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Inhalt:
 
WM Datenservice: Steuern
»UPDATE: Reform der Investmentbesteuerung 2018
»US IRC Section 871(m) – Hintergrund und Auswirkungen auf den WM-Datenhaushalt
 
WM Datenservice: Produkte
»MiFID II – Ein Update
»WM-Produkt AIF mit Steuer-Definitionen für Fonds erweitert
»PRIIPs-Verordnung – WM bleibt am Ball
 
WM Datenservice: In eigener Sache
»Karina Kuks: Produktentwicklung unter neuer Leitung
»Axel Harms: Bereichsleitung WM Datenservice Operations hat einen Nachfolger
 
WM Datenservice: Events
»Vorschau WM-Veranstaltungen für 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
knapp fünf Monate bis zur Umsetzung der MiFID-II-Vorschriften wird es langsam Ernst für viele Marktteilnehmer.
 
Aktuell beobachten wir sowohl bei Emittenten als auch bei Vertriebsstellen sehr intensive Maßnahmen zur Implementierung der jeweiligen MiFID-II-Anforderungen (u. a. Zielmarkt, Kostentransparenz) – mit zum Teil unterschiedlichen Projektständen.
 
Bei WM sind die für die Aufnahme, Speicherung und Lieferung des neuen regulatorisch geforderten Inhalts erforderlichen Datenbankstrukturen (Felder, Attribute) – in enger Abstimmung mit den diese Daten abnehmenden Stellen – abgeschlossen. Nach einer Testphase erfolgen bereits seit Ende Juni 2017 reguläre Datenlieferungen auf Basis der von Emittenten angelieferten Daten.
 
An dieser Stelle vielen Dank an alle Marktteilnehmer die - gemeinsam mit der WM – über mehrere Monate diese Definitionen vorgenommen haben.
 
Den aktuellen Stand sowie den Fahrplan für eine erfolgreiche Umsetzung der MiFID-II-Anforderungen und vieler weiterer Themen (PRIIPs-Verordnung, AIFMD, US IRC Section 871(m), Reform der Investmentbesteuerung 2018) finden Sie in diesem Newsletter.
 
Bei Fragen kontaktieren Sie dazu bitte Ihren Ansprechpartner bei WM.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr
Torsten Ulrich
Geschäftsführer
WM Gruppe
WM Datenservice: Steuern
UPDATE: Reform der Investmentbesteuerung 2018
Mit der Reform der Investmentbesteuerung in 2018 haben sich im Zeitablauf eine Menge von Umsetzungsfragen ergeben, die alle am Prozess beteiligten Akteure hinsichtlich der Implementierung der entsprechend notwendigen Datenstrukturen unter Druck setzen. Ursächlich hierfür ist die noch ausstehende schriftliche Stellungnahme seitens der Finanzverwaltung – abgesehen von der Gesetzesbegründung – zu Auslegungsfragen.
 
Ende März hat nun das Bundesministerium der Finanzen reagiert und einen Entwurf für ein Verwaltungsschreiben an die kreditwirtschaftlichen Verbände versendet, in dem zu einzelnen im Vorfeld gestellten Fragen Stellung genommen wurde. Die Verbände haben bereits im Nachgang darauf reagiert und weitere Eingaben adressiert. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung in einem überarbeiteten Entwurf zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen zu Fragen der Reform sowie in einem finalen BMF-Schreiben vom 14.6.2017 weitere Antworten gegeben.
 
Im Schreiben vom 14.6.2017 werden zentrale Fragen zur Bestimmung des Teilfreistellungssatzes bei Investmentfonds aufgegriffen. Hierbei werden gerade den Managern von Dach-Investmentfonds Erleichterungen zur Erfüllung der eigenen Teilfreistellungsquote eingeräumt. Bei diesen Investmentfonds wird es für die Ermittlung der Kapitalbeteiligungs- bzw. Immobilienquote nicht beanstandet, wenn der Dach-Investmentfonds auf die in den Anlagebedingungen der Ziel-Investmentfonds vorgesehenen Mindestquoten abstellt.
 
Ebenfalls wird es nicht beanstandet, wenn der Dach-Investmentfonds zur Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote auf die bewertungstäglich von den Ziel-Investmentfonds veröffentlichten Kapitalbeteiligungsquoten abstellt und darauf aufbauend eine fortlaufende Einhaltung der in den Anlagebedingungen des Dach-Investmentfonds vorgesehenen Kapitalbeteiligungsquoten sicherstellt.
 
WM Datenservice wird zum Oktober-Release 2017 die notwendige Datenarchitektur für die Meldung der Kapitalbeteiligungs- und Immobilienquote bereitstellen, so dass die Kapitalverwaltungsgesellschaften als Vertreter der Investmentfonds diese Daten einmelden können. Darüber hinaus werden neue WM-Felder für die Veröffentlichung der bewertungstäglich zu ermittelnden Kapitalbeteiligungs- und Immobilienquote eingerichtet. Im Anschluss werden die Meldeformulare angepasst bzw. die Schnittstellen neu definiert.
 
Des Weiteren wird WM folgende weitere Informationsinhalte zum Oktober-Release 2017 bereitstellen:
 
  • Kapitalforderungen mit Emissionsrendite
  • Höhe der Emissionsrendite
  • Kennzeichnung von Instrumenten, die bei Investmentfonds zu körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften gemäß § 6 Abs. 3,5 InvStG führen
  • Höhe der steuerfrei gestellten Erträge nach Fondsart und Anlegergruppe gemäß § 20 InvStG, Historische Klassifizierung
  • Kennzeichnung inländischer Einkünfte mit Kapitalertragsteuerabzug durch die Verwahrstelle des Investmentfonds
  • Anteil in Prozent am Gesamtfondsvermögen
  • Fonds-Aktiengewinn gemäß § 48 Abs. 3 InvStG bei Spezial-Investmentfonds
  • Fonds-Abkommensgewinn gemäß § 48 Abs. 5 InvStG bei Spezial-Investmentfonds
  • Fonds-Teilfreistellungsgewinn im PV inkl. Lebens- und Krankenversicherungen gemäß § 48 Abs. 6 InvStG bei Spezial-Investmentfonds
  • Fonds-Teilfreistellungsgewinn im BV EStG gemäß § 48 Abs. 6 InvStG bei Spezial-Investmentfonds
  • Fonds-Teilfreistellungsgewinn im BV KStG gemäß § 48 Abs. 6 InvStG bei Spezial-Investmentfonds
 
Über den weiteren Verlauf der Reform sowie neuer Datendienstleistungen halten wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.
 
 
Thorsten Pohl
Steuern
Tel.: +49 69 2732-209
t. pohl@ wmdaten. com
 
 
 
US IRC Section 871(m) – Hintergrund und Auswirkungen auf den WM-Datenhaushalt
Zahlt eine US-Gesellschaft eine Dividende an Nicht-US-Personen/Anleger, so unterliegt die Zahlung der US-Quellensteuer und der Anleger erhält die Dividende netto unter Abzug der Quellensteuer. Im Gegensatz dazu unterlagen bisher Zahlungen aus einem (verbrieften) US-Derivat an einen Nicht-US-Anleger der US-Quellensteuer und die Zahlung wurde nicht mit US-Quellensteuer belastet.
 
Der US-Gesetzgeber geht jedoch davon aus, dass die Dividendenzahlungen in den Preis eines Derivates eingerechnet wurden und so diese Zahlung widerspiegeln. Eine derartige Einberechnung der Dividende in den Preis bestimmter Produkte stellt aus Perspektive des US-Gesetzgebers eine „dividendenäquivalente Zahlung“ dar.
 
Da die Bar-Dividende der US-Quellensteuer unterliegt, auf eine unbare dividendenäquivalente Zahlung bisher aber keine US-Quellensteuer erhoben wurde, stellt dies praktisch eine Möglichkeit für den Anleger dar, die US-Quellensteuer auf Dividendenzahlungen zu vermeiden.
 
Aus diesem Grund möchte der US-Gesetzgeber mit Section 871(m) regeln, dass auch auf bestimmte Produkte mit einem US-Underlying, die implizit die Dividende im Preis enthalten, US-Quellensteuer erhoben wird.
 
Am 18.9.2015 hat die US-amerikanische Steuerbehörde IRS Ausführungsbestimmungen zu § 871(m) des Internal Revenue Code (IRC) erlassen. Ziel dieser Norm ist es, den US-Quellensteuerabzug auf Dividendenzahlungen US-amerikanischer Gesellschaften an ausländische Anleger sicherzustellen, auch wenn US-Dividenden indirekt über sogenannte "dividend equivalent payments" im Rahmen bestimmter derivativer Transaktionen bzw. Instrumente wie z.B. Swaps, Futures, Options, etc. von nicht-US-amerikanischen Anlegern vereinnahmt werden.
 
Ob ein Produkt tatsächlich in den Focus 871(m) rutscht, hängt davon ab, ob bei „simple contracts“ ein „Delta“ >= 0,8 erreicht wird (oder bei „complex contracts“ der sogenannte „substancial equivalence test (SET)“ bestanden wurde). Delta und SET sagen aus, wie stark der Wert eines Produktes sich in Abhängigkeit von der Wertschwankung des Underlying verändert.
 
Bei einem Delta von 1 wäre ein Gleichlauf zwischen der Aktie selbst und einem Derivat auf diese Aktie als Underlying gegeben. Bei einem Delta von 0 wären die Wertentwicklungen vollkommen unabhängig voneinander. Sobald also die Wertentwicklung eines Produktes, gemessen am Delta bzw. Ergebnis des SET-Tests, sehr stark an der Wertentwicklung des zugrundeliegenden Underlying hängt, möchte der US-Gesetzgeber die Produkte der US-Quellensteuer unterziehen.
 
Hieraus resultieren die folgenden Fragen, zu deren Beantwortung Ihnen WM Datenservice in drei Etappen nützliche Datenlieferungen anbieten wird.
 
 
  • Welche Produkte sind überhaupt für eine dividendenäquivalente Zahlung relevant?
  • Woher bekommt man die Information, wie hoch eine dividendenäquivalente Zahlung letztlich ist, auf die die US-Quellenbesteuerung dann vorgenommen werden soll, und wer nimmt die Besteuerung vor?
  • Wie hoch ist das Delta bei "simple contracts" und wurde der SET bei "complex contracts" bestanden oder nicht?, um überhaupt entscheiden zu können, ob ein Produkt im Fokus des 871(m) liegt oder nicht.
 
WM stellt Ihnen die relevanten Auswirkungen auf den WM-Datenhaushalt, nach Fertigstellung der erforderlichen Datenstrukturen, auch über Fachinformationen zur Verfügung:
 
  • F30 WM Datenausweis zu US IRC Section 871(m) – Relevanz von Finanzinstrumenten i.S.v. 871(m) und F42 WM Datenausweis zu US IRC Section 871(m) – Datenfeld GD267I – Einrichtung zusätzlicher Schlüssel; diese Fachinfos und die Emittenteninformation hierzu sind abrufbar über die WM-Website
  • Fachinfo 18 zur DEP-Lieferung vom 03.07.2017
  • Fachinfo zum Delta bzw. SET; bisher war die Fertigstellung zum Oktober Release geplant; aufgrund einer Verlängerung der Übergangsregelungen aus 2017 könnte sich die Erforderlichkeit von Datenlieferungen hier jedoch verschieben
 
Aufgrund der zahlreichen noch offenen regulatorischen Fragen wurden zwischenzeitlich über die Verbände Eingaben bei den amerikanischen Behörden (IRS) gemacht, in denen unter anderem auch um eine zeitliche Verlängerung der in 2017 geltenden Übergangsregeln gebeten wurde.
 
Am 04. August 2017 hat der IRS nun mit Notice 2017-42 weiten Bereichen der Eingaben der Verbände entsprochen. Sowohl die mit der Notice 2016-76 erlassenen Übergangsregeln als auch Rev.Proc. 2017-15 hinsichtlich der Anwendungsregeln der Section 871(m) und des QDD-Verfahrens dürften demnach bis Jahresende 2018 verlängert werden.
 
Da diese Information ganz frisch ist, befindet sich WM noch im Austausch mit den Marktteilnehmern, wie sich diese regulatorische Entwicklung auf das WM-Oktober-Release auswirken wird, wenn es für 2018 noch keiner Veröffentlichung eines variablen Deltas bedürfte.
 
Über das Ergebnis dieser aktuellen Entwicklung wird WM in einer Fachinformation informieren.
 
 
Klaus Peter Schuld
Steuern
Tel.: +49 69 2732-209
k. schuld@ wmdaten. com
 
 
 
WM Datenservice: Produkte
MiFID II – Ein Update
MiFID IINoch bleiben knapp fünf Monate bis zur Umsetzung der MiFID II/MiFIR. Seitens der Kunden (Hersteller wie auch Vertriebstellen) wird mit Hochdruck an der Implementierung der MiFID-Anforderungen (u. a. Zielmarkt, Kostentransparenz) gearbeitet.
 
Seit dem letzten Newsletter vom Mai hat WM Datenservice weitere Felder ergänzt und aufgenommen. Im Rahmen der Zielmarktklassifikation wurde für den Bereich „Kenntnisse und Erfahrungen“ für das „Feld Produktkategorie“ eine Tabelle mit 21 Ausprägungen (z.B. Anleihen mit Optionsschein) abgestimmt, die bereits in der WM-DOK dokumentiert ist.
Zur Kennzeichnung Artikel 26 Transaktions-Reporting gemäß MiFIR wurde ein Feld zur Unterscheidung direktes/indirektes Reporting aufgenommen. Hierbei wird gekennzeichnet, daß z.B. ein Basiswert meldepflichtig ist, wodurch auch ein Finanzinstrument (z. B. Warrant) meldepflichtig ist.
 
Neu aufgenommen wurde auch der ESMA IDENTIFIER/KZ–FIRDS (Financial Instruments Reference Data System). Falls ein Finanzinstrument im Rahmen des Meldewesens meldepflichtig ist und in der ESMA-Referenzdatenbank (FIRDS) aufgeführt wird, läuft das Meldeverfahren vereinfacht ab. Verschiedene Meldepositionen muss das meldende Institut dann nicht melden. Weiterhin informieren wir Sie auch laufend in unseren Kunden- und Fachinformationen über Neuigkeiten im Rahmen von MiFID II/MiFIR.
 
Ein zentraler Punkt ist die Verfügbarkeit von Emittentenangaben im Rahmen des Zielmarkts und der Kostentransparenz. WM Datenservice hat umfangreiche Schnittstellenbeschreibungen für die verschiedenen Schnittstellen den Emittenten zur Verfügung gestellt. Aufgrund der verbliebenen Zeit, bis MiFID II/MiFIR Anfang des nächsten Jahres startet, ist auch die Emittentenindustrie gefordert, bis zu diesem Zeitpunkt Ihre Lieferwege zu etablieren, um Ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
 
WM Datenservice steht hier im regelmäßigen Kontakt mit der Emittentenindustrie, um diese im Rahmen der MiFID II/MiFIR-Umsetzung zu unterstützen.
WM-Produkt AIF mit Steuer-Definitionen für Fonds erweitert
AIFMDDas Gesetz zur Reform der Investmentsteuern tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das neue InvStG verlangt für Publikumsfonds die Einhaltung bestimmter Anlagevorschriften. Zudem wird es ab 2018 zwei Besteuerungssysteme für Fonds in Deutschland geben.
 
WM Datenservice hat dies zum Anlass genommen, neue Datenfelder einzuführen, die bestimmte „Steuer-Definitionen“ für Fonds gemäß dem neuen InvStG enthalten. Diese neuen Felder wurden in das WM-Paket „Investmentvermögen Klassifizierungen/AIFMD“, kurz AIF, aufgenommen.
 
Dieses Datenpaket wurde ursprünglich Ende 2013 mit der Einführung der EU-Richtlinie für alternative Fonds und des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) von WM eingeführt.
 
Neben neuen Feldern zu Fonds mit steuerbegünstigten Anlegern und Spezialfonds mit Transparenzoption enthält das Paket AIF seit Mitte 2017 auch Informationen, die für das Steuerreporting an deutsche Kunden und die Steuerverarbeitungsprozesse bei Kapitalverwaltungsgesellschaften benötigt werden.
 
Zwei Beispiele sind hierfür die beiden neuen Felder GD504D – anwendbares Besteuerungsverfahren ab 1.1.2018 und GD504L – Investmentfonds mit Teilfreistellung gemäß § 20 Abs. 4 InvStG.
 
 
Dr. Markus Thomas
Verkaufsleiter Fondsgesellschaften
Tel.: +49 69 2732-448
sales@ wmdaten. com
 
 
 
PRIIPs-Verordnung – WM bleibt am Ball
Cube mit SchubladenKnapp fünf Monate vor Inkrafttreten der PRIIPs-Verordnung freut sich WM Datenservice über die guten Fortschritte bei der Beschaffung von Daten und Dokumenten, die ab dem 1. Januar 2018 im Rahmen von PRIIPs-relevanten Transaktionen benötigt werden.
 
Der WM European Documents Hub (EDH) wird, wie geplant, in den nächsten Wochen mit den ersten original PRIIPs-KID bestückt sein und bis zum Jahresende Daten und Dokumente für über 1,7 Millionen PRIIP bereitstellen.
 
Neben den Key Information Documents für PRIIPs haben Sie mit dem EDH bereits heute Zugriff auf Dokumente wie WAI (Wesentliche Anlegerinformationen), zu UCITs und OGAW-Fonds.
 
Aufgrund der guten Fortschritte bei der Anbindung der Hersteller sowohl im Daten- als auch im Dokumentenbereich wird WM daran festhalten, die regionale Abdeckung in Europa zu erweitern. Neben einer vollständigen Abdeckung für die Märkte Deutschland und Österreich stehen die Schweiz und Luxemburg im Fokus.
 
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Funktionalitäten und Dokumentenarten des EDH bei einem unverbindlichen Test, unter
 
 
 » wmedh. eu/testzugang/
 
Patrick Althausen
Verkaufsleiter Emittenten
Tel.: +49 69 2732-267
sales@ wmdaten. com
 
 
 
WM Datenservice: In eigener Sache
Karina Kuks: Produktentwicklung unter neuer Leitung
Karina KuksNeben EDH und MiFID II erfordert eine Vielzahl weiterer Themen von der Finanzindustrie hohe Kraftanstrengungen. WM Datenservice entwickelt dazu permanent adäquate Lösungen und treibt wo möglich Standardisierungen international voran.
 
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, bekannt geben zu können, dass Frau Karina Kuks seit 1. August als Leiterin der Produktentwicklung ihre über 13-jährige Expertise in der Finanzindustrie in den Dienst unseres Hauses stellt.
 
Frau Kuks startete ihre Karriere bei KPMG mit der Prüfung und Beratung von deutschen und international tätigen Kreditinstituten und wechselte sechs Jahre später zu dem mittelständischen Beratungshaus SKS Group.
 
Dort hat sie zuletzt als Senior Manager die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen aus CRR / CRD IV Paket sowie den neuen Bilanzierungsstandards (z.B. IFRS 9) bei diversen Kunden mitbegleitet.
 
Vier Jahre später verantwortete sie bei BNY Mellon SA/NV in Frankfurt den Bereich Regulatory Reporting und war zuletzt bei der Deutschen Börse AG als Corporate Treasurer tätig.
 
„Mein Ziel ist, WM mit meinem mehrschichtigen Fach- und Branchenwissen zu unterstützen und vor allem etablierte WM-Datenstandards als Qualitätsstandards international zu positionieren“, sagt Frau Kuks.
 
Wir wünschen ihr für ihre Aufgabe viel Spaß und Erfolg.
 
Kontakt:
Karina Kuks
Leitung Produktentwicklung
Tel.: +49 (0)69/2732-627
k. kuks@ wmdaten. com
 
Axel Harms: Bereichsleitung WM Datenservice Operations hat einen Nachfolger
Axel HarmsDer Bereich WM Datenservice Operations verantwortet die zentrale Funktion der Datengenerierung für unsere Kunden und fungiert somit in einem herausfordernden Umfeld, weltweit Datenströme anzubinden, wertschöpfende Informationen zu produzieren und diese unseren Kunden in einem hoch dynamischen Marktumfeld in hoher Qualität bereitzustellen.
 
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, bekannt geben zu können, dass Herr Axel Harms die Nachfolge der erfolgreichen Leitung von Herrn Peter Ottlik übernehmen wird und seine langjährige Expertise in den Dienst unseres Hauses stellt.
 
Seit Ende der neunziger Jahre ist Herr Harms in verschiedenen Führungsaufgaben für die Finanzindustrie tätig. Nach mehrjähriger Beratungstätigkeit als Projektleiter bei den Unternehmensberatungen von PricewaterhouseCoopers und der KPMG wechselte er zur IKB Deutschen Industriebank, bei der Herr Harms mehrere Großprojekte erfolgreich umgesetzt hat und die Bereichsleitung Credit and Treasury Operations verantwortete.
 
„Nach den vielen Jahren in der Bankenindustrie freue ich mich ausgesprochen, bei der WM Gruppe – als einem der zentralen Informationsdienstleister – unsere vielfältigen Partner mit hervorragenden Services bei der Bewältigung der marktseitigen Herausforderungen unterstützen zu können“, sagt Herr Harms.
 
Wir wünschen ihm für seine Aufgabe viel Spaß und Erfolg.
 
 
Kontakt:
Axel Harms
Bereichsleitung Operations
Tel.: +49 (0)69/2732-499
a. harms@ wmdaten. com
 
 
 
WM Datenservice: Events
Vorschau WM-Veranstaltungen für 2017
Hier können Sie sich anmelden.
 
 
 
September
 
04.09.2017
Die Reform der Investmentbesteuerung - Die neuen Regelungen im Überblick – Eschborn/Ts.
 
07.09.2017
Vertrieb von Finanzinstrumenten - Intensiv-Seminar mit aktuellen Entwicklungen aufgrund von MiFID II, PRIIP-VO und höchstrichterlicher Rechtsprechung – Eschborn/Ts.
 
11.09.2017
Marktinfrastruktur und Transparenzanforderungen - Umsetzung und Implementierung nach MiFID II/MiFIR & Delegierten Rechtsakten der EU-Kommission – Eschborn/Ts.
 
11.09.2017
IT-Einsatz bei Banken und Börsen - BAIT; Cloud Computing; Energieeffizientes Rechenzentrum; Fremdpersonaleinsatz; Blockchain; Service Level Agreements; DS-GVO; PRIIPs-VO – Eschborn/Ts.
 
14.09.2017
European Fund Tax Conference 2017 – Dublin
 
25.-26.09.2017
15. WM-Tagung zum Bankrecht – Frankfurt am Main
 
25.09.2017
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Umsetzung auf Bankebene – Frankfurt am Main
 
25.09.2017
Nexus: Fondsprodukte aus Sicht institutioneller Investoren strukturieren – Frankfurt am Main
 
26.09.2017
Aktuelle Themen rund um die US-Quellensteuer – Der aktuelle QI-Vertrag – Sec. 871(m) und Sec. 302/305(c)IRC – Frankfurt am Main
 
27.09.2017
13. Immobilientag der Börsen-Zeitung – Frankfurt am Main
 
28.09.2017
WM-Forum Zürich – Zürich
 
 
 
Oktober
 
16.10.2017
Steuereffiziente Fondsprodukte und Tax Reporting nach dem neuen Investmentsteuerrecht – Frankfurt am Main
 
26.10.2017
Steuereffiziente Fondsprodukte und Tax Reporting nach dem neuen Investmentsteuerrecht – Zürich
 
 
November
 
08.11.2017
Abgeltungsteuer, Jahresendreporting & Investmentsteuerreform 2018 – Bad Soden/Ts.
 
09.11.2017
International Financial Standards Conference (IFSC) – Frankfurt am Main
 
14.11.2017
Investmentfonds im Steuerrecht – Bad Soden/Ts.
 
14.11.2017
Moderne Umgangsformen und Business-Etikette – Hamburg
 
16.11.2017
Tag der Sachwerte – Hamburg
 
23.11.2017
24. WM Kundenforum 2017 – Frankfurt am Main
 
27.11.2017
Moderne Umgangsformen und Business-Etikette – Frankfurt am Main
 
29.11.2017
Besteuerung von Investmentfonds und Kapitalanlagen – Frankfurt am Main
 
 
Dezember
 
15.12.2017
Moderne Umgangsformen und Business-Etikette – München
 
 
 
 
Hier können Sie sich anmelden.
 
Stephan Mänecke
Eventmanagement
Tel.: +49 (0)69/2732-567
s. maenecke@ wmdaten. com
 
Impressum & Kontakt
Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG
 
Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 15378
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 112011332
Vertretungsberechtigt: Verlagsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
 
Geschäftsführung: Ernst Padberg (Vorsitzender), Torsten Ulrich, Dr. Jens Zinke
 
Postfach 11 09 32, 60044 Frankfurt a. M. oder
Düsseldorfer Straße 16, 60329 Frankfurt a. M.
Tel.: (0 69) 27 32-0
E-Mail: [email protected]
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