AnwaltOnline - Familienrecht Oktober 2020 ISSN: 1511-8983 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung eines Kindes Die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die Einbenennung eines Kindes gem. § 1618 Satz 4 BGB setzt eine umfassende Abwägung der – grundsätzlich gleichrangigen – Kindes- und Elterninteressen voraus. Dabei ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist. Es müssen konkrete Umstände ... |
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Umgangsvermittlungsverfahren und die Beiordnung eines Rechtsanwalts In einem Umgangsvermittlungsverfahren kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Einzelfall dann geboten sein, wenn die Elternbeziehung nachhaltig gestört und besonders konfliktbehaftet ist. Hierzu führte das Gericht aus: Nach dem Antragsvorbringen der Kindesmutter und den vom Amtsgericht eingeholten Berichten der Umgangspflegerin und des Jugendamts ist ein Anlass ... |
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Gefährdung des Kindeswohls in der Kindertagespflegestelle Weist ein Kleinkind nach dem Besuch der Kindertagespflegestelle Hämatome auf, so begründet dieser Umstand den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung und rechtfertigt die sofortige Schließung der Einrichtung. Nach § 20 Abs. 7 Satz 1 KitaG ist die Erlaubnis ganz oder teilweise zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn das Wohl eines Kindes ... |
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Kindergeld für ein erkranktes Kind Die Beteiligten stritten im vorliegenden Fall um die Frage, ob ein Kindergeldanspruch für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen kann, besteht. Das Gericht sah hier einen Kindergeldanspruch und führte u.a. aus: Für die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz im Sinne von ... |
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Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt. Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt. Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen. Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden: Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend! ➠ Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung |
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Unterhalt für volljährige Kinder Unterhalt und Volljährigkeit widersprechen sich in den Augen vieler. Doch das ist nicht zwangsläufig so - geht ein volljähriges Kind noch zur Schule, studiert es oder geht es einer Ausbildung nach, so sind die Eltern weiterhin zum Unterhalt verpflichtet. Diese Unterhaltspflicht gilt jedoch nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (§ 1610 BGB). Dieser Verpflichtung gehen viele Eltern ohnehin unbewusst nach: Wohnt das Kind nämlich mit den Eltern in einem Haushalt und wird es dort versorgt, so erfüllen die Eltern hiermit Ihre Unterhaltsverpflichtung in Form von Naturalunterhalt. Einfach ausziehen und Unterhalt beziehen ist also nicht möglich, wenn die Eltern dies nicht wünschen. Leben die Eltern getrennt, so kann sich derjenige barunterhaltspflichtige Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, seiner Barunterhaltspflicht dadurch entziehen, dass er von seinem Bestimmungsrecht entsprechend Gebrauch macht. Barunterhaltspflicht ab Volljährigkeit Mit Eintritt der Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB) und zwar unabhängig davon, ob das Kind im Haushalt eines Elternteils wohnt. Somit schulden beide Elternteile nur einen Teil des Gesamtunterhalts, der sich nach den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des jeweiligen Elternteils bestimmt. Dieser Betrag wird meist anhand der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Bei der Berechnung ist zu berücksichtigen, dass das Kindergeld bei der Bedarfsbemessung des Kindes zu berücksichtigen ist. Da gegenüber Volljährigen eine geringere Verantwortlichkeit besteht, ... |
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