Wird der Newsletter nicht richtig angezeigt? Dann klicken Sie hier!
| Liebe Leserin, lieber Leser, alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Doch viele nutzen diesen nicht. Damit sich dies ändert, hat der Gesetzgeber bereits 2017 einen Fahrplan beschlossen. Wenn 2019 ein Vertrag über eine Entgeltumwandlung abgeschlossen wird, muss der Arbeitgeber dazu mindestens einen Zuschuss von 15 % beisteuern. Zudem scheint eine generelle Senkung der (gesetzlichen) Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten immer wahrscheinlicher. Erfahren Sie mehr in Nachricht eins. Webinare sind das neue Lernen: Profitieren Sie von Expertenwissen und werden Sie selbst zum Experten. Wie das geht, steht in Nachricht zwei. Die Taube, der Totalschaden und die Haftung. So könnte der Fall zusammengefasst werden, über den das Amtsgericht Dortmund zu entscheiden hatte und über den Sie in Nachricht drei mehr lesen. Bestechend einfach zur Steuererstattung geht es mit der SteuerSparErklärung und in Nachricht vier. Gerade Mini-Jobs sind dazu geeignet, unvorhersehbare Arbeitsspitzen im Unternehmen zu bewältigen. Mini-Jobber stehen daher oft auf Abruf für den Arbeitgeber bereit. Bisher stellte dies in der Praxis kein größeres Problem dar, was jedoch ab 2019 anders sein dürfte. Schuld ist eine Änderung im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, oder auch kurz Teilzeit- und Befristungsgesetz genannt, siehe Nachricht fünf. | Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
|
| |
| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
|
| | | | | | Betriebsrente: Arbeitgeberbeteiligung nun Pflicht Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Doch viele nutzen diesen nicht. Damit sich dies ändert, hat der Gesetzgeber bereits 2017 einen Fahrplan beschlossen. Wenn 2019 ein Vertrag über eine Entgeltumwandlung abgeschlossen wird, muss der Arbeitgeber dazu mindestens einen Zuschuss von 15 % beisteuern. Zudem scheint eine generelle Senkung der (gesetzlichen) Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten immer wahrscheinlicher. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Die neue SteuerSparErklärung ist da! | | Erstellen Sie schnell, leicht verständlich und mit maximaler Steuererstattung Ihre Steuererklärung 2018. | | Die Software führt Sie im Frage-Antwort-Stil durch die Steuererklärung | | | Fehlerfrei ohne Steuerwissen: Ihre Angaben werden auf Plausibilität geprüft | | | Alle Ihre Daten werden nur auf Ihrem Rechner verschlüsselt gespeichert | Mit der SteuerSparErklärung werden jährlich mehr als 1 Million Steuererklärungen erstellt. Profitieren Sie von über zwei Jahrzehnten Softwareentwicklung. für PC und Mac |
|
|
| | | | |
| | | | Achtung: Neuer Fallstrick in der Sozialversicherung bei Mini-Job auf Abruf Gerade Mini-Jobs sind dazu geeignet, unvorhersehbare Arbeitsspitzen im Unternehmen zu bewältigen. Mini-Jobber stehen daher oft auf Abruf für den Arbeitgeber bereit. Bisher stellte das in der Praxis kein größeres Problem dar, was jedoch ab 2019 anders sein dürfte. Schuld ist eine Änderung im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, kurz Teilzeit- und Befristungsgesetz genannt. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Leben & Ereignisse | | | Rente, Pension und Altersvorsorge Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld. » Weiterlesen |
|
| | | | |
| | | Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de Sitz der Gesellschaft: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH | Janderstraße 10 | 68199 Mannheim Amtsgericht Mannheim, HRB 729500 | Geschäftsführer: Stefan Wahle | USt.-ID.Nr. DE318 945 162 Impressum | Datenschutz |
|
|