Sehr geehrte Damen und Herren, | Im hessischen Hanau sind zehn Menschen durch Schüsse getötet worden. Auch der mutmaßliche Täter ist tot. Er ist am Morgen leblos in seiner Wohnung aufgefunden worden. Unter den Opfern sollen viele Menschen mit Migrationshintergrund sein. |
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Gegen 22 Uhr sollen die ersten Schüsse vor einer Shisha-Bar in der Hanauer Innenstadt gefallen sein, berichteten Augenzeugen meinem Kollegen Ibrahim Naber. Danach soll der Täter im Stadtteil Kesselstadt erneut das Feuer eröffnet haben. Anschließend floh der Mann, die Polizei leitete eine Großfahndung ein. Gegen drei Uhr morgens wurde der mutmaßliche Täter in seiner Wohnung tot aufgefunden, neben ihm lag der leblose Körper seiner Mutter. Bei dem Täter handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um Tobias R., einen 43 Jahre alten Deutschen aus Hanau. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte, nach jetzigen Erkenntnissen sei ein „fremdenfeindliches Motiv durchaus gegeben“. Der mutmaßliche Täter Tobias R. sei weder als rassistisch bekannt gewesen noch sei er früher polizeilich in Erscheinung getreten, sagte Beuth. Ein Bekennerschreiben, das nach Informationen aus Sicherheitskreisen gefunden wurde, legt allerdings ein fremdenfeindliches Motiv nahe. Nun hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Die Islamverbände in Deutschland haben die mutmaßlich fremdenfeindlich motivierte Gewalttat als „unsäglichen Terrorangriff“ verurteilt. Es sei Zeit, ein Zeichen gegen rechten Terror zu setzen und sich mit den Opfern zu solidarisieren, heißt es vom Koordinationsrat der Muslime. Mehrere Politiker, darunter der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und der deutsche Außenminister Heiko Maas (SPD) drückten ihr Mitgefühl gegenüber den Angehörigen der Opfer aus. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte in der Folge ihren Besuch in Halle ab, wo sie eigentlich an der Einführungsfeierlichkeiten für den neuen Präsidenten der Wissenschaftsakademie Leopoldina teilnehmen wollte. Auf welt.de halten wir sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Was noch wichtig ist: Neue Aufgaben: Schon mehrfach wurde Richard Grenell (Foto), der amerikanische Botschafter in Deutschland, als Kandidat für hochkarätige politische Posten in seiner Heimat gehandelt, schreibt unser Washington-Korrespondent Daniel Friedrich Sturm. Jetzt wird es ernst: In einem Tweet bestätigte Donald Trump, dass Grenell der neue Direktor der nationalen Geheimdienste wird. Trump schrieb, er freue sich auf die Zusammenarbeit.
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Grenell löst damit Joseph Maguire ab. Der 68-Jährige hatte die Aufgaben im vergangenen August kommissarisch übernommen, nachdem Dan Coats, der den Posten bis dahin innehielt, zurückgetreten war. Auch Coats war einst, von 2001 bis 2005, Botschafter in Berlin gewesen. Sackgasse Zypern: Auf die Einwohnerzahl gerechnet hat kein Land in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2018 so viele Geflüchtete aufgenommen wie Zypern. Die Insel nahm 7760 Menschen auf, 70 Prozent mehr als in 2017. Den stärksten Anstieg verzeichnet den offiziellen Statistiken zufolge die Gruppe der Syrer: Kamen vor sieben Jahren noch etwa 500 Menschen aus Syrien, sind es 2019 gut 2.000. Doch nur jeder vierte Flüchtling sei Syrer – den Großteil machten Wirtschaftsflüchtlinge aus Georgien, Südostasien oder Westafrika aus, heißt es beim „Cyprus Refugee Council“. Zypern ist seit dem Einmarsch türkischer Soldaten im Jahr 1974 geteilt. Der nördliche Teil, der sich Türkische Republik Nordzypern nennt, wird als Staat nur von der Türkei anerkannt. Weil der Übergang zwischen Nord und Süd, eine demilitarisierte Zone mit dem Namen „Green Line“, nur schwer zu kontrollieren ist, können viele Flüchtlinge illegal vom Norden in den Süden einreisen. Von dort aus hoffen sie, in andere EU-Mitgliedsstaaten zu gelangen. Doch genau das ist unrealistisch: Denn der Status der Flüchtlinge bleibt oft über Jahre hinweg ungeklärt. Entwarnung für Amazon: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sein Urteil zu Produktbewertungen gefällt. Demnach müssen Onlinehändler nicht für Kundenbewertungen auf ihrer Plattform haften. In der Begründung des Urteils erklärten die Richter unter anderem, das Interesse der Verbrauche, sich zu Produkten zu informieren oder auszutauschen, werde durch das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt. Mehr zu der Entscheidung erfahren Sie in Kürze auf welt.de. Ihr Ulf Poschardt |
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