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Wenn Sie diesen Newsletter nicht richtig dargestellt sehen, können Sie ihn direkt unter http://www.zweiundmehr.steiermark.at/cms/beitrag/12583532/50571714 abrufen.
Mit unserem Newsletter möchten wir Sie über über aktuelle Themen rund um die Familie informieren. In der aktuellen Ausgabe sind dies zum Beispiel die Ausbildung bis 18, neue Möglichkeiten bei eingetragenen Partnerschaften, Hebammenbesuche als Kassenleistung, Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten und vieles mehr.
Viel Vergnügen beim Lesen und Informieren im neuen ZWEI UND MEHR-Newsletter!
Mit familienfreundlichen Grüßen für die A6 Fachabteilung Gesellschaft,
Mag.a Alexandra Nagl
1. Steirischer Vorlesetag
Am 1. Juli 2017 gibt es in der Steiermark erstmalig einen Vorlesetag. An diesem Tag organisieren zahlreiche heimische Unternehmen und Organisationen gemeinsam mit den BücherheldInnen und Bücherhelden einen Vorlesetag, verbunden mit speziellen Erlebnisprogrammen für Familien.
Alle teilnehmenden Institutionen, welche sich an diesem Tag unentgeltlich in den Dienst der guten Sache stellen sowie deren Angebote finden Sie unter http://bücherhelden.at/blog/?kat=3
Wir sind für Sie auch mobil unterwegs und bieten Ihnen z.B. bei einer Shoppingtour im Murpark die Möglichkeit, vor Ort einen Steirischen Familienpass zu beantragen oder ändern zu lassen. Weiters können Sie sich im Rahmen der ZWEI UND MEHR Familien- & KinderInfo über Angebote und Serviceleistungen für steirische Familien informieren.
Kommen Sie vorbei und besuchen Sie uns:
Freitag 30. Juni 2017 im Murpark, Ostbahnstraße 3, 8041 GrazDie ZWEI UND MEHR Familien- & KinderInfo veranstaltet die Vortragsreihe ELTERNTREFF. Diese Treffen greifen zentrale bzw. aktuelle Themen zum Familienalltag auf. Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit zu diskutieren, sich gegenseitig und mit ExpertInnen auszutauschen.
Nächste Termine:
7. Juni 2017, Graz: „(Vor)lesen macht Spaß!" - der Wert des Vorlesens für die Entwicklung von Kindern 8. Juni 2017, Leoben: "Die digitale Generation" - Aufwachsen in einer vernetzten WeltDer Sommer steht vor der Tür und mit ihm auch wieder Fragen rund um eine eventuelle Ferienbetreuung der Kinder.
Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinderaktivwochen von anerkannten AnbieterInnen während der Ferienzeit.
Die österreichische Bundesregierung hat 2016 das Ausbildungspflichtgesetz beschlossen, um jungen Menschen zukünftig bessere berufliche Chancen zu eröffnen. Ziel der AusBildung bis 18 ist es alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken. Der erste betroffene Jahrgang sind jene Schülerinnen und Schüler, die im Juli 2017 ihre 9jährige Schulpflicht beenden und sich dauerhaft in Österreich aufhalten. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer auf diese vorbereitende Maßnahme nachgehen.
Mehr Information unter:
www.ausbildungbis18.at www.facebook.com/AusBildungbis18 oder bei der Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Steiermark,Seit 2010 gibt es in Österreich für homosexuelle Paare einen rechtlichen Rahmen für ihr Zusammenleben. Seither können gleichgeschlechtliche Paare eine sogenannte „Eingetragene Partnerschaft - EP" eingehen. Bisher war dies nur bei der Bezirkshauptmannschaft möglich, seit April 2017 können Paare nunmehr am Standesamt - ebenso wie Ehepaare - eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Nun können gleichgeschlechtliche Paare auch einen gemeinsamen Familiennamen führen.
Weitere Informationen zur eingetragenen Partnerschaft
Mit dem kinder- und jugendfachärztlichen Notdienst "KiMoNo" werden Eltern im Raum Graz wieder bei der Notfall-Erstversorgung kranker Kinder unterstützt., telefonische Beratung unter 0660/510 38 00.
Zwölf Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde wirken abwechselnd an Wochenende und Feiertagen an der Notfall-Erstversorgung mit. Akut erkrankte Babys, Kinder und Jugendliche werden zu Hause aufgesucht und behandelt. Zusätzlich gibt es auch einen Telefon- und Visitendienst in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr.
Weitere Informationen seitens der Ärztekammer Steiermark
Gute Nachrichten für junge Familien: Frauen können seit Jänner Hausbesuche einer Hebamme nach der Geburt als Kassenleistung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, an welchem Tag nach der Geburt sie das Krankenhaus verlassen. Bisher musste die Entlassung vor dem vierten Tag nach der Geburt erfolgen. Auch auf eine Erhöhung der Hebammen-Kassentarife einigten sich die Sozialversicherungsträger und das Österreichische Hebammengremium.
Weitere Informationen Österr. Hebammengremium
Bereits zum 13. Mal werden Kinderrechteprojekte ausgezeichnet. 2017 liegt der Schwerpunkt bei Projekten, die Kinder besonders in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung unterstützen und fördern.
Erstmals wird auch ein Förderpreis für Kinderprojekte vergeben.
Die Einreichfrist endet am 30. September 2017, nähere Informationen finden Sie hier.
Im Jänner 2017 wurden die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Kinderbetreuungskosten dahingehend geändert, dass für die pädagogische Qualifikation ab dem Veranlagungsjahr 2017 nicht mehr eine Ausbildung im Ausmaß von 8 bzw. 16 Stunden verlangt wird, sondern, dass die volljährige Betreuungsperson eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung im Mindestausmaß von 35! Stunden nachweisen muss.
Nunmehr gilt:
Eine pädagogische Qualifikation liegt nur dann vor, wenn entweder ein Lehrgang für Tageseltern nach den landesgesetzlichen Vorschriften oder eine Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen, zur Horterzieherin/zum Horterzieher, Früherzieherin/zum Früherzieher oder zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen oder ein pädagogisches Hochschulstudium abgeschlossen wurde.
Bei folgenden Veranstaltungen haben Sie die Möglichkeit zur Einlösung des ZWEI UND MEHR - Elternbildungsgutscheines:
12.06.2017, "Die Digitale Generation", Bildungshaus Mariatrost, Graz 19.06.2017, Feldbach: Erste-Hilfe-KindernotfallkursHier finden Sie weitere Veranstaltungstipps bzw. Informationen zur Einlösung des ZWEI UND MEHR - Elternbildungsgutscheines.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Themen Berufseinstieg und Karriereplanung, Familiengründung und Work-Life-Balance, Wiedereinstieg und Berufsorientierung, Jobwechsel und Familienveränderung, Wechseljahre und Pflegeaufgaben aufgegriffen.
Besuchen Sie die Wendezeiten-Veranstaltung und erhalten Sie dort wertvolle Informationen und Tipps von den vortragenden ExpertInnen sowie Inspiration und einen kräftigen Energieschub für die herausfordernden Zeiten des Wandels in Frauenleben.
SpielefestAmt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Fachabteilung Gesellschaft
Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-4023
E-Mail: [email protected]
www.zweiundmehr.steiermark.at/
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