Abschleppmaßnahme nach, so legen diese Feststellungen im Sinne eines Anscheinsbeweises den Schluss nahe, dass die Haltverbotszone dergestalt errichtet wurde und auch in der Zwischenzeit unverändert ... |
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Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Hat ein Fahrerlaubnisinhaber ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist. Dies ... |
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Umfang der Ersatzpflicht bei Reparatur in einer Vertragswerkstatt Ein Unfallgeschädigter kann die Reparatur durch die Vertragswerkstatt seines Vertrauens durchführen lassen, selbst wenn diese teurer ist als andere nicht markengebundene Werkstätten. Dem Schädiger entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen ... |
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Keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten An die Voraussetzungen, unter denen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone in Betracht kommt, und ihren Nachweis sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Genehmigung von Parkerleichterungen. Soweit es für die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 StVO auf die Feststellung ... |
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Probefahrt: Wer haftet eigentlich bei Schäden oder Bußgelder? Sinn und Zweck der Testfahrt ist es, etwaige Schäden am Fahrzeug festzustellen bzw. sich von der Gebrauchsfähigkeit eines Fahrzeugs zu überzeugen. Bevor der Entschluss zum endgültigen Vertragsabschluss gefasst wird, führt der potenzielle Käufer daher normalerweise eine Probefahrt durch. Als Käufer sollte man sogar auf einer Probefahrt bestehen. Sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtfahrzeugen ist eine Probefahrt üblich, birgt aber auch ein Unfallrisiko, da der Fahrer mit dem Fahrzeug noch nicht vertraut ist und zudem möglicherweise verstärkt auf Fahreigenschaften und weniger auf den Verkehr geachtet wird, bei Gebrauchtfahrzeugen könnte ein technischer Mangel auch ein Fahrrisiko darstellen. Sollte es zu einem Schaden kommen, so ist zwischen einer Probefahrt beim Händler und einer Probefahrt für ein von einer Privatperson angebotenes Fahrzeug zu unterscheiden. Das gilt beim Händler Führt der Kunde eines Autohändlers eine Probefahrt durch, so ist der Wagen in der Regel besonders versichert und der Kunde wird üblicherweise vor der Probefahrt auch gründlich aufgeklärt. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes greift zum einen die Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Fahrzeug, das für eine Probefahrt verwendet wird, ist jedoch eine Vollkaskoversicherung erforderlich. - ansonsten kann eine Haftung des Probefahrers drohen. Zu beachten ist hierbei noch, dass ggf. auch noch eine Selbstbeteiligung greifen kann. In diesem Zusammenhang hat das OLG Koblenz entschieden (13.01.2003 - Az: 12 U 1360/01), dass bei Probefahrt eines auf dem Betriebsgelände eines Autohändlers zum Verkauf abgestelltes Fahrzeug von einer stillschweigenden Haftungsfreistellung zugunsten des Fahrers für den Fall auszugehen ist, dass das Fahrzeug infolge leichter Fahrlässigkeit beschädigt wird und die Beschädigung im Zusammenhang mit den eine Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht. Der Kunde haftet hier nur, sofern ein Schaden am Testwagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird. Ein anderes gilt nur für den Fall, dass der Händler vor der Testfahrt ausdrücklich hierauf hinweist. Soll eine Haftungsvereinbarung ... |
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🚗 Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid! 🏍 Einen Bußgeldbescheid kriegt man schneller als man denkt - einmal auf der Autobahn zu forsch überholt oder eine kurze Unaufmerksamkeit und schon kann es zu spät sein. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel, Alkohol am Steuer und zu geringer Abstand auf der Autobahn. Eine Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft sein - Einwendungen gegen die Abrechnung müssen aber rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen. Sie haben hierzu nur 14 Tage Zeit! ➠ Bußgeldcheck |
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