Sehr geehrte Damen und Herren, am Sonntag wählen die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen und Thüringen einen neuen Landtag. Drei Wochen später ist Brandenburg dran. Die entscheidenden Fragen sind: Wer wird stärkste Kraft, welche Koalitionen werden möglich sein – und gelingt es der AfD, ein Drittel der Sitze in den Landtagen zu besetzen? Das ist ihr erklärtes Ziel. Dann hätte sie eine Sperrminorität und könnte alles blockieren, was eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht: Verfassungsänderungen, die Wahl der Verfassungsrichter, die Richter-Wahlausschüsse. Kommt es dazu? Die Fünf-Prozent-Hürde wird eine große Rolle spielen: Je mehr Parteien die Hürde überspringen, umso kleiner wird die Wahrscheinlichkeit, dass die AfD ans Ziel kommt. Nach den Landtagswahlen könnte es sein, dass die Hürde ins Gerede kommt, wenn sich zeigt, dass sie nicht nur Probleme löst, sondern auch welche schafft. Der Vorschlag von Mehr Demokratie: Absenkung auf drei Prozent! Um die Fünf-Prozent-Hürde ging es auch bei unserer Klage zum Bundestagswahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht. Vor rund einem Monat fiel das Urteil. Wir haben uns durchgesetzt: Die harte Sperrklausel ist in der jetzigen Form verfassungswidrig. Inzwischen haben wir uns noch einmal ausführlich mit dem Urteil befasst. Was genau hat das Bundesverfassungsgericht gesagt? Und was folgt daraus? Sie finden hier unsere Analyse: |