Das Verwaltungsgericht Hamburg hat eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten aufgehoben, mit der die Hamburger Polizei angewiesen wurde, eine biometrische Datenbank zur massenhaften Gesichtserkennung von unschuldigen Bürgern zu löschen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Aufgrund der enormen Bedeutung der Entscheidung setzen wir uns in einer vorläufigen Wertung dennoch bereits jetzt damit auseinander. Beitrag hier weiterlesen und kommentieren |