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Unternehmer-Wissen
  
Geld sparen: Setzen Sie Zeitschriften und Bücher von der Steuer ab

Liebe Leserin, lieber Leser,

Selbstständige lernen nie aus. Wer erfolgreich ein Unternehmen führen will, muss immer auf dem aktuellen Stand sein und die neuesten Entwicklungen verfolgen. Informationen beziehen Sie aus ganz unterschiedlichen Medien: aus dem Internet, aus dem Fernsehen oder aus der Zeitung. Spezifische Fachinformationen sind vor allem in Fachzeitschriften und Fachbüchern zu finden. Die Kosten möchten Sie natürlich von der Steuer absetzen, was in der Regel auch kein Problem ist. Vorausgesetzt der Fiskus erkennt die berufliche Veranlassung an.
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Was bei Fachbüchern zu beachten ist

Bei Fachbüchern gibt es normalerweise wenige Diskussionen. Fachbücher zählen zu den Arbeitsmitteln, sie werden zur Verbesserung oder Ausführung der beruflichen Tätigkeit benötigt. Deshalb ist das Absetzen der Kosten kein Problem, wenn Sie die Bücher im Rahmen Ihrer "einkünfteerzielenden Tätigkeit" nutzen.

Es kann passieren, dass bei einer Betriebsprüfung der Prüfer nachfragt, warum Sie das Buch betrieblich nutzen. Es ist Ihre Pflicht, die betriebliche Nutzung glaubhaft nachzuweisen. Die reine Angabe, dass Sie die Bücher betrieblich nutzen, reicht nicht aus.

Dazu ein Beispiel aus der Praxis:

Als Inhaber einer Werbeagentur haben Sie mehrere Bücher über Aktienhandel gekauft. Der Betriebsprüfer sieht die Belege und fragt sich, warum Sie Bücher über Aktien benötigen. Es liegt nahe, dass Sie selbst Geld anlegen wollten und die Anschaffung der Bücher private Hintergründe hatte. Sie können jedoch anhand von E-Mails nachweisen, dass Sie seit kurzem mit einem Verlag für Börsendienste zusammenarbeiten und sich in diesem Bereich weiterbilden mussten. Das Absetzen der Kosten für die Bücher ist kein Problem mehr.
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Das gilt für Zeitungen und Zeitschriften

Für Zeitungen und Zeitschriften gilt dasselbe wie für Bücher: Sie setzen die Kosten ab, wenn die Zeitschriften von betrieblichem Interesse sind. Leider gibt es beim Absetzen von reinen Fachzeitschriften häufig Ärger, weil ein privates Interesse vermutet wird.
Sie gehen dem Ärger aus dem Weg, wenn Sie einen Wartebereich für Kunden einrichten, in dem Sie (auch Ihre) Fachzeitschriften auslegen. Die Kosten für die Abos setzen Sie von der Steuer ab.
 
Ihre

Iris Schuler
Redaktion Unternehmer-Wissen
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